Was ist in der Garage erlaubt – und was nicht?
Die Nutzung einer Garage in Deutschland ist durch diverse Verordnungen genau geregelt, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Grundsätzlich dient die Garage in erster Linie als Stellfläche für Kraftfahrzeuge. Es dürfen nur bestimmte Gegenstände gelagert werden, die in direktem Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen.
Erlaubte Gegenstände
In Ihrer Garage dürfen Sie neben dem abgestellten Fahrzeug auch Zubehör und Vorräte lagern, die das Fahrzeug betreffen. Dazu gehören:
- Sommer- und Winterreifen
- Wagenheber und Starthilfekabel
- Dachboxen und Dachgepäckträger
- Kleine Mengen an Betriebsstoffen wie Öl und Frostschutzmittel, normalerweise bis zu 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel je nach Bundesland
Verbotene Gegenstände
Es ist nicht gestattet, in der Garage Gegenstände zu lagern, die nicht direkt mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen. Dazu gehören:
- Möbel und Umzugskartons
- Gartenmöbel und Grillgeräte
- Baustoffe und größere Mengen von brennbaren Stoffen
- Fahrräder und Spielzeuge, sofern der Vermieter dies untersagt
Sicherheitsaspekte
Besondere Vorsicht ist bei der Lagerung von explosiven Stoffen oder Gasflaschen geboten, da diese ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen. Brennbare Materialien sollten wegen brandschutztechnischer Vorschriften ebenfalls nicht in der Garage gelagert werden.
Konsequenzen bei Verstößen
Das Ignorieren der Bestimmungen kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Die Höhe variiert je nach Bundesland und bei wiederholten Verstößen drohen zusätzliche Konsequenzen wie Kündigung des Mietvertrages oder eine Anordnung zur Entrümpelung der Garage. Für detailliertere Informationen wenden Sie sich an Ihre lokale Behörde.
Lagerung von Fahrzeugzubehör
Es ist zulässig, Ihre Garage für die Lagerung von Fahrzeugzubehör zu nutzen, solange dies den Hauptzweck – das Abstellen des Fahrzeugs – nicht beeinträchtigt. Sie können Regale oder Schränke einsetzen, um den Raum effizient zu nutzen. Zugelassene Gegenstände sind:
- Reifen: Lagern Sie Sommer- und Winterreifen platzsparend auf speziellen Ständern oder Wandhalterungen.
- Werkzeuge und Hilfsmittel: Wagenheber, Starthilfekabel und weiteres fahrzeugrelevantes Werkzeug können in Regalen oder an Haken aufbewahrt werden.
- Dachgepäckträger und Dachboxen: Diese können außerhalb der Saison an der Wand oder Decke befestigt werden.
- Pflege- und Putzmittel: Betriebsstoffe wie Öl und Frostschutzmittel sollten in verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. Beachten Sie hierbei die zulässigen Höchstmengen.
Achten Sie darauf, dass die gelagerten Gegenstände den Stellplatz für Ihr Fahrzeug nicht einschränken.
Lagerung anderer Gegenstände: Nutzungsänderung beantragen
Wenn Sie beabsichtigen, andere Gegenstände in Ihrer Garage zu lagern, die nicht direkt mit Ihrem Fahrzeug in Verbindung stehen, müssen Sie eine Nutzungsänderung beantragen. Hier sind die Schritte, die zur erfolgreichen Beantragung erforderlich sind:
Wichtige Schritte zum Beantragen einer Nutzungsänderung
- Antrag einreichen: Reichen Sie einen formellen Antrag bei der zuständigen Bau- oder Landesbehörde Ihres Bundeslandes ein, oftmals unterstützt durch einen Architekten.
- Erforderliche Dokumente: Fügen Sie alle notwendigen Unterlagen wie Bauzeichnungen, Lagepläne und möglicherweise Brandschutzkonzepte bei.
- Absprachen bei Mietobjekten: Klären Sie die geplante Nutzungsänderung mit Ihrem Vermieter ab, da dieser die Genehmigung einholen muss.
- Warten auf Genehmigung: Warten Sie auf die Entscheidung der Behörde, die je nach Umfang und Komplexität der Nutzungsänderung variieren kann.
Besondere Bedingungen und mögliche Hindernisse
- Versicherungsfragen: Überprüfen Sie im Vorfeld, ob der Versicherungsschutz weiterhin besteht oder angepasst werden muss.
- Bauliche Einschränkungen: Möglicherweise sind zusätzliche bauliche Maßnahmen, wie der Einbau einer Lüftungsanlage oder Anpassungen des Brandschutzes, notwendig.
- Rechtliche Vorgaben: Informieren Sie sich gründlich über die spezifischen Anforderungen Ihrer Region, da diese je nach Bundesland unterschiedlich sein können.
Eine sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung der vorgeschriebenen Schritte kann die Chancen auf Genehmigung Ihrer Nutzungsänderung deutlich erhöhen.
Alternative Lagermöglichkeiten
Sollte eine Nutzungsänderung nicht infrage kommen, gibt es verschiedene alternative Lagermöglichkeiten:
1. Mieten eines externen Lagerraums
Viele Unternehmen bieten Lagerräume in unterschiedlichen Größen an. Diese sind speziell zur sicheren, trockenen und diebstahlsicheren Lagerung von Gegenständen konzipiert. Flexiblen Mietoptionen erlauben eine Anpassung an Ihren aktuellen Bedarf.
2. Nutzen bestehender Wohnräume
Prüfen Sie, ob im Keller, auf dem Dachboden oder in anderen ungenutzten Bereichen Ihres Hauses ausreichend Platz zur Lagerung vorhanden ist. Stellen Sie sicher, dass diese Bereiche gut belüftet sind, um Schimmelbildung zu vermeiden.
3. Effektiv organisieren und reduzieren
Überlegen Sie, welche Gegenstände Sie wirklich benötigen. Verkaufen oder verschenken Sie Dinge, die Sie selten verwenden. So können Sie den Platzbedarf erheblich verringern und den vorhandenen Stauraum effektiver nutzen.
Diese Alternativen ermöglichen es Ihnen, Ihre Gegenstände sicher und rechtskonform zu lagern.
Konsequenzen bei unerlaubter Nutzung
Die Nutzung der Garage als Lagerraum, ohne Genehmigung, kann verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen:
- Bußgelder: In den meisten Bundesländern werden Bußgelder verhängt, wenn die Garage zweckentfremdet wird.
- Entrümpelungsanordnung: Das Ordnungsamt fordert die Räumung der Garage.
- Versicherungsprobleme: Ihre Versicherung könnte im Schadensfall Leistungen verweigern.
- Mietrechtliche Konsequenzen: Als Mieter riskieren Sie die Kündigung des Mietvertrages.
- Baurechtliche Folgen: Im Extremfall kann der Rückbau oder der Abriss der Garage angeordnet werden.
Die Einhaltung der Garagennutzungsvorschriften ist somit sowohl rechtlich als auch aus Sicherheitsgründen essenziell.