Ist für eine Fassdenverkleidung eine Baugenehmigung nötig?
Für eine Fassadenverkleidung ohne weitere Veränderungen ist keine Baugenehmigung erforderlich. Trotzdem sollten Sie nicht einfach drauflos bauen, sondern sich vorher beim örtlichen Bauamt erkundigen. Die Gemeinden haben nämlich Richtlinien für die Gestaltung ihrer Straßen, und es kann sein, dass Ihr Design nicht in dieses Konzept passt.
In diesem Fall müssen Sie umplanen und ein anderes Design wählen, das in Ihrer Gegend erlaubt ist. So vermeiden Sie hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall den Abriss Ihrer neuen Fassadenverkleidung.
Für welche Fassadenveränderungen brauche ich eine Genehmigung?
Sie brauchen eine Baugenehmigung, wenn die Veränderungen die Sicherheit betreffen. Falls Ihre Fassadenverkleidung beispielsweise die folgenden Änderungen beinhaltet, müssen Sie erst einen Antrag stellen:
- Bestehende Öffnungen wie Türen und Fenster werden geschlossen.
- Rettungs- und Fluchtwege werden verkleinert oder geschlossen.
- Es entstehen zusätzliche Öffnungen innerhalb des Grenzabstands.
- Der Grenzabstand wird durch Anbauten unterschritten.
Welche Gesetze muss ich bei meinem Bauprojekt noch einhalten?
Wenn Sie Ihre Fassade erneuern, müssen Sie außerdem die folgenden Gesetze beachten. Nur, wenn Sie als Bauherr mit allen Vorgaben vertraut sind und diese berücksichtigen, gehen Sie vollkommen auf Nummer sicher:
- Gebäudeenergiegesetz (vormals (EnEV)
- Brandschutzverordnung
- Musterbauverordnung
- Landesbauordnung