Fallrohr verstopft im Mehrfamilienhaus: Wer ist zuständig?
Bei einem verstopften Fallrohr im Mehrfamilienhaus ist die Antwort eindeutig: Zunächst ist immer der Vermieter zuständig!
Bei verstopften Rohren muss zunächst lokalisiert werden, wo genau die Verstopfung sitzt. Professionelle Firmen für Rohrreinigung können dies endoskopisch abklären – allerdings fallen hierbei einige Kosten an! Daher sollten Sie bei einem verstopften Fallrohr im Mietshaus oder einer Mietwohnung immer den Vermieter kontaktieren und diesen um die Abklärung bitten.
Dies gilt allerdings nur für Fallrohre, die meist durch das komplette Haus ziehen.
Fallrohr verstopft im Mehrfamilienhaus: Wer trägt die Kosten?
Wenn einzelne Waschbecken nicht mehr abfließen, z.B. kleine Abwasserrohre an der Spüle verstopfen, ist die Ursache meist eine unsachgemäße Nutzung. Hier ist der Mieter gefragt und muss die Kosten für die Beseitigung der Verstopfen und gegebenenfalls auch für Folgeschäden übernehmen.
Bei einer verstopften Rohrleitung dagegen, wenn z. B. das Abflussrohr der Toilette tiefliegend verstopft, muss entweder der Verursacher oder aber der Vermieter die Kosten tragen. Allerdings kann dieser notwendige Sanierungen wieder auf alle Mieter umlegen.