Fluchttreppenturm
Ein Fluchttreppenturm ist normalerweise außen am Gebäude angebracht. Darin befindet sich natürlich dann die baurechtlich notwendige Fluchttreppe, die der DIN 18065 unterliegt. Die Fluchttreppe darf außerdem nicht für die normale Erschließung des Gebäudes zu nutzen sein.
In selteneren Fällen ist der Fluchttreppenturm kein außen angebrachter Stahlturm, sonder ein feuerbeständiger Treppenraum im Inneren. Derartige Fluchttreppentürme benötigen auf jeder Etage speziell gesicherte Stahltüren, die eine lange Hitze- und Brandbeständigkeit aufweisen müssen.
Öffentliche Fluchttreppen
Bei einer öffentlich zugänglichen Fluchttreppe zum Beispiel in einem Kaufhaus oder einem Shoppingcenter muss die Treppe ebenso wie der Fluchttreppenturm noch weiteren vielfältigen Bestimmungen genügen. Eine davon betrifft die Kindersicherung, die an der Treppe angebracht sein muss.
Nottreppe – Feuertreppe
Leider haben auch im Bereich der Nottreppen, Feuertreppen und Fluchttreppen die Bundesländer unterschiedliche Bestimmungen in ihren Bauvorschriften. Meist wird eine Fluchttreppe oder ein Fluchttreppenturm für die folgenden Gebäude nötig:
- im Gebäude kein zweiter brandsicherer Ausgang
- keine Zugänge für Rettungskräfte oder Feuerwehr
- Hochhäuser
- ab einer gewissen Gebäudehöhe oder Geschossanzahl
- bei Versammlungsstätten und öffentlichen Gebäuden
Keine Fluchttreppe
In Wohnhäusern, in denen nicht mehr als zwei Wohnungen sind oder in bestimmten Mansardwohnungen sind keine Fluchttreppen vorgeschrieben. Daher werden hier oft Treppen aus Holz verwendet. Da die Holztreppen aber häufig bei einem Brand zu einer gefährlichen Falle werden, sollte man vielfach gerade bei älteren Häusern dennoch außen einen Fluchttreppenturm anbringen lassen.