Estrichzusammensetzung
Die Zusammensetzung von Fließestrichen ist grundlegend für die Qualität des fertigen Estrichs.
Für die Rezeptur dürfen nur zugelassene Ausgangsstoffe verwendet werden. Bei zementgebundenen Fließestrichen gelten hier die Vorgaben der DIN EN 197 und der DIN 1164 einzuhalten. Daneben können auch bauaufsichtlich zugelassene Zemente verwendet werden.
Es ist sicherzustellen, dass die einzelnen Bestandteile den von den Vorschriften geforderten Eigenschaften aufweisen. Gerade bei Fließestrichen muss die Qualität der einzelnen Bestandteile auch besonders gleichwertig sein, um qualitativ gute Eigenschaften sicherzustellen.
Untergrundprüfung
Der Untergrund darf nur bestimmte Abweichungen in seiner Ebenheit aufweisen. Werden bestimmte Toleranzwerte, die in der DIN 18202 festgelegt sind, überschritten, ist eine Unterkonstruktion anzufertigen.
Für die Qualität ist also entscheidend, dass auch der Untergrund die richtige Beschaffenheit hat.
Planung im Vorhinein
Die Fachregeln fordern, dass die erforderliche Qualität des Fließestrichs schon im Vorfeld exakt angegeben werden muss. Dazu gehören folgende Qualitäts- oder Eigenschaftsangaben:
- die Estrichart (CT für zementgebundene Estriche, CA für Calciumsulfatestriche, …)
- die Druckfestigkeitsklasse
- die Biegezugfestigkeitsklasse
- die Verschleißwiderstandsklasse (nur bei Industrieestrichen)
- die Nenndicke (also die Dicke der Estrichschicht)
Der Estrichaufbau ist im Vorhinein festzulegen. Für die Nenndicke gibt es bestimmte Mindestvoraussetzungen, die nur unter ganz genau definierten Umständen unterschritten werden dürfen.
Einstellung des Elastizitätsmoduls
Das Elastizitätsmodul des Estrichs sollte immer kleiner sein als das des Tragbetons. Um das Elastizitätsmodul entsprechend zu regulieren, kann beispielsweise Kunstharzdispersion zugegeben werden.
Dämmschicht
Auch die Dämmschicht muss bestimmten Mindestanforderungen entsprechen, die jeweils unterschiedlich sein können, je nachdem ob es sich um einen beheizten oder unbeheizten Estrich handelt.
Aufheizzeiten
Bei vorhandener Fußbodenheizung muss ein ganz bestimmter Aufheizplan zwingend befolgt werden. Die einzelnen Heizstufen mit der jeweiligen Vorlauftemperatur sind vorgegeben, ebenso die Heizzeit. Auch diese Vorgaben müssen verpflichtend eingehalten werden, da sonst keine Belegreife zum vorgesehenen Zeitpunkt entsteht.
Prüfung der Belegreife
Ob ein Estrich belegreif ist, kann durch eine sogenannte CM-Messung bestimmt werden. Diese Messung muss zwingend durchgeführt werden. Die Art der Durchführung und der Probenentnahme ist fest vorgegeben.
Ist ein Estrich zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht belegreif, ist ein bestimmtes Prozedere vom Estrichleger einzuhalten (Baufortschrittsverhinderung melden, etc.).