Arbeiten unter einem Fundament
Es gibt unterschiedliche Gründe, dass an einem bestehenden Gebäudefundament gearbeitet werden muss. Das Unterfüttern des Fundaments ist nicht bei allen Vorhaben empfehlenswert. Dazu gehört beispielsweise ein Fundament, welches sich abgesenkt hat. Steht die Ursache für das Absacken eines Fundaments fest, gibt es eventuell die Möglichkeit, dieses Fundament anzuheben.
Ist das Fundament abgesunken, ist das Anheben eine Option
Dazu gibt es verschiedene Verfahren, die angewandt werden können. Entweder werden aufschäumende Injektionen vorgenommen oder spezielle Segmentpfähle unter dem alten Fundament in den Boden gerammt, bis tragender Untergrund erreicht wurde oder die Reibung der Pfähle genug Widerstand gegen weiteres Absinken bieten.
Wann wird ein Fundament bei bestehenden Gebäuden unterfüttert bzw. unterfangen?
Das Unterfüttern oder Unterfangen eines Fundaments wird dagegen in der Regel vorgenommen, wenn neben einem Bestandsgebäude ein Neubau errichtet werden soll, dessen Gründung tiefer liegt als die des bestehenden Gebäudes. Bei der Vorgehensweise sind strikt die Vorschriften dazu zu befolgen. Diese können in der DIN 4123 nachgelesen werden. Zudem ist die Herstellung von Stichgräben gemäß DIN 4124 zu beachten.
Zu prüfende Voraussetzungen vor dem Unterfüttern
Zum Einsatz kommen können – abhängig von den individuellen Anforderungen – Mauersteine oder Beton zum Unterfüttern des Fundaments. Ausschlaggebend sind vor allem folgende Faktoren:
- Tragfähigkeit des Bodens
- Grundwasser und Sickerwasser
- Statik und Gewicht des bestehenden Gebäudes
Betonwerke bieten zum Unterfüttern spezielle Betonsorten an, die gut fließfähig sind (F 4/5) und die darüber hinaus weitere besondere Eigenschaften besitzen. Dazu gehört zum Beispiel das Aufquellen des Betons nach dem Betonieren. Ergänzend können Additive beigemischt werden, dass eine früh hochfeste Betonsorte verwendet werden kann. Diese Betonsorten erreichen ihre Tragfähigkeit gegebenenfalls bereits nach zwölf Stunden.
Vorplanung bezüglich der Statik beachten
Abhängig von den baurechtlichen Erfordernissen muss eventuell ein Statiker oder Architekt involviert werden. Mindestens sollte der Bauleiter aber über fundiertes Fachwissen und auch entsprechende Expertise beim Unterfüttern von Fundamenten besitzen. Keinesfalls sollten Sie selbst versuchen, ein Fundament zu unterfüttern. Neben der direkten Lebensgefahr während der Bauarbeiten kann ein Gebäude durch Fehler beim Unterfüttern einsturzgefährdet werden.