Kostenbeispiel: Energieberater
Beispielsituation:
- Einfamilienhaus, 140 m² Wohnfläche
- Basisberatung durch Energieberater als Vor-Ort-Beratung
- durchschnittlicher Beratungsumfang
Posten | Preis |
---|---|
Beratungskosten | 850 EUR |
Förderung | abzügl. 680 EUR |
Gesamtkosten | 170 EUR |
Kostenüberblick
- Energie-Check der Verbraucherzentralen
- Initialberatung
- Zusatzarbeiten
- Baubegleitung #kostenfaktoren
Energie-Check der Verbraucherzentralen
In den Verbraucherschutzzentralen kann man sehr kostengünstig eine umfassende allgemeine Energieberatung zu allen grundlegenden Themen erhalten (Heizung, Dämmung, Stromsparen, allgemeine Wärmeschutzmaßnahmen).
Grundlagenberatung. Die grundlegende Beratung („Basis-Check“) in der Beratugnsstelle ist kostenlos, die Kosten werden vom Wirtschaftsministerium getragen. Alternativ werden in vielen Beratungsstellen auch telefonische Beratungen oder Online-Beratungen angeboten.
Detailberatung. Detailberatungen zu speziellen Themen sind kostenpflichtig, durch die staatliche Förderung ist jedoch je Beratungsthema (z. B. Solarwärme, Gebäudedämmung, Heizung) lediglich ein Betrag von 30 EUR fällig.
Initialberatung
Kosten. Die Kosten für eine Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater liegen deutlich höher – für eine einfache Basisberatung beim Einfamilienhaus als Vor-Ort-Beratung mit Handlungsempfehlungen sind bereits Beratungskosten von 500 – 1.000 EUR zu rechnen.
Sind Zusatzarbeiten nötig oder handelt es sich um ein größeres Wohngebäude mit höherer Wohnfläche, fallen die Kosten häufig deutlich höher aus.
Abgerechnet wird von den meisten Energieberatern gewöhnlich nach Stundensatz, übliche Stundensätze liegen bei 50 – 80 EUR. Alternativ können auch Tagsätze von 300 – 500 EUR zur Anwendung kommen. Dazu kommen Anfahrtskosten und Kosten für eventuell fällige zusätzliche Aufwendungen des Energieberaters. Alternativ kann ein Energieberater bestimmte Leistungen auch gegen einen günstigen Pauschalbetrag anbieten.
Nutzen. Den Nutzen einer umfassenden Energieberatung sollte man nicht unterschätzen – bereits eine einzelne behobene Schwachstelle kann die Energiekosten um 10 – 20 % senken. Auch eine rechtzeitig erkannte und beseitigte Gefahr für die Bausubstanz (etwa durch eine entdeckte Wärmebrücke) kann viele tausend Euro Sanierungskosten ersparen.
Bei der Erstberatung verschafft sich der Energieberater einen Überblick über die Energieeffizienz des Gebäudes und macht eine Bestandsaufnahme der Gebäudehülle und der einzelnen Bauteile sowie der vorhandenen Heizungsanlage und Heiztechnik und gegebenenfalls Lüftungsanlage.
Wenn klar ist, wie energieeffizient das Gebäude aktuell ist, unterbreitet der Energieberater Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen und gegebenenfalls notwendige Sanierungsmaßnahmen und erstellt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung (Amortisierung der Sanierungs- und Modernisierungskosten durch künftige Energieeinsparungen).
Förderung. Energieberatungen, die von einem BAFA-zugelassenen Energieberater (dena- Expertenliste für Förderprogramme des Bundes) für Wohngebäude durchgeführt werden, sind förderfähig. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernimmt 80 % der Beratungskosten. Beim Ein- und Zweifamilienhaus werden dabei maximal 1.300 EUR übernommen, bei Mehrfamilienhäusern (mindestens 3 Wohneinheiten) maximal 1.700 EUR. Wenn der Energieberater den Energieberatungsbericht bei einer Wohnungseigentümerversammlung erläutern muss, kann eine zusätzliche Fördersumme von 500 EUR beantragt werden.
Die Beantragung der Förderung wird dabei direkt vom Energieberater vorgenommen und direkt mit den anfallenden Kosten für die Beratungsanlage verrechnet. Man bezahlt also grundsätzlich nur den Betrag, der über die Bundesförderung hinausgeht.
