Was passiert rechtlich durch Denkmalschutz für ein Fachwerkhaus?
Beim Denkmalschutz geraten zwei manchmal konträre Interessen aneinander. Persönliches Eigentumsrecht trifft auf öffentliches Interesse und Recht. Wenn dieses Thema in der öffentlichen Diskussion auftritt, handelt es sich fast immer um Probleme mit dem Fachwerkhaus. Insbesondere zeitgenössische Anforderungen an die Bautechnik verlangen oft Maßnahmen, die nicht frei entschieden werden können. Wenn Sie sich ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus kaufen, müssen Sie mit der zuständigen Behörde zusammenarbeiten. Der Denkmalschutz bringt Vor- und Nachteile für einen privaten Eigentümer.
Wer stellt ein Fachwerkhaus unter Denkmalschutz?
Jedes Bundesland besitzt ein eigenes Denkmalschutzgesetz. Kreisfreie Städte und Landkreise verfügen über eine untere Denkmalschutzbehörde. Sie spricht die denkmalrechtliche Genehmigung in Übereinkunft mit dem Landesamt für Denkmalpflege aus. Diese externe und nicht dem gleichen Verwaltungsweg angehörige Denkmalbehörde ist neben dem Hauseigentümer und der unteren Denkmalschutzbehörde dritte Rechtsinstanz. Um den ideellen Unterbau und kulturellen Wert des Denkmalschutzes im Sinne aller Beteiligten bestmöglich umzusetzen, gibt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz begleitende Expertise und Hilfestellung.
Spielt für Denkmalschutz das Alter vom Fachwerkhaus eine Rolle?
Wie alt ein Fachwerk sein muss, um denkmalgeschützt zu werden, ist nicht verbindlich festgelegt. Von den etwa eine Million denkmalgeschützten Fachwerkhäusern in Deutschland stammt der überwiegende Teil aus Erbauungsjahren bis zum Jahr 1900. Dementsprechend sind Baumaterial, Bausubstanz und Bauweise dieser Epoche angepasst.
Wirkt sich Denkmalschutz auf den Preis vom Fachwerkhaus aus?
Fachwerkhäuser erzielen mit Denkmalschutz geringere Kauf- und Verkaufspreise als freie Gebäude. Das liegt vor allem an den wiederholt entstehenden Sanierungskosten, um sich ändernden Rechtsvorschriften beispielsweise bezüglich Brandschutz und Energieeffizienz anzupassen. Um den Denkmalschutz auch für Privateigentümer attraktiver zu gestalten, hat der Gesetzgeber diverse Anreize und finanzielle Hilfen eingerichtet. Steuerlich lässt sich ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus in unterschiedlichen Weisen (Abschreibung, Grundsteuererlass, Sonderausgaben) absetzen. Fördermittel stellen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Landesdenkmalämter und lokale Denkmalschutzbehörden bereit.
Welche Vorteile hat ein Fachwerkhaus mit Denkmalschutz?
- Steuerliche Abschreibung nach Aufwendungen für Abnutzung (AfA)
- Möglicher Erlass oder Minderung von Grundsteuer
- Steuerliches geltendmachen von Sonderausgaben
- Bestandsschutzregelungen in Teilbereichen
- Förderungsmöglichkeiten
- Gegebenenfalls höhere Mieteinnahmen
- Oft beste und exklusive Lage
Welche Nachteile hat ein Fachwerkhaus durch Denkmalschutz?
- Kostspieliges Sanieren
- Eingeschränkte Auswahl bei baulichen Änderungen (beispielsweise Fenster im Fachwerkhaus
- Gegebenenfalls eine schlechte Energiebilanz und erhöhte Unterhaltskosten
- Eingeschränkte Auswahl an Baumaterialien und Handwerkstechniken
- Sehr enge Abstimmung mit der zuständigen Behörde erforderlich