Was ist überhaupt eine Einfriedung?
Eine Einfriedung ist eine Anlage, die eine Grundstücksgrenze markiert. Sie kann das gesamte Grundstück umschließen oder nur Teile davon begrenzen. Einfriedungen, auch Umfriedungen genannt, dienen als optisches Signal, können aber auch einen Sichtschutz darstellen oder unbefugtes Betreten verhindern.
Wie hoch darf die Mauer zur Einfriedung sein?
Wie hoch Ihre Mauer sein darf, ist im Bebauungsplan Ihrer Stadt geregelt. In vielen Orten darf eine Einfriedung nicht höher als 150 cm sein, in anderen Gemeinden sind 170 bis 190 cm erlaubt. Beachten Sie, dass hohe Mauern aus statischen Gründen ein besonders stabiles Fundament benötigen. Als Grundstückseigentümer sind Sie für die Sicherheit verantwortlich.
Welchen Abstand muss ich vom Nachbargrundstück halten?
In der Regel ist bei einer Mauer zum Nachbarn ein Abstand von 50 cm zum Nachbargrundstück einzuhalten, sofern im Bebauungsplan nichts anderes festgelegt ist. Manche Gemeinden verlangen sogar, dass Einfriedungen auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. In diesem Fall müssen sich beide Nachbarn an den Kosten beteiligen.
Welche Vorschriften gelten noch für Grundstücksmauern?
Grundstücksmauern müssen sich in der Regel an der ortsüblichen Bebauung orientieren, was in vielen Fällen im Bebauungsplan festgelegt ist, d.h. Ihre Einfriedung darf optisch nicht völlig aus dem Rahmen fallen. Für eine normale Einfriedung in Form einer Mauer brauchen Sie keine Baugenehmigung, aber manchmal die Zustimmung Ihres Nachbarn.