Keine Normen für Fenster in Deutschland
Viele Leser mag das überraschen, weil in Deutschland eigentlich alles genormt und geregelt ist: zu Fenstern gibt es keine Normen – zumindest nicht in Bezug auf bestimmte Standardmaße, die dann Normen darstellen würden. Vielmehr gibt es einige Richtlinien sowie die Landesbaugesetze der einzelnen Bundesländer, die die Größe von Fenstern zumindest indirekt regeln.
Anforderungen an Fenstermaße
So gilt bundesweit nahezu gleich, dass die Fensterfläche eines Raumes 1/20 seiner Fläche ausmachen soll. Außerdem sollte die Fensterbreite 55 Prozent der Raumbreite betragen oder 1/10 der der Gesamtlänge einer Wand. Nun werden Häuser aber schon immer individuell geplant. Meist werden sie dabei an Grundstücksgrößen angepasst. Das gilt für alle heute üblichen Wege zum eigenen Haus.
- Architektenhaus
- Bauträgerhaus
- Fertighaus
Kein Haus ist wie das andere …
Sämtliche Häuser werden in ihren Abmessungen an die individuellen Erfordernisse angepasst. Damit variieren Gesamtbreite und Raumbreiten deutlich. Da sich nun aber die Mindestanforderungen an Fenstermaße durch diese Planungen ergeben, gibt es keine im eigentlichen Sinne „genormten“ Fenster.
… daher unterscheiden sich auch Fenstermaße
Dafür konnten sich jedoch im Lauf der Zeit Standardmaße etablieren. Also Fenstermaße, die immer wieder nachgefragt werden. Die Höhe eines Fensters ergibt sich dabei ebenfalls durch die gesetzlichen Vorgaben: demnach sollte ein Fenster eine Mindesthöhe von 1,30 m haben.
Begrenzung der Fensterbreite
Gleichzeitig werden Fenster aber auch in ihrer Breite begrenzt. Die Ursachen dafür sind jedoch physikalisch bzw. mechanisch begründet. Wird ein Fenster immer breiter, wachsen die mechanische Beanspruchung und die Lebenszeit der Mechanik und damit des gesamten Fensters sinkt. Als optimale Breite hat sich dabei langfristig die eineinhalbfache Höhe eines Fensters als Breite gezeigt.
Aus den Anforderungen ergeben sich Standardgrößen
All diese Werte geben nun also Mindestanforderungen, aber auch Maximalmaße für Fenster vor. Diese Werte werden nun in Relation zu den Maßen im Bauplan gebracht und die individuelle Fenstergröße so ermittelt. Nun geben diese Werte aber auch einen Spielraum. Die Mindestanforderung an ein Fenster beträgt 1,30 m in der Höhe und dieses Maß multipliziert mit 1,5 die Breite. Das wäre beispielsweise ein typisches Standardmaß, weil es für zahlreiche Häuser bzw. Räume zutreffend ist.
Einzelanfertigungen
Dennoch stellen Fenster in vielen Fällen immer eine Einzelanfertigung dar, denn die perfekten Fensternischen (perfekt gemauerte Wände und auf den Millimeter exakt verputzte Wände, die noch dazu absolut im Wasser sind) gibt es schlicht und ergreifend nicht. Wollen Sie Ihre Fenster wechseln und Sie bemerken, dass Sie Einzelanfertigungen benötigen, brauchen Sie keine Angst vor extrem hohen Kosten zu haben.
Trotz individueller Maße Standardgrößen bei der Glasfläche
Die nacheinander folgenden Glasscheiben einer Mehrfachverglasung (zwei- oder dreifach) wird heute standardmäßig als Verbundfenster gebaut und gerahmt. Diese Verbundfenster können dann in jeden beliebigen Fensterflügel gesetzt werden. Das bedeutet, bei den meisten Einzelanfertigungen von Fenstern sind die Glasflächen identisch und nur die Flügelrahmenmaße unterscheiden sich.