Kostenbeispiel: Energieausweis
Beispielsituation:
- Einfamilienhaus
- Bj. 1985, WSchV 1977 ist erfüllt
- durchschnittliches Preisniveau
- Verbrauchsausweis
Posten | Preis |
---|---|
Verbrauchsausweis | 155 EUR |
weitere Kosten | 0 EUR |
Gesamtkosten | 155 EUR |
Kostenbestandteile
- Pflicht und gesetzliche Voraussetzungen
- Energieverbrauchsausweis
- Energiebedarfsausweis
Pflicht und gesetzliche Voraussetzungen
Schon mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014, dem Vorläufergesetz des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), hat die Regierung in Deutschland einen verpflichtenden Energieausweis für Wohngebäude eingeführt.
Zweck des Energiepasses. Mit diesem Energiepass soll für Hausbesitzer, (zukünftige) Mieter und Käufer einer Immobilie ein aussagekräftiger Überblick darüber gegeben werden, wie das Gebäude energetisch aufgestellt ist und welche Energiekosten auf sie zukommen.
Änderungen mit dem GEG. Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November 2020 wurden die Angaben im Energieausweis noch einmal erweitert und um eine verpflichtende Angabe zu den entstehenden Treibhausgasemissionen erweitert.
Zusätzlich ist nach einem Hauskauf nun ein verpflichtendes Gespräch mit einem Energieberater notwendig, der im Gespräch den Energieausweis und die Bedeutung der Angaben erklärt. Dieses Beratungsgespräch ist immer kostenlos.
Pflicht zum Energieausweis bei Wohngebäuden. Ein Energieausweis ist immer bei Verkauf und Vermietung des Gebäudes nötig. Das gilt auch dann, wenn im Gebäude nur ein einzelner Teil (z. B. eine Einliegerwohnung) vermietet werden soll.
Im Mehrfamilienhaus (z. B. Zweifamilienhaus) ist die Ausstellung auch für die einzelne Wohneinheit möglich. Ansonsten wird der Energieausweis immer grundsätzlich für das gesamte Haus erstellt.
Dabei wird je nach Art des Wohngebäudes ein unterschiedlicher Ausweis verlangt: das kann der einfache Energieverbrauchsausweis oder der aufwendigere (und teurere) Energiebedarfsausweis sein.
Pflicht zum Energieausweis für Nichtwohngebäude. Auch für Nichtwohngebäude gilt bei Verkauf und Vermietung die Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen. Bei öffentlichen Gebäuden gilt diese Pflicht allerdings erst ab einer für den Publikumsverkehr genutzten Fläche von mehr als 1.000 m².
Auch hier gibt es Unterschiede, welcher Energieausweis (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis) im Einzelfall benötigt wird.
Bei Gebäuden mit Mischnutzung sind zwei getrennte Energieausweise jeweils für den Wohngebäude- und für den Nichtwohngebäude-Teil zu erstellen.
Beim Neubau gilt ebenso eine Pflicht für den Architekten, bereits im Zuge der Bauplanungen einen Bedarfsausweis für das Gebäude zu erstellen.
Ausnahme von der Energieausweis-Pflicht. Ausgenommen von der Pflicht sind ausschließlich zwei Arten von Gebäuden:
- Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m²
- denkmalgeschützte Gebäude
Gültigkeit des Energieausweises. Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre. Danach muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.
Energieverbrauchsausweis
Zulässigkeit. Der Verbrauchsausweis ist zulässig für folgende Gebäude, die:
- ein Altbau mit weniger als 5 Wohneinheiten ist und den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchV 77) entspricht
- für Altbauten mit mehr als 5 Wohneinheiten
- Für Nichtwohngebäude im Bestand (Wahlfreiheit in Bezug auf die Art des Ausweises, allerdings lückenlose Vorlage der Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre erforderlich)
Davon, dass die geltende WSchV 1977 eingehalten wird, kann bei Wohngebäuden mit einem Bauantragsdatum nach 1977 vorausgesetzt werden, da die WSV zu diesem Zeitpunkt schon verpflichtender Baustandard war. Wurde ein älteres Wohngebäude zu einem späteren Zeitpunkt saniert, so dass es den Vorgaben der WschV 77 entspricht, gilt das ebenfalls.
Bei Altbauten mit mehr als 5 Wohneinheiten ist der Wärmeschutzstandard (d. h. die Einhaltung der WSchV 77) dagegen unerheblich.
Notwendige Dokumente für Wohngebäude. Zur Erstellung vorgelegt werden müssen die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre. Es müssen zudem fundierte Angaben über den Gebäudetyp, das Baujahr und die Grundfläche des Objekts gemacht werden können. Ein Bild von der Außenansicht der Heizungsanlage und dem Typenschild oder ein Schornsteinfegerprotokoll müssen ebenfalls vorgelegt werden. Ein Ortstermin ist nicht erforderlich.
