Wie läuft der Transport einer Fertiggarage ab?
Eine Fertiggarage aus Beton hat ein Gewicht zwischen zwölf und 18 Tonnen. Sie muss mit einem Hubarm beziehungsweise Kran auf einen für diese Zuladung zugelassenen LKW gehoben und am Zielort wieder abgesetzt werden.
Es gibt zwei Fahrzeugarten (mindestens vier Achsen) mit ausreichender Nutzlast:
- Tieflader ohne Kran
- Garagensetzfahrzeug mit Deckenheber
Es handelt sich im Sinne der Straßenverkehrsordnung um einen Schwertransport. Neben der Vorbereitung Aufstellort der Fertiggarage muss der gesamte Transportweg gesichert werden. Lokale Regeln bezüglich Absicherung, Begleitfahrzeuge und Kranführerschein variieren.
Wie viel kostet der Transport der Fertiggarage?
Die Kosten für den Transport einer Fertiggarage werden meist in Zeiteinheiten abgerechnet. Als feste Kosten können Stundensätze kalkuliert werden, die bei den meisten Anbietern zwischen 300 und 400 Euro liegen. Die Transportstunden ergeben sich aus der Fahrzeit nach Aufladen bis zum Abladen. Bei Garagensetzfahrzeugen erweitern sich die Betriebsstunden um Auf- und Abladen.
Die Anfahrt des Transportfahrzeugs hängt vom Unternehmensstandort des Dienstleisters ab. Solange die Fertiggarage nicht abgeladen ist, läuft die Berechnung des Stundensatzes. Gegebenenfalls entstehen Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Wie muss der Transport einer Fertiggarage abgesichert werden?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt der Paragraf 22 die Ladung von Fahrzeugen. Je nach Abweichung und regionaler Regelung können nach den Paragrafen 29 und 46 StVO und dem Paragrafen 70 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis erteilt werden. Dabei können Auflagen wie das Bereitstellen von Begleitfahrzeugen und das Absperren von Verkehrswegen entstehen. Fahrzeuge mit einem Gewicht ab zwölf Tonnen werden als schwere Nutzfahrzeuge definiert.
Wie lange dauert der Transport einer Fertiggarage?
Die Höchstgeschwindigkeit für das beladene Transportfahrzeug einer Fertiggarage ist auf achtzig Kilometer pro Stunde beschränkt. Zu beachten sind mögliche Auschluss- und Verbotszeiten. Sogenannte Sondertransporte sind nur montags bis freitags von neun bis 15 Uhr zugelassen. Örtlich kann es zu weiteren behördlichen Einschränkungen kommen. Das Auf- und Abladen sollte mit jeweils einer Stunde kalkuliert werden. Wenn Sie eine Fertiggarage abholen lassen, beginnt die Zeitberechnung im Moment der Ankunft des Transportfahrzeugs.