Kostenbeispiel: Feuerwehreinsatz bei Fehlalarm
Beispielsituation:
- Fehlalarm (telefonische Alarmierung)
- fahrlässiges Verhalten als Ursache für die Alarmauslösung
- Einsatzdauer 25 Minuten, geringe Einsatzstärke
Posten | Preis |
---|---|
Einsatz | 117,50 EUR |
Gesamtkosten | 117,50 EUR |
Kostenüberblick
- Kostenfreie Einsätze bei Fehlalarm
- Kostenpflichtige Einsätze bei Fehlalarm
Kostenfreie Einsätze bei Fehlalarm
Die weithin meisten Einsätze der Feuerwehr sind kostenfrei, auch wenn sich die Alarmierung im Nachhinein als unbegründet herausstellt. Solange es einen vernünftigen Grund gibt, anzunehmen, dass ein Notfall vorliegt oder Menschen in Gefahr sind, sollte man in jedem Fall die Feuerwehr rufen. Für die Kosten des Einsatzes wird man dann nicht zur Kasse gebeten. Die anfallenden Kosten des Einsatzes trägt in diesen Fällen meist die Gemeinde.
Kostenpflichtige Einsätze bei Fehlalarm
Voraussetzungen für einen kostenpflichtigen Einsatz. Eine Weiterreichung der Einsatzkosten an den Verursacher des Einsatzes findet nur unter ganz bestimmten Umständen statt:
- bei scherzhaften Alarmierungen (hier droht zusätzlich auch eine Strafanzeige wegen des „Missbrauchs von Notrufmitteln“)
- wenn der Fehlalarm durch (grobe) Fahrlässigkeit verursacht wurde
- vermeidbare Alarmierungen über eine Brandmeldeanlage (bei automatischer Aufschaltung)
Fahrlässigkeit liegt allerdings im Ermessen der zuständigen Gerichte, wenn man sich später gegen die verrechneten Kosten wehren will. In einzelnen Fällen kann das Gerichtsentscheiden zufolge schon unachtsam auf dem Herd vergessenes Essen sein, dass dann mit dicken Rauchschwaden die Nachbarn veranlasst, die Feuerwehr zu rufen, weil sie einen Brand vermuten. Auch ein defekter Feuermelder, der fahrlässigerweise nicht ausgetauscht wurde, obwohl er schon mehrfach blinden Alarm ausgelöst hat, kann eine Grund für die Verrechnung der Kosten sein.
Vermeidbare Alarmierungen bei aufgeschalteten Brandanlagen finden etwa statt, wenn in brandgefährdeten Bereichen unzulässige Arbeiten durchgeführt werden, ohne die Brandmeldeanlage zuvor für diesen Bereich außer Betrieb zu setzen. Je nach Art der Brandmelder genügt oft schon eine massive Staubbelastung bei bestimmten Arbeiten, um einen Alarm auszulösen.
Handelt es sich um einen technische Störung der Brandmeldeanlage oder an einer mit der Anlage verbundenen Einrichtung, liegt aber gewöhnlich kein vermeidbarer Fehlalarm vor – damit fallen auch keine Kosten an.
Kostenhöhe. Die weiterverrechneten Kosten können eine beträchtliche Höhe erreichen. Gewöhnlich werden die Kosten nach Einsatzminute verrechnet, schon in einfachen Fällen können die Kosten zwischen 4 und 8 EUR je Einsatzminute liegen. Die Kosten liegen jedoch je nach Ort sehr unterschiedlich.
Müssen aufgrund der vermuteten Gefährlichkeit gleich mehrere Löschzüge ausrücken, können die Kosten noch deutlich höher liegen. Auch Spezialfahrzeuge verursachen oft deutlich höhere Kosten. Die Kosten für einen Kraneinsatz liegen häufig zwischen 10 und 15 EUR pro Einsatzminute.
Bei Fehlalarmen, die von der aufgeschalteten Brandmeldeanlage ausgehen, gilt meist ein bei der Aufschaltung vereinbarter Kostensatz. Er bewegt sich gewöhnlich zwischen 400 und 800 EUR je Einsatz. Die genauen Kosten kann man in den Anschlussbedingungen nachlesen.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Fehlalarm über die Brandmeldeanlage
- Ursache: unzulässige Arbeiten
- hohe Einsatzstärke, mehrere Löschzüge wegen hoher Gefahr
Posten | Preis |
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Pauschale | 693 EUR |
Gesamtkosten | 693 EUR |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- Fahrlässiges Verhalten vermeiden
- Kosten an den Mieter weiterreichen
Fahrlässiges Verhalten vermeiden
Bei allen Tätigkeiten sollte immer ausreichend auf die Brandsicherheit geachtet werden – damit lässt sich gleichzeitig vermeiden, dass jemand aus Vorsicht die Feuerwehr alarmieren muss und man danach eine gesalzene Rechnung bekommt. Defekte Feuermelder sollte man immer umgehend austauschen.
Das gilt besonders bei zur Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlagen: Wenn Arbeiten in brandgesicherten Bereichen stattfinden, sind die vor Ort tätigen Arbeiter immer genau zu instruieren, welche Arbeiten unbedingt eine vorherige Abschaltung der Brandmeldeanlage benötigen.
Kosten an den Mieter weiterreichen
Grundsätzlich ist nach den Feuerwehrgesetzen meist der Betreiber von Rauchwarnmeldern auch der Kostenträger bei einem Fehlalarm, bei Mietwohnungen ist das gewöhnlich der Vermieter (je nach Bundesland unterschiedlich). Liegt allerdings eine klare Pflichtverletzung vonseiten des Mieters vor, sollte man eine Weiterverrechnung der Kosten an den betreffenden Mieter prüfen.
FAQ
Welche Kosten verursacht ein Feuerwehreinsatz bei einem Fehlalarm?
In unserem Beispiel fallen für den Fehlalarm Kosten von 117,50 EUR an. Die Gesamtkosten können im Einzelfall stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Welche Arten von Kosten können anfallen?
Bei Fehlalarmen „in gutem Glauben“ fallen keine Kosten an, die Kosten für den Einsatz trägt in diesen Fällen meist die Gemeinde. Bei Fahrlässigkeit oder Scherzanrufen können Kosten nach Einsatzminute oder vereinbarte Pauschalkosten (aufgeschaltete Brandmeldeanlage) verrechnet werden. Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich die Kosten senken?
Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte bei allen Tätigkeiten stets auf eine ausreichende Brandsicherheit geachtet werden. Als Vermieter kann man in einzelnen Fällen prüfen, ob man die Kosten nicht eventuell an den betreffenden Mieter weiterreichen kann. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.