Aufenthaltsraum oder nicht? – Die wichtigste Frage zuerst
Beim Planen von Fluchtwegen in Kellern stellt sich zunächst die Frage, ob der betreffende Raum als Aufenthaltsraum klassifiziert ist. Diese Klassifizierung hat wesentlichen Einfluss auf die baurechtlichen Anforderungen und Sicherheitsvorschriften.
Ein Aufenthaltsraum ist gemäß Bauordnung jeder Raum, der dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dient. Das umfasst Räume wie Hobbyräume, Spielzimmer und Gästezimmer. Die Einordnung eines Kellerraums als Aufenthaltsraum hängt von verschiedenen Kriterien ab:
- Raumhöhe: Die lichte Höhe des Raums muss mindestens 2,40 Meter betragen.
- Belichtung und Belüftung: Es sind Fenster erforderlich, die mindestens 1/8 der Netto-Grundfläche des Raums betragen. Für spezifische Nutzungen wie Sport- oder Spielzimmer können Ausnahmen gelten.
Sollte Ihr Kellerraum diese Anforderungen nicht erfüllen, gilt er baurechtlich nicht als Aufenthaltsraum. Nutzen Sie dennoch einen solchen Raum als Aufenthaltsraum, ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen, riskieren Sie bei einem Brandfall rechtliche Konsequenzen und mögliche Personenschäden. Daher muss jeder als Aufenthaltsraum genutzte Keller den entsprechenden baulichen Anforderungen gerecht werden, um Sicherheit und Rechtskonformität zu gewährleisten.
Sichere Fluchtwege schaffen – So statten Sie Ihren Keller richtig aus
Die Gestaltung sicherer Fluchtwege in Kellern kann im Ernstfall Leben retten und ist daher von größter Bedeutung. Ergreifen Sie folgende Maßnahmen, um Ihren Keller optimal für eine Flucht im Brandfall auszurüsten:
Brandsicherheit beim ersten Fluchtweg
Meistens ist die Kellertreppe der primäre Fluchtweg. Um diese sicher und funktional zu gestalten:
- Freie Treppen und Flure: Halten Sie die Kellertreppe und die zugehörigen Flure stets frei von brennbaren Gegenständen und anderen Hindernissen.
- Funktionsfähige Brandschutztüren: Stellen Sie sicher, dass die Brandschutztüren an den Zugängen zur Kellertreppe korrekt schließen. Entfernen Sie Keile, die Türen offenhalten, und erwägen Sie den Einsatz bauartzugelassener Offenhaltevorrichtungen.
- Notfallbeleuchtung: Eine ausreichende Beleuchtung der Kellertreppe, die auch im Falle eines Stromausfalls funktioniert, ist unerlässlich.
Komfortabler zweiter Fluchtweg für Aufenthaltsräume
Für Räume mit regelmäßiger Nutzung wie Hobby- oder Gästezimmer ist ein zweiter Fluchtweg notwendig. Hier sind einige Optionen und Anpassungen:
- Fensterlösungen: Ein großes Fenster, das als Notausstieg dient, ist eine häufige Wahl. Denken Sie daran, dass die Brüstungshöhe und Fenstergröße festgelegten Mindestmaßen entsprechen müssen.
- Türen zum Freien: Ein separater Ausgang ins Freie kann den zweiten Fluchtweg darstellen. Sorgen Sie dafür, dass diese Fluchttüren leicht bedienbar sind und in Fluchtrichtung öffnen.
- Nachbarzugänge: Eine Verbindungstür zum Nachbarhaus könnte eine alternative Lösung sein, es bedarf jedoch einer vertraglichen Vereinbarung und einer baurechtlichen Genehmigung.
Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen
Neben klaren Fluchtwegen können weitere Maßnahmen die Sicherheit Ihres Kellers erheblich erhöhen:
- Rauchmelder installieren: Bringen Sie Rauchmelder im Keller an, um rechtzeitig vor möglichen Brandgefahren gewarnt zu werden.
- Feuerlöscher bereithalten: Platzieren Sie einen leicht erreichbaren Feuerlöscher im Keller, um im Ernstfall das Feuer bekämpfen zu können, bevor es außer Kontrolle gerät.
- Brandschutzübungen: Führen Sie regelmäßige Übungen mit allen Familienmitgliedern durch, um sich im Brandfall rasch und richtig zu verhalten.
Indem Sie diese Maßnahmen berücksichtigen, schaffen Sie sichere Fluchtwege und erhöhen die Sicherheit in Ihrem Keller erheblich.