Worauf muss man bei einer Fluchttreppe nach DIN achten?
Wenn Sie eine Fluchttreppe gemäß der DIN 18065 planen, sind mehrere wichtige Faktoren zu berücksichtigen. Diese Norm regelt die Anforderungen an Treppen in öffentlichen Gebäuden und Fluchttreppen. Hier einige zentrale Punkte, die Sie beachten sollten:
1. Abmessungen der Treppe:
Die Steighöhen einer Fluchttreppe sollten zwischen 14 und 19 cm liegen, während die Auftrittsflächen eine Tiefe zwischen 26 und 37 cm aufweisen sollten. Diese Maße sorgen für eine angenehme und sichere Begehbarkeit.
2. Treppebreite:
Je nach Anzahl der Personen, die im Notfall die Treppe nutzen müssen, variiert die erforderliche Breite. Eine Fluchttreppe muss mindestens 85 cm breit sein und kann bei größeren Personenmengen bis zu 240 cm erreichen.
3. Sicherheit und Stabilität:
- Material: Fluchttreppen müssen aus nicht brennbaren Materialien bestehen. Für Gebäude mit mehr als zwei Geschossen sind Treppen der Feuerwiderstandsklasse F90 erforderlich, die mindestens 90 Minuten feuerbeständig sind.
- Geländer und Handläufe: Treppen sollten auf der freien Seite durch Geländer gesichert werden, die mindestens 1 Meter hoch sind. Zudem sind durchgehende Handläufe auf beiden Seiten erforderlich, die über die gesamte Länge der Treppe reichen und sicher gegriffen werden können.
4. Rutschhemmung und Stolperfreiheit:
Um Stürze zu vermeiden, müssen die Stufen rutschhemmend sein. Häufig werden Gitterroststufen mit einer Maschenweite von 30 mm x 30 mm verwendet, die selbst bei Nässe eine sichere Begehbarkeit gewährleisten. Achten Sie darauf, potenzielle Stolperkanten zu vermeiden.
5. Zugang und Kennzeichnung:
Der Zugang zur Fluchttreppe muss jederzeit frei und ungehindert möglich sein. Zudem müssen Fluchttreppen deutlich gekennzeichnet und beleuchtet sein, sodass sie im Notfall schnell gefunden und genutzt werden können.
6. Tragfähigkeit:
Die Tragfähigkeit der Treppen sollte gemäß der Versammlungsstättenverordnung mindestens 5,5 kN/m² betragen. Dies stellt sicher, dass sie auch unter den Bedingungen einer Massenflucht stabil bleibt.
Durch Beachtung dieser Aspekte gewährleisten Sie, dass die Fluchttreppe den gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine sichere Evakuierung im Notfall ermöglicht.
Welche Vorschriften gibt es für die Planung und den Bau von Fluchttreppen?
Verschiedene Vorschriften regeln die Planung und den Bau von Fluchttreppen, um ihre Zuverlässigkeit im Notfall sicherzustellen. Diese Vorschriften variieren je nach Landesbauordnung, Gebäudeart und -höhe. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:
1. Bauliche Anforderungen:
- Feuerbeständigkeit: Abhängig von der Gebäudeklasse müssen Fluchttreppen feuerbeständig oder feuerhemmend sein. Gebäude ab fünf Vollgeschossen erfordern beispielsweise Fluchttreppen der Feuerwiderstandsklasse F90 oder F120.
- Witterungsbeständigkeit: Fluchttreppen im Außenbereich sollten witterungsbeständig sein. Typischerweise werden Stahl und Gitterroste verwendet, die auch bei Regen oder Schnee rutschfest bleiben.
2. Handläufe und Geländer:
Geländer müssen mindestens 1 Meter hoch sein und Handläufe sollten beidseitig und durchgehend angebracht werden.
3. Ergonomische Anforderungen:
- Steigung und Auftritt: Stufenhöhen sollten zwischen 14 und 19 cm liegen, während die Trittstufen eine Tiefe von 26 bis 37 cm aufweisen sollten.
