Welche Gebäude fallen unter den Denkmalschutz?
Der Denkmalschutz dient in Deutschland der Erhaltung und Sicherung von Kulturdenkmälern und wird auf Landesebene geregelt. Prinzipiell lässt sich dabei in zwei Arten von Denkmalschutz unterscheiden:
- Einzeldenkmal: Das komplette Gebäude unterliegt dem Denkmalschutz und muss entsprechend behandelt werden
- Ensembleschutz: Es ist ausreichend, das Gesamtbild des Gebäudes zu erhalten
Unter den Denkmalschutz fallen all jene Häuser und Bauten, die vor einem bestimmten Datum errichtet wurden (vielerorts vor 1945) und/oder eine besondere Baustruktur, Historie oder kulturelle Bedeutung besitzen. Die Eintragung ist in Listen nachschlagbar.
Welche Fassadenfarben kommen dafür infrage?
Ob Ihr Gebäude als Denkmal erfasst ist, kann bei den jeweiligen Behörden für Ihre Region erfragt werden. In Bayern ist dafür beispielsweise der Bayrische Denkmal-Atlas zuständig. Bei der Auswahl der neuen Fassadenfarbe sollten Sie sich für solche Produkte entscheiden, die die gestalterischen Funktionen und die Oberflächenstrukturen der Fassade erhalten.
Für diesen Zweck haben viele namenhafte Farbhersteller spezielle Fassadenfarben im Angebot, die auf historischen und kalkreichen Untergründen angewandt werden können und dürfen. Im Regelfall handelt es sich dabei um Silikatfarbe.
Kann der Farbton frei ausgewählt werden?
Nicht nur die Art des Anstrichs, sondern auch die Farbgestaltung der Hausfassade sollte an die ursprüngliche Farbigkeit und den Glanzgrad angepasst werden. Auch dafür kommen Silikatfarben als idealer Kandidat infrage – sie können mit anorganischen Farbpigmenten angereichert und getönt werden.
So erhalten Sie ein stimmiges Gesamtbild, das den Flair des Gebäudes optimal wiedergibt und die Fassade gleichzeitig vor Feuchtigkeit, UV-Strahlung und Verschmutzungen schützt.
Gibt es Förderungen für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude?
Wer die Fassade eines denkmalgeschützten Hauses erneuern oder neu streichen möchte, kann dabei möglicherweise auf eine Denkmalförderung oder auf steuerliche Erleichterungen zurückgreifen. Im Förderprogramm des Bundes wird der Erhalt von „“national wertvollen Kulturdenkmälern“ monetär gefördert.
Die Sanierungskosten können Sie außerdem in den meisten Bundesländern komplett (bei Eigennutzung bis zu 90%) steuerlich abschreiben. Für Anschaffungen (wie die geeignete Fassadenfarbe) können Sie außerdem Kosten geltend machen. Für Gebäude bis zum Baujahr 1924 sind das 2,5%, bei Gebäuden ab 1925 noch 2%.