Asbest in Eternit: Das Wichtigste in Kürze
Asbest war ein weit verbreiteter Baustoff, der aufgrund seiner Hitzebeständigkeit und Festigkeit eingesetzt wurde. In den Jahren 1950 bis 1990 wurde ein erheblicher Teil der Eternitplatten mit Asbest hergestellt. Seit 1991 ist die Herstellung und Verwendung von asbesthaltigen Baustoffen im Hochbau und seit 1994 im Tiefbau in Deutschland verboten. Moderne Eternitplatten, die seit 1993 produziert werden, enthalten stattdessen ungefährlichere Fasern wie Polyvinylalkohol, Zellulose oder Glasfasern. Diese Materialen sind größer und gelangen nicht in die Lungenbläschen. Das Erkennen von asbestfreien Platten ist durch spezifische Kennzeichnungen wie „AF“ (asbestfrei) oder Seriennummern möglich. Bei Verdacht auf Asbest sollte immer eine Überprüfung durch Fachleute erfolgen.
Woran erkenne ich asbestfreies Eternit?
Um festzustellen, ob Ihre Eternitplatten asbestfrei sind, gibt es mehrere Indikatoren, die Sie prüfen können:
- Herstellungsjahr: Eternitplatten, die ab 1990 in Deutschland produziert wurden, sind in der Regel asbestfrei. In Europa endete die Produktion asbesthaltiger Eternitplatten spätestens 2005.
- Visuelle Kennzeichen: Asbestfreie Eternitplatten sind oft mit Markierungen wie „AF“ (asbestfrei), „NT“ (Neue Technologie) oder „C“ (Clean) versehen. Diese Markierungen finden Sie als Stempelaufdruck auf den Platten. Beachten Sie, dass diese Markierungen durch Witterungseinflüsse unlesbar geworden sein können.
- Kauf- und Bauunterlagen: Rechnungen, Lieferscheine oder Baupläne können Hinweise auf das Herstellungsdatum und die Materialzusammensetzung Ihrer Eternitplatten geben. Wurden die Platten beispielsweise 1995 oder später gekauft, sind sie sehr wahrscheinlich asbestfrei.
- Seriennummern: Einige Eternitplatten besitzen Seriennummern, die Aufschluss über das Herstellungsdatum und die Asbestfreiheit geben können. Wenn die Seriennummer lesbar ist, kann sie oft vom Hersteller zur Überprüfung der Materialzusammensetzung herangezogen werden.
Wenn Sie Zweifel an der Asbestfreiheit Ihrer Eternitplatten haben, empfiehlt es sich, eine Fachfirma oder einen qualifizierten Asbestprofi zu beauftragen. Diese können Proben entnehmen und in einem Labor analysieren lassen, um absolute Sicherheit zu gewährleisten.
Was ist bei Arbeiten mit asbestfreiem Eternit zu beachten?
Auch bei asbestfreien Eternitplatten sollten Sie stets Vorsicht walten lassen, um Ihre Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Hier einige konkrete Hinweise:
- Schutzkleidung tragen: Tragen Sie bei allen Arbeiten Schutzkleidung, einschließlich Schutzbrille, Atemschutz und Schutzanzug, um das Risiko, lungengängige Fasern oder Staub einzuatmen, zu minimieren.
- Staubarm arbeiten: Vermeiden Sie möglichst das Schneiden, Bohren oder Brechen der Platten, da dies zur Freisetzung von Feinstaub führen kann. Nutzen Sie Werkzeuge für staubarmes Arbeiten und befeuchten Sie die Arbeitsfläche vorher.
- Richtige Entsorgung: Asbestfreie Eternitplatten gelten als nicht verwertbarer Bauschutt und können in der Regel auf Wertstoffhöfen entsorgt werden. Klären Sie im Voraus bei Ihrer örtlichen Deponie, welche Nachweise erforderlich sind.
- Vermeiden Sie unsachgemäße Reinigung: Reinigen Sie die Platten nicht mit einem Hochdruckreiniger oder durch Abbürsten. Auch dies kann Staub und Fasern freisetzen und sollte vermieden werden.
- Überprüfung durch Fachpersonal: Wenn Sie unsicher sind, ob es sich um asbestfreies Material handelt, lassen Sie die Platten von einem Fachbetrieb überprüfen. Fachbetriebe verfügen über die Methoden und Ausrüstungen für eine sichere Identifikation und Bearbeitung.
Durch die Beachtung dieser Hinweise können Sie sicherstellen, dass Ihre Arbeiten mit asbestfreiem Eternit risikolos und effektiv ablaufen.
Was tun bei Asbestverdacht?
Vermuten Sie, dass Ihre Eternitplatten Asbest enthalten, sollten Sie umgehend folgende Maßnahmen ergreifen:
- Kontaktieren Sie einen Fachmann: Beauftragen Sie einen zertifizierten Asbestinspektor, um Proben zu nehmen und in einem spezialisierten Labor analysieren zu lassen. Versuchen Sie keinesfalls, das Material selbst zu manipulieren oder zu entfernen.
- Vorbereitungen für die Untersuchung: Der Fachinspektor wird Klebe- oder Kontaktproben von verdächtigen Bereichen entnehmen, um eine eventuelle Asbestbelastung eindeutig festzustellen. Dies sollte professionell und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen erfolgen.
- Handeln nach Bestätigung: Bestätigt sich der Asbestverdacht, dürfen keine eigenmächtigen Arbeiten durchgeführt werden. Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien sind gesetzlich geregelt und dürfen nur von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
- Gefahrenbereich absichern: Bis zur Entfernung asbesthaltiger Materialien sollten Sie den betroffenen Bereich absperren und den Zugang möglichst vermeiden. Informieren Sie gegebenenfalls auch Ihre Nachbarn.
- Entsorgung: Die Entsorgung von asbesthaltigen Materialien muss ebenfalls durch einen autorisierten Fachbetrieb erfolgen, um sicherzustellen, dass die Materialien sicher verpackt, transportiert und entsorgt werden.
Indem Sie diese Schritte befolgen, minimieren Sie die gesundheitlichen Risiken für sich selbst und andere und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.