- Rutsch- und Stolperfreiheit: Die Stufen müssen rutschhemmend gestaltet sein und dürfen keine Stolperkanten aufweisen.
4. Zugänglichkeit und Beleuchtung:
- Freier Zugang: Der Zugang zur Fluchttreppe muss jederzeit ungehindert möglich sein.
- Sicherheitsbeleuchtung: Eine ausreichende Beleuchtung der Fluchttreppen ist erforderlich, um auch bei Dunkelheit eine sichere Nutzung zu gewährleisten.
Durch Einhaltung dieser Vorschriften tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit der Gebäudenutzer bei.
Welche Sonderregelungen gelten für Fluchttreppen in bestimmten Gebäuden?
Spezielle Gebäude wie Hochhäuser, Krankenhäuser, Kindergärten oder Altenheime unterliegen erweiterten Sicherheitsvorschriften. Diese zusätzlichen Maßnahmen berücksichtigen die unterschiedlichen Nutzungen und Risikoprofile der jeweiligen Einrichtungen. Wichtige Sonderregelungen sind:
1. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen:
- Breitere Treppen werden oft benötigt, um Patienten auf Rollstühlen oder Tragen sicher und schnell zu transportieren.
- Zusätzliche Handläufe müssen an beiden Seiten der Treppe angebracht sein, um sicheren Halt in Paniksituationen zu bieten.
2. Hochhäuser:
- Sicherheitstreppenräume müssen so gestaltet sein, dass sie im Brandfall rauchfrei bleiben.
- Rauchschutzvorrichtungen wie Vorräume mit Brandschutztüren und speziellen Rauchschutzmechanismen sind erforderlich.
3. Kindergärten und Schulen:
Kindersicherheit durch niedriger gelegene Handläufe und zusätzliche Absperrungen ist erforderlich, um die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten.
4. Arbeitsstätten mit Kundenverkehr:
- Die Fluchttreppen müssen mindestens 2 Meter breit sein, um ein zügiges Verlassen des Gebäudes zu ermöglichen.
- Eine angemessene Notbeleuchtung ist erforderlich, um auch bei Stromausfall den Fluchtweg sichtbar und sicher zu machen.
Diese erweiterten Regelungen adressieren die spezifischen Bedürfnisse und Risiken der jeweiligen Gebäudearten optimal.
Was ist bei der Planung einer Fluchttreppe im Außenbereich zu beachten?
Fluchttreppen im Außenbereich müssen besonderen baulichen Anforderungen gerecht werden, um Sicherheit und Funktionalität bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen zu gewährleisten. Berücksichtigen Sie folgende zentrale Aspekte:
1. Materialwahl:
Fluchttreppen im Außenbereich werden typischerweise aus Stahl oder feuerverzinktem Stahl gefertigt. Diese Materialien sind robust, witterungsbeständig und erfüllen die Brandschutzvorschriften.
2. Geländer und Handläufe:
Freie Seiten der Treppe müssen durch Geländer gesichert sein. Zudem sollten beidseitig durchgehende Handläufe angebracht werden, die stabil sind und im Notfall sicheren Halt bieten.
3. Rutschhemmende Stufen:
Gitterroststufen mit einer Maschenweite von 30 mm x 30 mm gewährleisten eine sichere Begehbarkeit auch bei Regen, Schnee und Eis.
4. Überdachung und Wetterschutz:
Eine Überdachung kann die Treppe vor Schnee und Eis schützen und somit die Sicherheit erhöhen.
5. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen:
In öffentlich zugänglichen Bereichen sind kindersichere Geländer und Absperrungen erforderlich, um zu verhindern, dass kleine Kinder durch die Geländer schlüpfen oder klettern können.
6. Integrierte Brandschutzkonzepte:
Fluchttreppen sollten rechtzeitig in das erweiterte Brandschutzkonzept integriert werden, insbesondere bei baulichen Veränderungen wie Dachbodenausbauten oder Anbauten.
Durch sorgfältige Planung dieser Aspekte stellen Sie sicher, dass Fluchttreppen im Außenbereich den geltenden Vorschriften entsprechen und sicher im Einsatz sind.