Absetzbarkeit der Handwerkerkosten
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Kosten bei Sanierungen und Umbauten von der Steuer abzusetzen. Unterscheiden muss man dabei zwischen selbst genutztem und vermietetem Wohnraum.
Selbst genutzter Wohnraum
Hier kann nur ein Teil der Kosten bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Rechtsgrundlage ist dabei der § 35a EStG (haushaltsnahe Handwerkerleistungen). Abschreibbar sind 20 % des Arbeitslohns der Handwerker (keine Materialkosten!), und zwar maximal 1.200 EUR pro Jahr und Haushalt.
Berechnungsweg:
- Lohnkosten aus der Handwerkerrechnung ermitteln
- 20 % der Lohnkosten ausrechnen
- bis zu 1.200 EUR dieses Betrages können dann eingereicht werden (wenn der Betrag 1.200 EUR übersteigt, ansonsten werden die 20 % der Handwerkslöhne angegeben).
Um eine Abschreibung möglich zu machen, muss die Handwerkerrechnung per Überweisung bezahlt worden sein (bar bezahlte Rechnungen werden nicht anerkannt). Die Abschreibung gilt nur für solche Leistungen, für die keine Förderung und kein zinsbegünstigtes Darlehen in Anspruch genommen wurde.
Vermieteter Wohnraum
Wenn man ein Gebäude oder eine Wohnung vermietet, sind die Renovierungskosten dort immer Werbungskosten, und zwar in voller Höhe. Sie mindern die Einkünfte aus der Vermietung um den aufgewendeten Betrag und sind daher bei der Geltendmachung den Mieteinkünften als steuermindernde Aufwendungen direkt zuzuordnen. Bei Gebäuden, die man auch selbst bewohnt, kann eine Anrechnung der Kosten nur auf den vermieteten Teil erfolgen. Die Aufwendungen müssen einzeln nachgewiesen und belegt werden.
Neubau
Wer ein Haus baut oder kauft, sollte am besten einen Steuerberater fragen, welche Kosten im einzelnen abgeschrieben werden können. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Kreditzinsen kann man abschreiben (bei selbstgenutztem Wohnraum)
- die sogenannte Immobilien-AfA (Abschreibung für Abnutzung) gilt nur für vermietete Immobilien im Neubau
- wer gebrauchte Immobilien kauft und vermietet, kann die AfA geltend machen
- Erhaltungsaufwand kann als Werbungskosten abgeschrieben werden (Schönheitsreparaturen, Wärmedämmung, Schallschutz, technische Erneuerungen) auch über mehrere Jahre hinweg
- Erweiterungen und die dabei erforderlichen Maßnahmen gelten als Herstellungskosten und nicht als Erhaltungsaufwand
Für selbst genutzten Wohnraum sind nur die Kreditzinsen abschreibbar, alle anderen Abschreibungen gelten ausschließlich für vermieteten Wohnraum. Bei Grundstücken selbst gibt es in der Regel keine Abschreibungen (da sich ihr Wert nicht laufend vermindert wie bei Gebäuden).
Förderungen der KfW
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist der größte Förderungsgeber in Deutschland. Mithilfe von unterschiedlichen Programmen, die man jeweils an ihrer Programmnummer erkennt, werden unterschiedliche Maßnahmen gefördert. Die wichtigsten Programme finden Sie unten übersichtlich aufgelistet.
Sanierung und Umbau von Bestandsimmobilien
Bei Bestandsimmobilien werden unterschiedliche Bereiche bei der Energieeffienz aber auch beim Erhöhen des Wohnkomforts und beim barrierefreien Umbau gefördert, dazu auch Maßnahmen für einen höheren Einbruchsschutz. Die Förderung kann als Zuschuss oder als begünstigter Kredit erfolgen, einzelne Zuschüsse können auch kombiniert werden. Für den Umbau der Heizungsanlage kommen Förderungen dagegen fast ausschließlich vom BAFA. Diese Förderungen finden Sie weiter unten unter dem Punkt BAFA-Förderungen.
