Wichtigster Förderungsgeber: BAFA
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert unter anderem die Umstellung von alten Heizanlagen auf moderne, wirtschaftliche Biomasseanlagen. Zu den Biomasseanlagen zählt in diesem Fall auch der Scheitholzvergaserkessel.
Die Förderung ist seit 2010 nicht mehr für Neubauten beantragbar, sondern nur noch für Gebäude im Bestand. Das Gebäude muss zum 1. Januar 2009 bereits über eine Heizung verfügt haben, zumindest muss an diesem Stichtag aber bereits ein Bauantrag oder eine Bauanzeige vorgelegen haben, damit die Förderung möglich ist.
Grundlage für die Förderung ist weiterhin, dass der Kessel über eine Nennleistung von mindestens 5 kW, aber höchstens 10 kW verfügt. Der Kessel muss darüber hinaus über einen Pufferspeicher verfügen, dessen Größe mindestens 55 l pro kW Leistung beträgt.
Die Voraussetzungen noch einmal kurz zusammengefasst:
- Gebäude bestand 2009 schon und verfügte über eine Heizung in Betrieb oder
- es lag am 1.1.2009 zumindest eine Bauanzeige oder ein Bauantrag vor
- Kesselleistung liegt zwischen 5 und 100 kW
- Pufferspeicher ist vorhanden
- Größe des Pufferspeichers mindestens 55 l je kW Leistung
Höhe der Basis-Förderung durch die BAFA
Die Förderung der BAFA gliedert sich in einen Basisteil und in Kombinationsförderungen. Der Basisförderbetrag für alle Scheitholzvergaser Kessel, die die Voraussetzungen erfüllen, ist ein Pauschalbetrag. Für alle förderbaren Kessel werden pauschal 1.400 EUR an Förderung bezahlt.
Zusatzförderung
Dazu kommen entweder ein Kombinationsbonus oder ein Effizienzbonus.
Effizienzbonus
Wenn das Gebäude besonders energieeffizient ist, wird ein zusätzlicher Bonus gewährt. Unter energieeffizienter Bauweise versteht die BAFA vor allem eine wirksame Wärmedämmung und geringe Wärmeverluste beim Gebäude. Die von der EnEV geforderten Werte (die Maximalwerte für Bestandsgebäude) müssen dabei um mindestens 30 Prozent unterschritten werden.
Nachweisen lässt sich das mit dem Energieausweis für das Gebäude. Wenn dann weiterhin noch ein hydraulischer Abgleich und eine Anpassung der Heizkurve an das Gebäude vorliegen, kann der Effizienzbonus in Anspruch genommen werden. Die Basisförderung erhöht sich dann auf das 1,5fache, also von 1.400 EUR auf 2.100 EUR pauschal.
Kombinationsbonus
Wird gleichzeitig auch eine Solarthermieanlage errichtet, können zusätzlich 500 EUR Förderung in Anspruch genommen werden. Die Errichtung beider Anlagen muss zeitgleich erfolgen, für die Holzvergaseranlage gelten die Förderbedingungen unverändert. Der Kombinationsbonus kann mit dem Effizienzbonus auch kombiniert werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Innovationsbonus gilt nicht für Scheitholzvergaser
Für Scheitholzvergaser gibt es den Innovationsbonus nicht – er gilt nur für andere Biomasse-Anlagen.
Andere Förderungen für Holzvergaserkessel
Auch von der KfW gibt es eine – allerdings stark abgespeckte – Förderung bei Errichtung eines Holzvergaserkessels. Er kann entweder als Einzelmaßnahme gefördert werden, oder im Rahmen einer energetischen Sanierung, wenn ein Effizienzhaus-Standard entsteht.
Die einzelnen Bundesländer haben teilweise Förderungen, die bei Umrüstung auf Holzvergaserkessel in Anspruch genommen werden können. Fragen Sie dazu am besten Ihren Fachbetrieb, der die aktuellen Fördermöglichkeiten in der jeweiligen Region kennt.