Von wem lassen sich asbesthaltige Eternitrohre entsorgen?
Asbesthaltige Rohre aus Eternit lassen sich aus konstruktiven Gründen schwerer entsorgen als Dach- und Fassadenplatten. Die Rohrenden stecken fest ineinander und können oft nur mit mechanischer Einwirkung getrennt werden. Erdausbauten sind aufwendig mit vielen ähnlichen Problemen belastet. Beispielsweise dürfen sie beim Freilegen nicht beschädigt werden. Daher muss bei der Demontage und Entsorgung von einem Arbeitsaufwand und gefordertem Fachwissen ausgegangen werden, das Privatpersonen nicht leisten können. Qualifizierte Fachbetriebe brauchen eine Zulassung für ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten).
Warum ist Entsorgen der Eternitrohre besonders gefährlich?
Abgesehen von der hohen Wahrscheinlichkeit, beim Abbruch und der Demontage von Rohrsystem Bruch zu erzeugen, gibt es ein zweites erhöhtes Risiko. Im Zement gebundene Asbestfasern sind solange gebunden, bis durch Beschädigung Staub entsteht. In Verrohrungen kommen oft schwach gebundene Asbestfasern dazu. Sogenanntes Spritzasbest wurde in der Vergangenheit gerne benutzt, um abzudichten und zu stabilisieren. Diese Art von Asbestaufkommen ist am gefährlichsten. Dazu kommen insbesondere in Abwasserleitungen Einflüsse von alkalischem und saurem Fließgut, dass den Zement zersetzt und Asbestfasern „befreit“.
Entsorgen asbesthaltiger Eternit-Rohre in Eigenleistung möglich?
Die maßgeblichen technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) definieren im Zusatzabsatz 2.9 sogenannte geringfügige Entsorgungsarbeiten. Sie sind auf vier Stunden und zwei Personen bis zum kompletten Abschluss der Entsorgung begrenzt. Das reicht oft aus, um asbesthaltige Blumenkästen aus Eternit zu entsorgen. Rohre lassen sich in diesem Zeitraum nicht entsprechend der vorgeschriebenen Schutzmaßnahme entsorgen.
Muss das Entsorgen der Eternit-Rohre genehmigt werden?
Der Verantwortliche für das Einhalten aller gesetzlichen Vorschriften zur Asbestentsorgung ist der Abfallerzeuger. Dieses Mandat übergibt ein privater Hauseigentümer dem beauftragten Fachbetrieb, der seine Sachkunde nachweisen muss. ASI-Arbeiten mit Asbest müssen bis spätesten sieben Tagen vor Beginn genehmigt werden. Je nach Bundesland, Landkreis und Gewerbeaufsichtsbehörde werden unterschiedliche schriftliche Erlaubnisse und Nachweise verlangt:
- Erzeugernummer
- Begleitschein
- Beförderernummer
- Transportgenehmigung
- Entsorgungsnachweis
- Annahmeerklärung
Verfügt der beauftragte und durchführende Fachbetrieb über einen Sammelentsorgungsnachweis, können Übernahmescheine andere Dokumente ersetzen.
Wie sind asbesthaltige Eternit-Rohre vorm Entsorgen zu finden?
Asbesthaltiges Eternit ist mit dem bloßen Auge kaum erkennbar, was verstärkt bei Rohren gilt. Es gibt zwei Verfahren für Selbsttests, für die Kits erhältlich sind, die anschließend in ein Fachlabor geschickt werden:
1. Raumluftanalyse (Staubprobe nach Anleitung nehmen, ungesicherteres Ergebnis)
2. Materialprobe (Vorsicht und Schutzvorrichtung bei der Entnahme)
Die Ergebnisse werden nach ein bis zwei Wochen bereitgestellt. Die Laboranalyse kostet zwischen 50 und 140 Euro.