Garagen bieten fast immer genehmigungsfähiges Erhöhen
In der Mehrzahl der Fälle wird eine Garage an einem Einfamilienhaus direkt angebaut. Wenn die Form des Hauptdaches aufgegriffen wird und ein Pult- oder Satteldach aufgesetzt wird, entsteht ein Hohlraum, der als Dachboden nutzbar ist.
Wenn eine Attika auf dem Garagendach geplant ist, kann Sie durch einen aufgesetzten und eingezogenen Aufsatzboden ebenfalls zur Schaffung von Stauraum dienen. Da Garagen in Siedlungsgebieten auch an Doppelhaushälften und zwischen Reihenhäusern standardisiert integriert werden, geht das leichte Erhöhen oder ein Schrägdach im Stil des Hauptdachs fast immer problemlos mit dem örtlichen Bebauungsplan konform.
Bauphysikalische Aspekte
Statik und Tragfähgkeit eines normalen Garagenbaus beziehungsweise einer Fertiggarage sind für Lagergut ausreichend. Soll ein begehbarer oder sogar bewohnbarer Raum geschaffen werden, muss im Genehmigungsfall meist verstärkt werden.
Bauphysikalisch zu beachten ist die Luftfeuchtigkeit auf dem Dachboden über der Garage. Häufig wird ein nasses Auto in der Garage geparkt, dass dann abtrocknet. Das verdunstende Wasser steigt nach oben und muss entweichen können. Ist die Belüftung fehlerhaft ausgeführt, kondensiert es. Lagergut und Mauerwerk werden nass.
Zugang zum Dachboden beziehungsweise Stauraum
In den meisten Fällen ist eine Luke in einer Garagenecke der vorteilhafteste Zugang zum Dachboden. Je nach Höhe kann sich in dem Raum bewegt werden oder nicht. Ist er zu flach und klein, können auf zwei oder drei Luken in Ecken gesetzt werden, die jeweils den Zugriff in Armlänge erlauben.
Typisches Lagergut für Stauraum über der Garage
Ein Dachboden über einer Garage ist normalerweise unbeheizt, aber trocken. Folgendes Lagergut ist hier ideal aufgehoben:
- Gartenequipment der Sommersaison: Planschbecken, Spielzeug für den Außenbereich, Grill, gegebenenfalls Gartenmöbel, Heizpilz, Gartenmöbelpolster
- Selten benutzte Werkzeuge: Äxte, Beile, Vertikutierer, Ersatzschneideblätter, Laubgebläse, Schneeschippe, Farbreste