Programm Nr. | Programmname | Förderung | Direktlink |
---|---|---|---|
151 und 152 | Energieeffizient sanieren – Kredit | Zinsbegünstigter Kredit, 0,75 % p,.a. für energetische Sanierung oder Kauf von saniertem Wohnraum (Effizienzhaus), Tilgungszuschuss | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Kredit-%28151-152%29/ |
167 | Ergänzungskredit zum energieeffizenten Sanieren | Begünstigter Kredit bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, 1,46 % p.a. | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Erg%C3%A4nzungskredit-%28167%29/ |
430 | Investitionszuschuss zum energieeffizienten Sanieren – kein Kredit (bei Selbstfinanzierung) | Bis zu 30.000 EUR Zuschuss pro Wohneinheit, bei energetischer Sanierung oder Kauf von saniertem Wohnraum, kombinationsfähig | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Zuschuss-%28430%29/ |
431 | Zusatzförderung für Baubegleitung bei energetischer Sanierung | Zusätzlich, wenn eine Baubegleitung beim energetischen Sanieren erfolgt, bei Programm 151,152 und 430, 50 % der Kosten für eine Baubegleitung (bis max. 4.000 EUR) | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Baubegleitung-%28431%29/ |
159 | Mehr Wohnkomfort, Einbruchsschutz oder altersgerechter (barrierefreier) Umbau | Zinsbegünstigter Kredit 0,75 % p.a. bis 50.000 EUR, auch für Kauf umgebauten Wohnraums, kann ergänzend zu 151, 152 oder 430 genutzt werden | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Altersgerecht-umbauen-%28159%29/index-2.html |
455 | Mehr Wohnkomfort, Einbruchsschutz oder altersgerechter (barrierefreier) Umbau | Zuschuss (bei Finanzierung ohne Kredit) von bis zu 6.250 EUR bei kombinierten Maßnahmen, Einbruchsschutz: bis 1.500 EUR Förderung auch für Kauf, kombinierbar mit anderen Förderungen, | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-%28455%29/ |
274 | Erneuerbare Energien: Photovoltaik-Anlage | Zinsbegünstigter Kredit ab 1,21 % p.a. bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-Photovoltaik-%28274%29/ |
275 | Erneuerbare Energien: Photovoltaik-Anlage mit zusätzlichem Speicher | Zinsbegünstigter Kredit ab 1,21 % p.a., Tilgungszuschuss, auch für Nachrüstung mit Speicher, bis zu 20 Jahre Laufzeit | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-%E2%80%93-Speicher-%28275%29/ |
Förderungen der KfW bei Neubau und Kauf
Die wichtigsten KfW-Förderprogramme beim Neubau und Kauf von energieeffizientem Wohnraum haben wir in nachfolgender Tabelle aufgelistet. Zusätzlich können auch die Programme 274 und 275 auch bei neu gebauten und gekauften Immobilien genutzt werden.
Programm Nr. | Programmname | Förderung | Direktlink |
---|---|---|---|
153 | Energieeffizient Bauen | Zinsbegünstigtes Darlehen ab 0,75 % p.a., bis zu 50.000 EUR bei Kauf oder Bau, Tilgungszuschuss 5.000 EUR, kombinierbar | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Bauen-%28153%29/ |
124 | KfW-Wohnungseigentumsprogramm | Finanzierung von selbst genutzem Wohnraum, begünstigter Kredit ab 1,1 % p.a. bis 50.000 EUR Kreditbetrag, kombinierbar | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-%28124%29/ |
134 | KfW-Wohnungseigentumsprogramm für die Finanzierung von Genossenschaftsanteilen | Begünstigter Kredit ab 1,1 % p.a. für Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile erwerben wollen, bis 50.000 EUR pro Vorhaben | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-Genossenschaftsanteile-%28134%29/ |
Stand der Programme und Bedingungen: 29.11. 2015
Angaben laut KfW.
KfW-Effizienzhaus
Je höher der Energieeffizienz-Standard des gekauften oder gebauten Eigenheims ist, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus, den die KfW gewährt. Ausschlaggebend dafür ist der Jahresenergiebedarf an Primärenergie und die jeweils gegebenen Transmissionswärmeverluste. Die Berechnung für Effizienzhäuser ist dabei relativ simpel: Ein Effizienzhaus 100 entspricht den Vorgaben der EnEV für Neubauten, die Effizienzhäuser 70, 55 und 40 haben dagegen einen Primärenergiebedarf, der bei nur 70 %, 55 % oder 40 % der Vorgaben der EnEV liegt. Je geringer der Primärenergiebedarf, desto höher fällt der Tilgungszuschuss bei der KfW aus.
