Fußboden in der Garage versiegeln
Die Versiegelung schützt den Gargenboden nicht nur vor Ölflecken, sondern auch vor Streusalzflecken und Abdrücken von Autoreifen. Außerdem lässt sich der Boden mit der Versiegelung viel besser reinigen, weil er glatter ist.
Als Versiegelung für den Garagenboden wird oft Epoxidharz verwendet. Das Material eignet sich übrigens auch für Werkstattböden.
1. Boden vorbereiten
Damit das Epoxidharz gut auf dem Boden hält, bereiten Sie diesen vor. Zunächst säubern Sie ihn. Dabei prüfen Sie, ob es Risse oder Löcher gibt, die Sie auffüllen müssen.
Wenn der Boden intakt, bzw. repariert ist, schleifen Sie ihn ab.
Übrigens müssen Sie auch die Saugfähigkeit des Bodens testen. Dazu ritzen Sie den Boden ein und geben etwas Wasser in die eingeritzte Stelle. Wenn sich das Wasser stark ausbreitet, ist der Boden zu saugfähig, und Sie müssen ihn mit einer Grundierung behandeln, bevor Sie das Epoxidharz auftragen.
2. Grundierung auftragen
Bevor Sie die Grundierung auftragen können, muss der Boden nach dem Saugfähigkeitstest und der Reinigung gut ausgetrocknet sein.
Die Grundierung tragen Sie mit einer Rolle auf. Beginnen Sie im hinteren Teil der Garage und arbeiten Sie sich nach vorne vor.
3. Versiegelung auf den Garagenboden aufbringen
Ist die Grundierung getrocknet, kommt die Versiegelung an die Reihe. Diese rühren Sie in einem Eimer gut an. Evtl. besteht sie aus zwei Komponenten, einem Härter und dem Epoxidharz.
Die fertig angerührte Versiegelung gießen Sie Stück für Stück auf dem Boden aus und verteilen sie mit einer Rolle. Die Masse ist relativ dickflüssig und nivelliert sich nach dem Auftragen selbst, das heißt, sie bildet von allein eine horizontale Schicht und füllt kleine Vertiefungen.
Lassen Sie die Versiegelung anschließend trocknen und tragen Sie eine zweite Schicht auf.
4. Versiegelung trocknen lassen
Bevor Sie das Auto wieder in die Garage fahren, muss die Versiegelung trocknen. Beachten Sie dabei die Herstellerangaben. Sieben Tage sind nicht unüblich. Meist können Sie die Garage aber nach 24 Stunden schon betreten.