Diese Möglichkeiten gibt es, das Fahrrad in der Garage zu lagern
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Lagerung von Fahrrädern in der Garage. Allerdings sind nicht alle gleichwertig praktisch:
- Frei stehend oder im Ständer: So nimmt das Rad wertvollen Platz weg.
- Hängend an der Decke: Gut zur Aufbewahrung über den Winter.
- Hängend an der Wand: Praktisch das ganze Jahr über.
Wandhalterungen für Fahrräder
Gerade in der Garage bieten sich Wandhalterungen für Fahrräder an – schließlich nehmen sie hängend weder Platz weg, noch müssen sie aufwendig bis an die Decke gehoben werden. Mit einer senkrechten Halterung lassen sich Räder besonders platzsparend an der Wand verstauen. Gerade bei den etwas schwereren Mountainbikes bietet sich das an – so müssen Sie diese nicht jedes Mal anheben. Stattdessen werden die Fahrrad mit dem Hinterrad zuerst in Position gerollt und dann fixiert.
Bringen Sie die Halter in der Höhe versetzt an der Wand an, können Sie sogar mehrere Fahrräder nebeneinander an der Wand lagern. Achten Sie darauf, die Halter weit genug voneinander entfernt zu montieren, sodass sich die Lenker der Räder nicht in die Quere kommen. Sie können das Fahrrad in dieser Position mit einem herkömmlichen Schloss gegen Diebstahl sichern.
Für leichtere Räder und wenn Sie das Hochheben nicht stört, ist auch eine horizontale Anbringung gut möglich. Solche Wandhalterungen besitzen meist gummierte Arme, auf die das Rad einfach aufgelegt wird. Praktisch ist es, wenn der Halter bei Nichtbenutzung einfach nach oben geklappt werden kann. Nachteilig ist hier, dass diese Art der Unterbringung recht viel Platz einnimmt. Weitere Fahrräder oder Stauraum müssen dann geschickt untergebracht werden.
Ist es erlaubt, das Fahrrad in der Garage zu lagern?
Diese Fragen haben Sie sich vielleicht nicht gleich gestellt. Wichtig zu wissen ist aber, dass die Garagenverordnung Ihres Bundeslands die Lagerung von Fahrrädern tatsächlich einschränken kann. In aller Regel ist nichts dagegen einzuwenden, wenn die Räder den eigentlichen Nutzungszweck der Garage nicht behindern.