Es ist wichtig, wo der zweite Haushalt ist
Es ist bei einem Zweitwohnsitz im Ausland wichtig, wo genau er sich befindet. Deutschland lässt bei einem beruflich notwendigen Zweitwohnsitz steuerliche Abschreibungen auch im Ausland zu. Je nach Land können vom anderen Staat dafür Auflagen dazu kommen, dass es sich um einen Zweitwohnsitz handelt.
Noch etwas komplizierter wird es, wenn es nicht um einen beruflich bedingten Zweitwohnsitz geht. Wer beispielsweise auf Mallorca Immobilien rein zu Urlaubszwecken erwerben möchte, stößt beim deutschen Fiskus nicht eben auf Gegenliebe. Immerhin müssen Vermieter die Mieterträge nicht in der Bundesrepublik versteuern, sondern im Land, wo das Haus tatsächlich steht. Zu beachten ist allerdings, dass es unbekannte Steuerarten geben kann. Registerabgaben fallen beispielsweise in Italien, Frankreich und Spanien an. Es ist daher stets ratsam, einen Steuerberater vor Ort zu konsultieren.
Steuern sparen mit der Zweitwohnung
Auch ein Ferienhaus kann unter Umständen allerdings zum Arbeiten genutzt werden – und eignet sich dann zum Steuern sparen. Freiberufler können hier beispielsweise aus dem Home Office arbeiten. Remote-Arbeit für den eigenen Arbeitgeber in Deutschland ist ebenfalls notwendig. Es gilt die Faustregel: Akzeptiert der Arbeitgeber, der Kunde oder der Klient, dass im Ferienhaus gearbeitet wird, so tut dies in der Regel auch das Finanzamt. In diesem Fall gilt ebenfalls: Es ist stets ratsam, dies vorher mit einem Experten für das Steuerrecht beider Länder abzuklären. Es kann beispielsweise sein, dass der andere Staat sich auf das Prinzip stellt, dass das Einkommen auf dem eigenen Territorium erwirtschaftet wurde – und hier deshalb ebenfalls zu versteuern ist.
Das müssen Interessenten zur steuerlichen Absetzbarkeit in Deutschland wissen
- maximal 1000 Euro als Unterkunftskosten monatlich absetzbar
- Größte des Zweitwohnsitzes ist unerheblich
- Einrichtungen und Hausrat nicht Teil der Unterkunftskosten und daher zusätzlich absetzbar (maximal 5000 Euro brutto pro Jahr)
- 28 Euro Verpflegungspauschale für jeden vollständigen Tag abrechenbar, an dem man am Zweitwohnsitz ist und arbeitet
Fazit: Eine belastbare Planung ist unverzichtbar
Insgesamt gilt: Eine doppelte Haushaltsführung mit einem Ferienhaus ist nicht nur möglich, sondern kann auch steuerlich begünstigt werden. Detaillierte Planungen sind hierfür allerdings unverzichtbar – bis hin zu den Eierbechern.