Förderungen des BAFA
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert das Heizen und/oder Bereiten von Warmwasser mit erneuerbaren Energiequellen. Für diesen Bereich gibt es bei der KfW mittlerweile keine Förderungen mehr, hier fördert nur noch das BAFA. Insgesamt gibt es fünf grundlegende Förderbereiche:
- Solarthermie
- Biomasse
- Wärmepumpen
- Nachträgliche Optimierungen
- besondere Energieeffizienz und Zusatzförderungen
Solarthermie
Zusätzlich zur gewährten Basisförderung kommen auch noch Innovationsförderungen und mögliche Zusatzförderungen beim Einsatz weiterer energieeffizienter Technologien. Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/publikationen/uebersicht_solar.pdf
Förderbare Kollektoren und Anlagen werden in diesem Dokument aufgelistet: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/publikationen/energie_ee_solarliste.pdf
Für eine Solarthermie-Anlage, die ausschließlich zur Warmwasserbereitung dient, werden bei einer Kollektorgröße zwischen 11 und 40 m² Fläche Förderungen von 50 EUR pro m² bezahlt. Darunter gibt es nur einen Pauschalbetrag, bei Anlagen zwischen 20 und 100 m² Fläche werden dagegen nur besonders innovative Anlagen mit 100 EUR pro m² bzw. 75 EUR pro m² gefördert.
Für Anlagen, die auch zur Heizungsunterstützung dienen, gelten höhere Fördersätze von 140 EUR pro m², abhängig von der jeweiligen Größe. Auch die Erweiterung bestehender Solaranlagen ist förderfähig, Dafür gelten wiederum separate Fördersätze, die Sie ebenfalls der obigen detaillierten Übersicht entnehmen können.
Biomasse-Anlagen
Alle Heizungsanlagen, die mit Biomasse betrieben werden, fördert das BAFA ebenfalls. Förderfähig sind alle Biomasse-Anlagen,die eine Größe zwischen 5 und 100 kW haben. Konkret sind das:
- Pellets- und Hackschnitzelheizungen
- Pelletöfen mit Wassertasche
- Kombinationskessel für Pellets/Hackschnitzel und Scheitholz
- Scheitholzvergaserkessel
Geteilt ist die Förderung nach Basisförderung, Innovationsförderung und Zusatzförderungen bei bestimmten Anlagenkombinationen. Die Basisförderungen gibt es in folgender Höhe:
Heizungsart | Basisförderung | Basisförderung bei KfW-Effizienzhaus 55 |
---|---|---|
Pelletofen mit Wassertasche | 80 EUR je kW Nennwärmeleistung, mind. 2.000 EUR | bis zu 50 % höher |
Pelletkessel | 80 EUR je kW Nennwärmeleistung, mind. 3.000 EUR | bis zu 50 % höher |
Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher von mind. 30 l | 80 EUR je kW Nennwärmeleistung, mind. 3.500 EUR | bis zu 50 % höher |
Hackschnitzelanlagen | pauschal 3.500 EUR | bis zu 50 % höher |
Scheitholzanlagen, Scheitholzvergaser | pauschal 2.000 EUR (bei emissionsarmen Kesseln) | bis zu 50 % höher |
Stand der Förderangaben. 29. 11. 2015
Dazu kommen noch Innovationsförderungen bei Partikelabscheidung und Brennwertnutzung. Eine Übersicht über diese zusätzlichen Förderbeträge finden Sie hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/innovations_und_zusatzfoerderung/index.html
Kombinationsförderungen
- bei Kombination mit einer Solarkollektoren-Anlage oder einer Wärmepumpe oder bei Anschluss an ein Wärmenetz werden 500 EUR je Kombinationsanlage zusätzlich bezahlt
Nachträgliche Optimierungsmaßnahmen
Auch nachträgliche Optimierungsmaßnahmen werden vom BAFA gefördert. Das gilt auch für bereits bei der Errichtung geförderte Anlagen. Nähere Informationen dazu gibt es hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/optimierung/index.html
Wärmepumpen
Wärmepumpen fördert das BAFA bis zu 100 kW Nennwärmeleistung. Auch hier kommt zur Basisförderung noch eine mögliche Innovationsförderung und bestimmte Zusatzförderungen.
