Kostenbeispiel: Elektroschrott entsorgen
Beispielsituation:
- mehrere Kleingeräte
- 2 Großgeräte
- Abgabe im Wertstoffhof
Posten | Preis |
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Gebühr Kleingeräte | 0 EUR (kostenlos) |
Gebühr Großgeräte | 0 EUR (kostenlos) |
Entsorgungsmöglichkeiten
Bei Elektroschrott muss mittlerweile zwischen verschiedenen Arten von Elektroschrott unterscheiden. Einige Dinge werden zudem nicht als Elektroschrott gewertet – auch wenn das auf den ersten Blick keinen Sinn ergibt.
Grundlage für die Einordnung ist das seit 2005 geltende Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Zuletzt geändert wurde es im Dezember 2022.
Elektrokleingeräte. Sogenannte „Elektronikkleingeräte“ haben eine Kantenlänge von weniger als 25 cm. Ausziebare Teile oder abnehmbare Teile (z. B. Antenne, Netzkabel) bleiben dabei unberücksichtigt. Für Kleingeräte gelten besondere Bedingungen bei der Rücknahme.
Elektrogeräte. Alles, was größer ist als ein Elektrokleingerät, ist ein Elektrogerät. Bei einer Kantenlänge von mehr als 50 cm ist das Gerät ein „Elektrogroßgerät“.
In besonderer Weise fällt in diese Kategorie auch die sogenannte „weiße Ware“, also Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Tiefkühlgerät, Waschmaschine, Trockner, Herd oder Spülmaschine.
Die Unterscheidung spielt allerdings für die Entsorgungsmöglichkeiten keine Rolle.
Passive Geräte. Seit einer Gesetzesänderung zählen nun auch sogenannte „passive Geräte“ zum Elektroschrott. Dazu werden Audio- und Verlängerungskabel, Steckdosen und Telefondosen sowie alle Adapter für Computer, Fernseher und Stereoanlagen gezählt.
Sind Bauteile dafür gedacht, erst in Geräte eingebaut zu werden (z. B. Bauteile, Kabel, Kabelzubehör) gehören sie allerdings nicht zu den passiven Geräten und stellen auch keinen Elektroschrott dar.
Komplexe elektrische Geräte. Auch E-Bikes (ausschließlich Pedelecs bis 25 km/h) und Leuchten zählen zum Elektroschrott, daneben elektrisch betriebene Massagesessel und alle Schränke mit fest verbautem Licht (z. B. Badezimmerschränke). Schuhe mit Leuchtsohle und Rucksäcke mit (fest) integrierter Beleuchtung sind ebenfalls als Elektroschrott zu betrachten. Das gleiche gilt etwa für Tresore mit fest verbautem elektrischem Schloss.
Lassen sich die elektrischen Elemente aber auf einfache Weise demontieren (z. B. bei einem Wohnzimmerschrank), müssen sie demontiert und allein entsorgt werden.
Als elektrische Geräte werden daneben auch Photovoltaik-Module und Nachtspeichergeräte betrachtet. Da Nachtspeichergeräte allerdings häufig mit gefährlichen Schadstoffen belastet sind, gelten für die Entsorgung von Nachtspeicheröfen besondere Regeln und es fallen meist beträchtliche Entsorgungskosten an.
Kein Elektroschrott. Eine wesentliche Ausnahme stellen Autoradios dar – sie gelten nicht als Elektroschrott, da sie der Gesetzgeber als „fest verbaute Autoteile“ betrachtet, selbst wenn sie ausgebaut sind. Die Entsorgung als Elektroschrott ist damit beim alten Autoradio nicht möglich.
Warmwasser- und Klimageräte zählen ebenfalls nicht zum Elektroschrott, auch sie sieht der Gesetzgeber als „fest verbaute Geräte“ bzw. „feste Installationen“ an.
Eine weitere, wenig beachtete Ausnahme stellen nicht defekte Geräte dar. Ist ein Gerät noch voll funktionstauglich, etwa ein Handy oder eine Küchenwaage, ist es im Sinne der Definition kein Elektroschrott.
Batterien und wiederaufladbare Akkus müssen getrennt an den entsprechenden Sammelstellen entsorgt werden. Einmal-E-Zigaretten zählen wegen des verbauten Akkus ebenfalls dazu und können an den gleichen Sammelstellen entsorgt werden. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist streng verboten.
- Entsorgung von Elektrokleingeräten
- Entsorgung von Elektrogeräten
- Großgeräte-Entsorgung mit individueller Abholung
Entsorgung von Elektrokleingeräten
Elektrohändler, Supermärkte, Onlinehändler. Jeder Elektrohändler mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche und jeder Supermarkt/Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m², die mehrmals jährlich auch Elektrogeräte verkaufen muss Elektrokleingeräte kostenlos zurücknehmen. Das gilt auch dann, wenn kein neues Gerät gekauft wird.
