Allgemeines zur Firsthöhe
Grundsätzlich bildet die Firsthöhe den höchsten Punkt Ihres Hauses. Davon ausgenommen sind Anbauten und bestimmte Bauteile.
- Dachantennen
- Satellitenschüsseln
- Funkantennen
- Kamine
Die Firsthöhe im Baurecht
Allerdings kann es sein, dass Sie auch zu diesen Maßen einen baurechtlichen Bezug herstellen müssen. Der Dachfirst selbst bzw. dessen Höhe wird dabei nach klaren Vorgaben festgelegt. Dazu müssen Sie aber zahlreiche unterschiedliche Dachformen unterscheiden. Nachfolgend nur einige, damit Sie die Relevanz erkennen.
- Satteldach
- Walmdach
- Tonnen- oder Bogendach
- Pultdach
- Zelt- oder Pyramidendach
Firsthöhe beim Satteldach
Das Sattel- und das Walmdach besitzen zwei aufeinander zulaufende Dachflächen, die entlang der obersten Anschlusskante den First bilden. Zum Berechnen der Firsthöhe ist dabei der Schnittpunkt der beiden Dachabschlusskanten (Ortgänge) entscheidend.
Firsthöhe beim Pyramiden- und Zeltdach
Pyramiden- und Zeltdächer besitzen jedoch keinen First, vielmehr aber eine Spitze, an der die verschiedenen Dachteile, die in der Draufsicht wie ein Dreieck aussehen, zusammenlaufen. Auch hier ist der Schnittpunkt entscheidend.
Firsthöhe beim Bogen- und Tonnendach
Bei einem Bogen- oder Tonnendach gibt es jedoch keine Schnittpunkte zweier Dachhälften, da das Dach im Querschnitt einen Halbkreis oder nur geringen Kreisausschnitt darstellt. In diesem Fall ist für die Firsthöhenermittlung der Scheitelpunkt ausschlaggebend.
Firsthöhe beim Pultdach
Beim Pultdach wiederum, einem Dach, das aus einer einzigen, ansteigenden Dachfläche besteht, ist es der höchste Punkt des Daches.
Baurechtliche Auseinandersetzung mit der Firsthöhe
Nahezu in jeder Gemeinde- und Stadtverwaltung gibt es Vorgaben zu den folgenden Werten in Bezug auf ein Dach.
- Traufpunkt
- Firsthöhe
- Dachneigung
Der Traufpunkt stellt den Schnittpunkt der Fassadenwand mit der Dacheindeckung dar. Dazu kommt die Firsthöhe. Diese beiden Höhen stehen immer in einem Bezug zueinander. So gibt es je nach Verwaltung unterschiedliche Regelungen, die dazu einzuhalten sind.
- Mindesthöhe Traufpunkt
- Maximalhöhe Traufpunkt
- Mindesthöhe First
- Maximalhöhe First
So kann der Traufpunkt beispielsweise 4,50 m betragen, die absolute Firsthöhe dagegen 10 m. Dazu werden oftmals auch Vorgaben gemacht, welche Dachformen gestattet sind bzw. welche Sie keinesfalls anwenden dürfen.
Firsthöhe und Traufpunkt ergeben die Dachneigung
Damit aber noch nicht genug. Durch den Bezug von Traufpunkt zur Firsthöhe ergibt sich bei jeweils variierender Höhe (Beispiel Traufpunkt 5 m und Firsthöhe 9 m oder 10 m bzw. bei unterschiedlicher Traufpunkthöhe, aber gleichbleibender Firsthöhe) ein unterschiedlicher Dachneigungswinkel. Der wird bei lokalen Bauverordnungen aber in vielen Fällen ebenfalls vorgegeben.
Ziehen Sie Erkundigungen im Bauamt ein
Aus diesem Grund ist es vor dem eigentlichen Baubeginn umso wichtiger, dass Sie vorab immer das Bauamt aufsuchen. Dieses Amt ist dazu verpflichtet, Ihnen zur jeweils gültigen Bauverordnung Auskunft zu erteilen. Insbesondere bei Hanglagen sind die Grundstücksbesitzer meist restlos überfordert, wenn vom Straßenverkehrsflächenmittel auf die Firsthöhe Bezug genommen wird, die dann aber ausgehend von der Grundstückmitte zu messen ist.
Bautechnische Anforderungen
Daneben kann die Firsthöhe bei einem Gebäude auch unterschiedlich sein und ansteigen (positive Firsthöhe) oder abfallen (negative Firsthöhe). In diesem Fall wird ein Höchstmaß an handwerklichem Können von den Zimmerern gefordert, aber auch das Dacheindecken durch die Dachdecker ist wesentlich anspruchsvoller.
Wenn Sie selbst Hand anlegen wollen, um Ihren Dachstuhl selber zu bauen, finden Sie im Hausjournal zahlreiche informative und hilfreiche Artikel zu diesem Thema.