Warum überhaupt eine Dachterrasse auf die Garage bauen?
Die Garage nimmt wertvollen Platz im Garten weg – der dann nicht als Nutzfläche zur Verfügung steht. Handelt es sich um eine ans Haus angebaute Garage mit Flachdach, so kann diese zu einer attraktiven und leicht zugänglichen Dachterrasse umgebaut werden. Allerdings gibt es dabei einige rechtliche und gestalterische Punkte zu beachten – das Geländer ist einer davon.
Wie sollte das Geländer auf der Garage gestaltet werden?
Das Geländer auf der Garage hat vor allem den Sinn, darauf befindliche Personen vor einem Absturz von der Dachterrasse zu schützen. Daher muss ein Geländer für die Garage einige Anforderungen an die folgenden Punkte erfüllen:
- Grad der Absturzsicherung in Relation zur möglichen Absturzhöhe,
- Wahl eines geeigneten Materials,
- Wahl einer geeigneten Konstruktionsweise.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Garage, desto höher sollte auch das Geländer sein. Zwar sind bis zu einer Absturzhöhe von zwölf Metern lediglich 100 Zentimeter Geländerhöhe vorgeschrieben. Allerdings kann es sich lohnen das Geländer deutlich höher zu ziehen – besonders mit Kindern sind eher 110 Zentimeter empfehlenswert. Zudem sollte das Geländer so konstruiert sein, dass niemand hindurchfallen oder es übersteigen kann. Idealerweise besteht es aus glatten, senkrechten Elementen in ausreichend kleinem Abstand. Holz ist möglich, Metall ist empfehlenswert.
Es kann Vorgaben zur Bauart und Höhe des Geländers geben – dies variiert aber je nach Bundesland. Sie sollten also vor Planung oder gar Kauf zunächst die entsprechenden Vorschriften Ihres Bundeslandes studieren. Im Zweifelsfall gibt Ihnen das lokal zuständige Bauamt gerne Auskunft über mögliche Vorschriften.
Was sollte noch beim Bau einer Dachterrasse beachtet werden?
Nicht nur zum Geländer macht der Gesetzgeber Vorschriften, wenn eine Garage mit einer Dachterrasse bebaut werden soll. Sie sollten sich daher vorab beim zuständigen Bauamt zu weiteren Vorgaben informieren. Häufig muss die Dachterrasse gesondert genehmigt werden, da es sich dabei streng genommen um eine Nutzungsänderung handelt. Bei Garagen in Grenzbebauung kann es schwierig sein, eine Baugenehmigung für eine Dachterrasse zu erhalten – nur mit dem Anbau eines Geländers ist es rechtlich also nicht getan.