Das gilt auch für Onlinehändler. Für die Kosten der Zusendung an den Online-Händler muss allerdings gegebenenfalls der Kunde selbst aufkommen.
Eine Einschränkung besteht allerdings hinsichtlich der Menge: Händler sind nur verpflichtet bis zu drei Stück des gleichen Geräts anzunehmen. Größere Mengen des gleichen Geräts müssen sie nicht annehmen.
Wertstoffhof. Wertstoffhöfe sind zum Betrieb einer kostenlosen Sammelstelle für Elektrogeräte verpflichtet. Als Beschränkung gelten hier nur „haushaltsübliche Mengen“.
Entsorgung von Elektrogeräten
Handel. Bei der Entsorgung von Großgeräten gilt das Prinzip „Alt gegen Neu“. Der Händler (hierzu zählen ebenfalls Supermärkte, wenn sie Elektrogeräte verkaufen) muss das Altgerät immer nur dann kostenlos zurücknehmen, wenn ein neues, gleichwertiges Gerät bei ihm gekauft wird. Erfolgt kein Neukauf, kann der Händler die Annahme verweigern
Bei Neukauf und Lieferung eines Geräts muss vom Händler die Rücknahme des Altgeräts aktiv angeboten werden. Dabei können allerdings im Einzelfall bestimmte Einschränkungen gelten: etwa müssen die Geräte von allen Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser) bereits getrennt und Waschmaschinen beispielsweise vollständig entleert sein.
Wertstoffhof. Wertstoffhöfe müssen auch eine Sammelstelle für größere Elektrogeräte betreiben und sind zur kostenlosen Annahme auch von Großgeräten verpflichtet. Auch hier gilt allerdings die Beschränkung auf „haushaltsübliche Mengen“.
Entsorgung von Elektrogeräten mit individueller Abholung
Container-Entsorgung. Viele Entsorgungsdienstleister und Containerdienste bieten auch die kostenpflichtige Abholung und Entsorgung von Elektroschrott, auch von einzelnen Großgeräten, an.
Die Kosten sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich – einige Dienstleister verrechnen die Kosten einer zur Verfügung gestellten Gitterbox für Elektroschrott, andere verrechnen Stückpreise für einzelne Geräte in Verbindung mit einer Mindestauftragssumme (meist über 100 EUR).
In den meisten Fällen muss für die Abholung und Entsorgung von Elektroschrott mindestens mit Kosten zwischen 120 und 200 EUR gerechnet werden. Das lohnt sich daher meist nur bei mehreren Geräten, wenn man selbst keine Transportmöglichkeit hat.
Entrümpelungsdienstleister. Gegebenenfalls kann auch ein Entrümpelungsunternehmen oder ein Umzugsdienstleister mit der Entsorgung beauftragt werden. Nicht alle diese Unternehmen sind bereit, nur ein einzelnes Gerät abzuholen und zu entsorgen. Die Kosten sind je nach Einzelfall oft sehr unterschiedlich.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Entsorgung von Elektroschrott über Containerdienstleister
- größere Zahl von Kleingeräten, 3 Großgeräte
- Raum Bochum
Posten | Preis |
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Gitterbox Kleingeräte | 62 EUR |
Entsorgung Gitterbox | 86,50 EUR |
Großgeräte | 224,97 EUR |
Gesamtkosten | 373,47 EUR |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren und unnötige Kosten zu vermeiden, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- bei Neukauf immer Altgeräte-Mitnahme beauftragen: einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, Geräte müssen allerdings abgeschlossen und gegebenenfalls vollständig entleert sein (z. B. Waschmaschine)
- kostenlose Rückgabemöglichkeiten nutzen: bei Kleingeräten und Neukauf Händler, ansonsten Wertstoffhof
- bei größeren Mengen (z. B. Entrümpelung) Containerdienstleister beauftragen: gegebenenfalls mehrere Angebote einholen und vergleichen
FAQ
Was kostet es, Elektroschrott zu entsorgen?
In unserem Beispiel fallen für die Entsorgung des Elektroschrotts im Wertstoffhof keine Kosten an. Bei Abholung durch einen Dienstleister können allerdings Entsorgungskosten anfallen, ein Kostenbeispiel finden Sie in unserem Artikel.
Welche Entsorgungswege gibt es?
Elektrohändler, größere Supermärkte und Wertstoffhöfe müssen Elektroschrott kostenlos annehmen. Dabei kann es allerdings Einschränkungen geben. Dienstleister holen Klein- und Großgeräte auch von zuhause ab. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten reduzieren und unnötige Kosten vermeiden?
Beim Neukauf samt Lieferung sollte man immer die Abholung des Altgeräts mit beauftragen, in allen anderen Fällen sollten möglichst die kostenlosen Entsorgungsmöglichkeiten (Handel, Wertstoffhof) genutzt werden. Weitere Tipps finden Sie in unserem Artikel.