Die Platten müssen in ihrer ursprünglichen Größe zu den öffentlichen kommunalen Wertstoff- oder Schadstoffhöfen transportiert werden. In manchen Regionen schreibt der Gesetzgeber vor, dass nur professionelle Entsorgungsunternehmen die Eternitplatten entsorgen dürfen. Vor dem Entsorgen sollten unbedingt Erkundigungen über die Regeln und Vorschriften eingeholt werden.
Achtung vor schwarzen Schafen unter den Entsorgern
- Vor der Demontage der Eternitplatten geben kommunale Abfallbehörden Auskunft über Vorgehensweise und Kosten für die Entsorgung.
- Gewerbliche und professionelle Entsorgungsfirmen bieten als Dienstleistung die Demontage, den Transport und die fachgerechte Entsorgung als Paket an. Es sollte sich unbedingt um ein behördlich zugelassenes Unternehmen handeln. Im Zweifelsfall bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung nachfragen, ob eine Genehmigung nach der technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) vorliegt.
- Für das Entsorgen kleinerer Mengen von Eternitplatten bieten die Abfallbehörden spezielle Plastiksäcke oder -folien an, in die die Eternitplatten sofort nach der Demontage gepackt werden müssen.
- Beim eigenständigen demontieren und transportieren muss Schutzkleidung einschließlich einer Atemmaske und ärmeldichten Handschuhen getragen werden.
- Die Kosten sind regional sehr unterschiedlich und bleiben für haushaltsübliche Mengen von bis zu rund der dreifachen Kofferraummenge eines herkömmlichen PKWs meist moderat.
- Das Entsorgen von Eternitplatten ist nicht einheitlich geregelt. Die Auskunft eines gewerblichen oder öffentlichen Entsorgers kann schon ein paar Kilometer weiter große Unterschiede aufweisen. Vergleiche können einerseits viel Kosten sparen und andererseits den Aufwand stark verringern.
- Einheitlich ist das Bearbeiten oder offene Lagern von demontierten Eternitplatten in ganz Deutschland verboten.
- Im Zweifelsfall das Entsorgen von Eternitplatten immer professionellen und zugelassenen Betrieben überlassen.