Notwendige Dokumente für Nichtwohngebäude. Lückenlose Heizkosten-Rechnungen der letzten 3 Jahre (egal, welcher Energieträger), dazu Stromabrechnungen der letzten 3 Abrechnungsjahre sind zwingend erforderlich. Ein digitales Gebäudefoto und Detailfotos aller modernisierten Gebäudeteile sind ebenfalls erforderlich. Dazu müssen folgende belegbare Angaben gemacht werden können:
- zur Nutzfläche des Gebäudes
- zum Baujahr der Heizungsanlage (steht im Messprotokoll des Schornsteinfegers)
- zum Baujahr einer vorhandenen Klima- und/oder Lüftungsanlage
Kosten. Die Kosten liegen bei mindestens 70 EUR, bewegen sich gewöhnlich aber zwischen 150 und 200 EUR.
Einige Anbieter (vor allem online) bieten die Erstellung des Energieausweises besonders kostengünstig an. Hier sollte aber immer genau geprüft werden, ob der Anbieter überhaupt zur Erstellung rechtsgültiger Energieausweise berechtigt ist. Der erhaltene Energieausweis ist ansonsten wertlos und kann nicht verwendet werden.
Energiebedarfsausweis
Zulässigkeit. Der Bedarfsausweis muss ausgestellt werden, wenn das Gebäude:
- ein Neubau (Wohngebäude) ist
- ein Neubau (Nichtwohngebäude) ist
- ein Altbau mit weniger als 5 Wohneinheiten ist und den Vorgaben der WSchV 77 nicht entspricht
- ein Nichtwohngebäude ist und keine lückenlose Vorlage von Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre möglich ist
Als Neubau gelten im Sinne dieser Vorschrift alle Gebäude die nach 2008 errichtet wurden!
Angaben / Dokumente. Es sind zahlreiche detaillierte Angaben zum Gebäude selbst erforderlich. sowohl beim Wohngebäude als auch beim Nichtwohngebäude.
Kosten. Die Kosten liegen bei mindestens 400 EUR, bewegen sich aber gewöhnlich zwischen 600 und 800 EUR.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Einfamilienhaus
- Bj. 2011
- aufwendige Untersuchung
- höheres Preisniveau
- Bedarfsausweis
Posten | Preis |
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Bedarfsausweis | 758 EUR |
weitere Kosten | 0 EUR |
Gesamtkosten | 758 EUR |
Kosten reduzieren
Um unnötige Kosten zu vermeiden, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- Modernisierungsempfehlungen besprechen
- Bußgelder vermeiden
Modernisierungsempfehlungen besprechen
In vielen Fällen werden gleichzeitig mit dem Energieausweis auch einige Modernisierungsempfehlungen übergeben. Beim Verbrauchsausweis werden diese Empfehlungen nur sehr allgemein ausfallen, beim Bedarfsausweis kann aufgrund der profunden Bewertung des Gebäudes und seinem Primärenergieverbrauch allerdings eine sehr gezielte Empfehlung zur Verbesserung der energetischen Effizienz des Gebäudes gegeben werden.
Bußgelder vermeiden
Vor allem beim Vermieten von Wohnraum wird häufig darauf verzichtet, einen Energieausweis zu beantragen, weil das besonders beim Bedarfsausweis mit erheblichen Kosten verbunden ist. Das sollte man allerdings nicht tun, da das Fehlen des Energieausweises eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 EUR bestraft werden kann.
Auch in einer Vermietungsanzeige müssen umfassende Angaben zum Energieausweis zu finden sein (Art des Ausweises, Endenergieverbrauch/-bedarf, Energieträger der Heizung, Baujahr des Gebäudes, Energieeffizienzklasse des Gebäudes – bei Nichtwohngebäuden muss der Endenergieverbrauch/-bedarf für Strom und Wärme getrennt aufgeführt sein). Bei der ersten Besichtigung der Immobilie ist dem Interessenten der Energieausweis in Papierform unaufgefordert vorzulegen. Verstöße ziehen ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 15.000 EUR nach sich.
FAQ
Welche Kosten verursacht der Energieausweis?
In unserem Beispiel fallen für den Energieausweis (Verbrauchsausweis) Kosten von 155 EUR an. Die Gesamtkosten können im Einzelfall stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Welche Arten von Kosten können anfallen?
Es können entweder Kosten für den Energieverbrauchsausweis oder Kosten für den Energiebedarfsausweis anfallen. Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich unnötige Kosten vermeiden?
Werden mit dem Energieausweis auch Modernisierungsempfehlungen übergeben sollte man diese eingehend mit dem Experten besprechen. Bußgelder für die Nichtausstellung oder Nichtvorlage des Energieausweises sollte man im eigenen Interesse natürlich vermeiden. Mehr Tipps finden Sie in unserem Artikel.