Baubegleitung
Bei Maßnahmen zur energetischen Sanierung zwingend erforderlich. Wird für eine Maßnahme staatliches Fördergeld beantragt, ist die Antragstellung nur nach zuvor erfolgter Beratung durch einen zugelassenen Energieberater möglich. Eine Fachplanung durch das jeweilige Gewerk ist dabei nicht ausreichend.
Das gilt für alle staatlich geförderten Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Gebäuden (Dämmung, Heizung, Sanierung zum Effizienzhaus) und für alle Förderungen von KfW und BAFA.
Förderung der Energieberaterkosten. Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater sind allerdings jeweils über ein eigenes Programm gefördert. Bei der Einzelmaßnahmen-Förderung beim BAFA wird ein Zuschuss von 50 % zu den Energieberaterkosten gewährt. Bei einer KfW-Förderung über ein zinsbegünstiges Darlehen wird ein zusätzlicher Tilgungszuschuss in der entsprechenden Höhe gewährt.
Zusatzarbeiten
Zusätzliche Arbeiten und Tests, die der Energieberater im Zuge seiner Arbeit durchführt, verursachen zusätzliche Kosten und sind nicht förderfähig.
Solche Arbeiten und Test sind etwa die Durchführung eines Blower Door Tests oder eine Thermografie-Untersuchung. Für einen Blower Door Test sind bereits Kosten zwischen 300 und 500 EUR zusätzlich zu rechnen.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Einfamilienhaus, 140 m² Wohnfläche
- umfassende Detailberatung
- Maßnahmenplan und Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Blower Door Test
Posten | Preis |
---|---|
Beratung | 1.100 EUR |
Blower Door Test | 360 EUR |
Förderung | abzügl. 880 EUR |
Gesamtkosten | 580 EUR |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- nur zugelassene Energieberater beauftragen
- beim Neubau auf Energieeffizienz achten
Nur zugelassene Energieberater beauftragen
Eine staatliche Förderung können nur Energieberater geltend machen, die in der dena-Expertenliste für Fördermaßnahmen des Bundes gelistet sind. Die Beauftragung von Energieberatern, die nicht dort gelistet sind, sollte man deshalb möglichst vermeiden, da man ansonsten die Kosten für die Energieberatung in voller Höhe selbst tragen muss (anstatt nur 20 % davon).
Beim Neubau auf Energieeffizienz achten
Der Architekt ist verpflichtet schon während der Bauplanung einen Energieausweis für den Neubau zu erstellen, der dann mit dem Bauantrag (nicht bei einer Bauanzeige) eingereicht werden muss. Durch diesen Energieausweis erhält man bereits in der Planungsphase einen gute Übersicht darüber, wo gegebenenfalls noch Möglichkeiten zur Optimierung des Energieverbrauchs des zukünftigen Hauses bestehen (z. B. stärkere mögliche Wärmedämmung gegen geringe Mehrkosten).
Eine gründliche Prüfung der Energieeffizienz des Hauses während der Planungsphase gemeinsam mit dem Energieberater wird dringend empfohlen (außer der Architekt hat selbst eine entsprechende Zusatzqualifikation). Jede Optimierung macht sich danach über Jahrzehnte über geringere Energiekosten bezahlt. Es kann auch von Anfang an mit dem Architekten vereinbart werden, dass ein bestimmter Primärenergieverbrauch durch die Planung erreicht werden muss.
FAQ
Welche Kosten verursacht eine Energieberatung?
In unserem Beispiel fallen für den Energieberater (Basisberatung beim Einfamilienhaus) Kosten von 170 EUR an. Die Gesamtkosten können im Einzelfall stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Welche Art von Kosten kann anfallen?
Sehr geringe Kosten sind für eine allgemeine Energieberatung in Verbraucherzentralen zu erwarten. Beim Energieberater können Kosten für die Basisberatung, Kosten für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans oder Kosten für die Baubegleitung sowie Kosten für spezielle Tests und Zusatzleistungen anfallen. Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten senken und unnötige Kosten vermeiden?
Um unnötige Kosten zu vermeiden (Verlust der staatlichen Förderung), sollte man grundsätzlich nur in die dena-Expertenliste gelistete Energieberater beauftragen. Der verpflichtend zu erstellende Energieausweis während der Bauplanung bietet eine gute Möglichkeit, gemeinsam mit dem Energieberater den Neubau noch einmal zu optimieren. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.