Förderung für Kälte- und Klimaanlagen: Was wird gefördert?
Die staatliche Förderung für Kälte- und Klimaanlagen zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern, den Kältebedarf zu senken und die Emissionen fluorierter Treibhausgase zu reduzieren. Dabei werden verschiedene Maßnahmen zur Installation, Nachrüstung und Effizienzsteigerung gefördert.
Förderfähige Maßnahmen
1. Installation von Kälteerzeugungseinheiten:
Die Förderung umfasst diverse Kälteerzeuger wie Flüssigkeitskühlsätze, Direktverdampfungsanlagen, sowie Ab- und Adsorptionsanlagen (ohne Freikühlkomponenten). Zusätzlich werden Kälteerzeuger mit indirekter Verdunstungskühlung oder adiabatischer Kühlung unterstützt. Kälteerzeuger für Verkaufskühlmöbel und steckerfertige Verkaufskühlmöbel sind von der Förderung ausgeschlossen.
2. Installation stationärer Wärmepumpen zur Abwärmenutzung:
Stationäre Wärmepumpen, die Prozessabwärme zum Heizen oder für verfahrenstechnische Prozesse nutzen, sind förderfähig.
3. Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler:
Trockenkühler werden gefördert, wenn sie als Vor- oder Freikühler bestehender Systeme genutzt werden, um den Energieverbrauch zu reduzieren.
4. Installation von Systemkomponenten:
Gefördert werden auch Systemkomponenten wie Tiefkühlstufen, Luftkühler, thermische Speicher und Rohrleitungssysteme für Kühlsolekreisläufe. Abwärmenutzungseinrichtungen und Wärmepumpenkomponenten sowie Steuer- und Regelungstechnik für den Vor- und Freikühlbetrieb sind ebenfalls förderfähig.
5. Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen:
Diese Maßnahme umfasst die Umrüstung auf Kohlenwasserstoff-Kältemittel (0,5 bis 10 kg Füllmenge) und den Einbau eines druckgesteuerten Drehzahlreglers. Zusätzlich können ein elektronisches Expansionsventil, ein Inverter zur Verdichter-Drehzahlregelung oder ein innerer Wärmeübertrager eingebaut werden.
Antragsberechtigung
Förderanträge können von Unternehmen, Kommunen, gemeinnützigen Organisationen und anderen Institutionen gestellt werden. Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Stellen Sie sicher, dass Ihre geplanten Maßnahmen den notwendigen technischen und umweltfreundlichen Standards entsprechen, um von der staatlichen Unterstützung zu profitieren.
Antragstellung und Förderverfahren
Um eine Förderung zu beantragen, müssen Sie ein elektronisches Formular auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausfüllen. Der Antrag sollte vor Beginn der Bauarbeiten eingereicht werden, da nur Maßnahmen gefördert werden, die nach Erhalt des Zuwendungsbescheids starten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung
1. Kostenvoranschlag einholen:
Holen Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag von einem zertifizierten Fachbetrieb ein.
2. Elektronisches Antragsformular ausfüllen:
Füllen Sie das Formular auf der BAFA-Webseite aus und laden Sie erforderliche Dokumente hoch, wie Handelsregisterauszug, technische Zeichnungen und Kälteleistungsberechnung.
3. Antrag absenden und PIN-Code eingeben:
Nach dem Ausfüllen erhalten Sie einen PIN-Code per E-Mail, den Sie bestätigen müssen. Vergewissern Sie sich, dass alle Angaben korrekt sind.
4. Warten auf Zuwendungsbescheid:
Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen.
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Nach der Installation müssen Sie innerhalb von drei Monaten alle relevanten Nachweise beim BAFA einreichen. Dazu gehören der Verwendungsnachweis, der Liefer- und Leistungsvertrag, das Abnahmeprotokoll und alle relevanten Rechnungen. Das BAFA prüft die Unterlagen und zahlt danach die Fördersumme aus.
Monitoring-Verpflichtungen
Nach der Installation müssen Sie dem BAFA für drei Jahre jährlich Daten über den Betrieb der Anlage übermitteln. Dies betrifft die Nutzung und Effizienz der Anlage. Anlagen mit einer Kälteleistung unter 5 kW sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Durch dieses strukturierte Verfahren können Sie sicherstellen, dass Ihre Kälte- und Klimaanlagen förderfähig und energieeffizient sind. Dies unterstützt nicht nur Ihre Kostenersparnis, sondern auch den Klimaschutz.
Monitoring
Nach der Inbetriebnahme sind Sie verpflichtet, dem BAFA drei Jahre lang jährlich Monitoring-Daten über ein gesichertes, elektronisches Portal zu übermitteln. Diese Daten beinhalten Informationen zur Betriebsweise, zum Energieverbrauch, zur Kältemittelmenge und zu Komponentenwechseln.
Sollte der Energieverbrauch um mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr ansteigen, müssen Sie Maßnahmen zur Reduktion des Verbrauchs angeben. Anlagen mit einer Kälteleistung unter 5 kW sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Durch die regelmäßige Datenübermittlung tragen Sie zur Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung der geförderten Kälte- und Klimaanlagen bei und unterstützen gleichzeitig den Klimaschutz.