Diese Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie eine Garage neu bauen
Sie möchten eine Garage von Grund auf neu bauen? Dann gibt es einige Dinge, an die Sie unbedingt schon vor Baubeginn denken sollten. Machen Sie sich Gedanken zu den folgenden Punkten:
- der Bauart der Garage,
- Ihrem Budget,
- der richtigen Größe,
- dem richtigen Standort,
- ob die Garage freistehend oder als Anbau realisiert werden soll,
- ob Ihre Nachbarn Einwände haben könnten (auch bei genehmigungsfreien Garagen),
- der erforderlichen Baugenehmigung.
Was ist besser: Eine Fertiggarage oder eine individuelle Massivbaugarage?
Grundsätzlich haben beide Varianten ihre Vor- und Nachteile. So kann eine Fertiggarage mit besonders kurzer Bauzeit umgesetzt werden und fällt dabei besonders kostengünstig aus. Die massiv gebaute Garage hingegen benötigt eine deutlich längere Bauzeit und fällt in aller Regel auch teurer aus. Andererseits bietet sie ihrem Besitzer besonders großen Gestaltungsspielraum. Das gilt sowohl für die Innengestaltung als auch die architektonische Anpassung ans Gesamtensemble des Grundstücks. Wer allerdings einfach eine klassische Garage sucht, ist mit der Fertiggarage oft glücklich.
So wählen Sie den richtigen Standort aus
Neben der Bauart ist auch der Standort der Garage wichtig. Sie sollte so gelegen sein, dass Sie sie leicht von der Straße aus erreichen können. Beim Einfahren darf der fließende Verkehr nicht behindert werden, weshalb die Landesbauordnungen meist Mindestlängen für die Einfahrt vorschreiben. Wichtig ist zudem der Abstand zum Wohnhaus oder Nachbargrundstücken. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Garage auch direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut werden.
Benötige ich eine Baugenehmigung, wenn ich eine Garage neu bauen möchte?
Grundsätzlich benötigen Sie für den Bau einer Garage eine Baugenehmigung – wie bei jedem anderen Gebäude auch. Allerdings dürfen sogenannte Kleingaragen unter bestimmten Voraussetzungen in vielen Bundesländern auch ohne Baugenehmigung errichtet werden. Für klassische Einzelgaragen ist dies meist zutreffend. Abhängig ist diese sogenannte Verfahrensfreiheit meist von der Höhe sowie der Grundfläche der Garage. Beachten Sie aber, dass die Verfahrensfreiheit Sie nicht davon entbindet, alle relevanten Bauvorschriften einzuhalten.