Personen und Einzugsgebiet
Natürlich müssen die Personen nicht mitgerechnet werden, die beispielsweise nahe bei einer anderen Fluchttreppe oder im Erdgeschoss arbeiten. Doch wenn sich in den oberen Stockwerken die Kantine oder ein großer Versammlungsraum befindet, müssen Sie die Gesamtpersonenzahl ermitteln, die sich dort gleichzeitig aufhalten könnten.
bis zu 5 Personen – 85 Zentimeter lichte Breite
bis zu 20 Personen – 100 Zentimeter lichte Breite
bis zu 200 Personen – 120 Zentimeter lichte Breite
bis zu 300 Personen – 180 Zentimeter lichte Breite
bis zu 400 Personen – 240 Zentimeter lichte Breite
Türen und Durchlässe
Befindet sich vor einer Fluchttreppe oder zwischen den Etagen auf der Treppe eine Tür, darf diese die Breite der Fluchttreppe höchstens bis zu 15 Zentimeter einschnüren. Das gilt allerdings nicht für die schmale Treppe bis zu fünf Personen. Hier darf die Treppe an keiner Stelle weniger als 80 Zentimeter breit sein.
Mehrere Fluchttreppen
Durch die Planung von mehreren Fluchttreppen verringert sich nicht nur das Einzugsgebiet also eventuell auch die vorgeschriebene Stufenbreite, sondern die Fluchtdauer wird ebenfalls verringert. Die Zeit, die eine Person benötigt, um zu einer Fluchttreppe zu gelangen, kann in vielen Bereichen, wie Kaufhäusern oder Krankenhäusern, ebenfalls vorgeschrieben sein.
So ist beispielsweise meist auch ein Handlauf an jeder Seite der Treppe zwingend vorgeschrieben, der ebenfalls noch weiteren Vorschriften genügen muss. Der Handlauf darf an Zwischenpodesten nicht unterbrochen sein, sondern muss dort weitergeführt werden.