Welche Rolle spielt der Einheitswert bei der Berechnung der Grundsteuer?
Das Finanzamt stellt für Grundstücke und darauf befindliche Gebäude einen Grundsteuermessbetrag fest. Auf dieser Grundlage wird dann die jährlich abzuführende Grundsteuer berechnet. Das müssen Sie nicht selbst tun – Sie erhalten jährlich einen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Um dessen Richtigkeit nachvollziehen zu können, müssen Sie allerdings wissen, dass sich die Grundsteuer aus mehreren Elementen errechnet:
- Einheitswert,
- Grundsteuermessbetrag
- Hebesatz.
Es braucht mehrere Arbeitsgänge, um die Grundsteuer zu berechnen. Am Anfang steht der Einheitswert. Wie hoch dieser ist, ist in Tabellen festgelegt. In den neuen Bundesländern orientieren sich diese an den Grundstückswerten von 1935, in den alten Bundesländern an den Werten von 1964. Steht der Einheitswert fest, berechnet das Finanzamt daraus für Mietobjekte im Ertragswertverfahren und für Eigentum im Sachwertverfahren die Grundsteuer. Dazu wird der Einheitswert mit vorgegebenen Prozentzahlen multipliziert.
Zusätzlich legt jede Gemeinde selbst einen Hebesatz für die Grundsteuer fest. Dieser kann zwischen 250 und 490 Prozent betragen. Das bedeutet: Der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag wird mit diesem Prozentsatz multipliziert, um den endgültigen Grundsteuerbetrag zu erhalten. Wie hoch der Hebesatz in Ihrer Gemeinde ist, müssen Sie beim zuständigen Amt selbst erfragen.
Wie hoch ist der Einheitswert der Garage?
Bei Wohnfläche ist schon die Berechnung des Einheitswertes eher komplex, denn hier werden, je nach Ausstattung der Wohnung, entweder ein Euro oder 75 Cent pro Quadratmeter zugrunde gelegt. Bei Garagen ist das Verfahren einfacher: Pro PKW-Stellplatz in der Garage werden 5 Euro als Einheitswert genommen. Gehören zu Ihrer Garage noch weitere Flächen wie ein Schuppen oder eine Werkstatt, kann die Berechnung für diese Flächen abweichen.