Basisförderungen bei Wärmepumpenanlagen:
Wärmepumpenart | Basisförderung | Basisförderung bei KfW-Effizienzhaus 55 | Lastmanagementfähige Anlage |
---|---|---|---|
Luft-Wärmepumpen | 1.300 EUR je Anlage | bis zu 50 % höher | bis zu 500 EUR zusätzlich |
Luft-Wärmepümpen monovalent oder leistungsgeregelt | 1.500 EUR je Anlage | bis zu 50 % höher | bis zu 500 EUR zusätzlich |
Erdwärmepumpen oder Wasser-Wärmepumpen | 4.000 EUR je Anlage | bis zu 50 % höher | bis zu 500 EUR zusätzlich |
Erdwärmepumpen oder Wasser-Wärmepumpen mit Ausführung von Erdsondenbohrung | 4.500 EUR je Anlage | bis zu 50 % höher | bis zu 500 EUR zusätzlich |
Sorptionswärmepumpen, unabhängig von der Wärmequelle | 4.500 EUR je Anlage | bis zu 50 % höher | bis zu 500 EUR zusätzlich |
Stand der Förderangaben. 29. 11. 2015
Innovationsförderung
Für besonders leistungsfähige Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl mindestens 1,5 bei gasbetriebenen Wärmepumpen, mindestens 4,5 bei allen anderen) kann noch zusätzlich eine Zusatzförderung in Höhe von 50 % der Basisförderung gewährt werden. Eine Übersicht darüber finden Sie hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/innovations_und_zusatzfoerderung/index.html
Kombinationsförderungen bei Wärmepumpenanlagen
Wie auch bei den Biomasse-Heizungen werden bei Kombination mit anderen Anlagen (Solarkollektoren, Biomasse-Anlagen) 500 EUR zusätzlich bezahlt. Diese Förderung wird auch geleistet, wenn die Wärmepumpe an ein Wärmenetz angeschlossen wird.
Für die nachträgliche Optimierung bereits bestehender Anlagen (auch wenn sie bereits bei der Errichtung gefördert waren) ist auch bei Wärmepumpen eine zusätzliche Förderung möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/basis_und_zusatzfoerderung/optimierungsmassnahme.html
Weitere Förderungen des BAFA
Neben den grundlegenden Bereichen werden auch gefördert:
- Klima-Kälteanlagen (nur bei Unternehmen) sowie
- Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung nach dem KWKG, dabei gibt es eine besondere Förderung für Mini-KWK-Anlagen, für das seit 2015 noch höhere Zuschüsse gelten (bis 20 kW-Anlagen)
Klima- und Kälte-Anlagen
Im Zuge der nationalen Klimaschutzalternative werden auch Klima- und Kälteanlagen mit besonderen Merkmalen gefördert. Hier gilt eine Basis- und eine Bonusförderung, jeweils unterschiedlich für den Bau oder die Sanierung einer bestehenden Anlage, dazu kommen noch Förderungen für die Kosten von begleitenden Sachverständigen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
- Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen
- Zweckgemeinschaften und Verbände
Für reine Privatvpersonen gilt die Förderung dagegen nicht, außer sie betreiben ein Unternehmen.
Einen umfassenden Überblick über die Förderungen finden Sie hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kaelteanlagen/aktuelles_foerderprogramm/hoehe_der_foerderung/index.html
Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW
Seit dem 1. Januar 2015 gelten für Mini-KWK-Anlagen höhere Fördersätze. Diese Basisförderungen sind gestaffelt nach Leistung der Anlage. Kleine Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser mit 1 kW erhalten beispielsweise eine Basisförderung von 1.900 EUR (einmaliger Investitionszuschuss). Dazu kommen noch mögliche Bonusförderungen für besonders wärmeeffiziente Anlagen (+25 % der Basisförderung) und/oder besonders stromeffiziente Anlagen (+60 % der Basisförderung).
Eine besonders effiziente Anlage von 1 kW Leistung mit hohem elektrischen Wirkungsgrad und hoher Wärmeeffizienz kann also mit maximal 1.900 EUR + 475 EUR + 1.140 EUR = 3.515 EUR gefördert werden.
Die Förderungen für Anlagen höherer Leistung (bis zu 20 kW) finden Sie unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/mini_kwk_anlagen/index.html aufgelistet.
Stand der Förderangaben. 29. 11. 2015
Förderungen der Länder
Über die jeweiligen Landesförderinstitute werden teilweise noch zusätzliche Förderungen gewährt, teilweise – etwa in Baden-Württemberg – auch die bestehenden KfW-Programme noch mit zusätzlichen Tilgungszuschüssen versehen.
Eine Übersicht über die Fördermittel in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier: http://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/foerderung/bundeslaender/
Berücksichtigt sind dabei auch spezielle Förderungen für Familien oder Personen mit Behinderungen, die die Länder jeweils gewähren.
Förderungen von Kommunen und Gemeinden
Eine sehr gute Übersicht über Fördermittel von Kommunen und einzelnen Gemeinden finden Sie auch hier : http://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/foerderung/kommunen/suche/
Aktuell werden dort die Förderangebote von rund 734 Gemeinden berücksichtigt. Zusätzlich können Sie auch in Ihrer Gemeinde fragen, oder in einer deutschlandweiten, individuellen Fördermitteldatenbank nachsehen: http://www.foerdermittel-auskunft.de/
Wohnungsbauprämie
Bestimmte förderfähige Verträge (z.B. Bausparverträge) werden unter bestimmten Bedingungen mit einer staatlichen Prämie (Wohnungsbauprämie) von 8,8 % (Wohnungsbauprämie) gefördert, dabei gelten bis zu 45,06 EUR für Einzelpersonen als jährliche Obergrenze, bei Ehepaaren 90,11 EUR jährlich. Die Förderung kann bezogen werden, wenn mindestens 50 EUR pro Jahr in einen solchen Vertrag eingezahlt werden, der Vertrag darf sieben Jahre lang nicht aufgelöst werden, und kann dann für Bau, Haus- oder Wohnungskauf oder für direkt mit dem Wohnen verbundene Anschaffungen (z.B. neue Küche) verwendet werden.
Stand der Förderangaben: 29. 11. 2015
Riesterrente als Wohnförderung
Wer einen Riester-Vertrag mit staatlicher Förderung abschließt, darf damit auch selbst genutzten Wohnraum finanzieren oder ein entsprechendes Darlehen tilgen. Beachten sollte man dabei aber die nachgelagerte Besteuerung und die Tatsache, dass bei Verkauf oder Vermietung des angeschafften Wohnraums die erhaltene Riester-Förderung in den meisten Fällen zurückgezahlt werden muss. Umfassende Informationen über das Thema „Wohn-Riester“ finden Sie hier: http://www.wohn-riester-info.de/
Förderungen der Energieversorger
Einzelne Energieversorger bieten unterschiedliche gestaltete Förderungen (Gutschriften, Fördergelder, Zuschüsse) bei der Anschaffung von stromsparenden Geräten, teilweise auch bei anderen Energieeffizienz-Maßnahmen an, Die Stadtwerke Rösrath bieten beispielsweise sogar hohe Zuschüsse bei Errichtung einer Photovoltaik-Anlage an. Wenden Sie sich also immer auch an Ihren regionalen Energieversorger mit der Frage nach möglichen Zuschüssen bei Anschaffung neuer Geräte oder energieeffizienter Anlagen.
Umfassende Fördermittel-Datenbank
Alle hier noch nicht erwähnten Fördermittel finden Sie in einer deutschlandweiten, sehr umfassenden Fördermitteldatenbank, in der individuell mögliche Förderungen schnell und einfach abgerufen werden können. Sie finden dort eine Übersicht über sämtliche Fördermittel von Bund, Ländern, Gemeinden und anderen Förderungsgebern (nach Angabe des Anbieters).
Die Fördermitteldatenbank findet sich hier: http://www.foerdermittel-auskunft.de/