Was ist bei der Garagennutzung erlaubt und was nicht?
Garagen dürfen nach den Garagenverordnungen der Bundesländer grundsätzlich nur als Abstellplatz für Kraftfahrzeuge genutzt werden. Es gibt jedoch bestimmte Gegenstände und Materialien, die erlaubt sind, solange sie im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen.
Erlaubte Gegenstände
Erlaubt sind:
- Reifen: Diese können problemlos gelagert werden, da sie notwendig für den Fahrzeugbetrieb sind.
- Dachgepäckträger und Dachboxen: Diese dürfen in der Garage aufbewahrt werden, da sie für den Transport mit dem Fahrzeug benötigt werden.
- Wagenheber und Starthilfekabel: Diese gehören zum notwendigen Fahrzeugzubehör.
- Betriebsstoffe: Geringe Mengen von Frostschutzmittel, Öl und Scheibenreiniger dürfen gelagert werden, sofern die Empfehlungen der jeweiligen Garagenverordnung beachtet werden.
- Kraftstoff: Die Lagerung von begrenzten Mengen an Kraftstoff ist in den meisten Bundesländern erlaubt. Beachten Sie jedoch die Höchstmengen und Vorschriften zur Lagerung.
Verbotene Gegenstände
Eine Reihe von Gegenständen darf keinesfalls in Ihrer Garage gelagert werden:
- Sperrige Gegenstände: Möbel, Skiausrüstungen oder andere große Gegenstände, die nichts mit dem Fahrzeugbetrieb zu tun haben. Auch nicht zugelassene oder defekte Fahrzeuge sind verboten.
- Gefährliche Stoffe: Brenn- und explosive Materialien wie Gasflaschen oder Gasgrills dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in der Garage gelagert werden. Auch chemische Substanzen, die nichts mit dem Fahrzeugbetrieb zu tun haben, sind untersagt.
Die primäre Funktion der Garage, nämlich das Abstellen eines Fahrzeugs, muss jederzeit gewährleistet sein. Sollten Sie erlaubte Gegenstände in Regalen lagern, muss dennoch genug Platz für Ihr Auto vorhanden sein, sodass es problemlos eingepackt und ausgepackt werden kann.
Lösungsansätze bei Zweckentfremdung
Sollte Ihre Garage zweckentfremdet sein, gibt es mehrere Schritte, um die ordnungsgemäße Nutzung wiederherzustellen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
- Garage aufräumen: Räumen Sie alle nicht erlaubten Gegenstände aus der Garage. Damit stellen Sie die rechtmäßige Nutzung sicher und schaffen Platz und Ordnung.
- Alternative Nutzungsräume schaffen: Finden Sie andere Bereiche wie Keller, Dachboden oder externen Lagerraum zur Lagerung oder als Hobbyraum.
- Rechtliche Genehmigungen einholen: Wenn Sie die Garage anders nutzen möchten, etwa als Werkstatt, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Wenden Sie sich an die zuständige Baubehörde, um die notwendigen Schritte zu klären.
- Mietvertrag prüfen: Kontrollieren Sie die Regelungen im Mietvertrag, falls Sie eine gemietete Garage nutzen. Beachten Sie die Vorgaben, um Abmahnungen oder Kündigungen zu vermeiden.
- Nachbarschaftsrecht einhalten: Insbesondere bei Grenzgaragen müssen Sie das Nachbarrecht beachten, um Konflikte und baurechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Zusätzliche Hinweise zur Garagennutzung
Neben der primären Bestimmung als Stellplatz für Ihr Fahrzeug gibt es weitere wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten:
- Vertragsvereinbarungen einhalten: Überprüfen Sie die Regelungen im Mietvertrag sorgfältig, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
- Nachbarschaftsrecht beachten: Achten Sie auf Lärmbelästigungen und Feuergefährdungen. Insbesondere bei Grenzgaragen sollten Sie die Abstandsflächen einhalten, um Konflikte zu vermeiden.
- Umbauten und Genehmigungen: Wenn Sie Ihre Garage baulich verändern möchten, benötigen Sie entsprechende Genehmigungen. Kontaktieren Sie die zuständige Baubehörde, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Nutzung als Werkstatt
Das dauerhafte Nutzen der Garage als Werkstatt ist in vielen Bundesländern nicht gestattet, auch nicht für die Reparatur des eigenen Fahrzeugs. Die Garage muss hauptsächlich als Stellplatz für ein Fahrzeug dienen.
Gelegentliche kleinere Wartungsarbeiten sind erlaubt. Stellen Sie sicher, dass diese Tätigkeiten die Hauptfunktion der Garage nicht beeinträchtigen und Ihr Fahrzeug jederzeit geparkt und herausgefahren werden kann.
Beachten Sie lärmschutzrechtliche Vorschriften, um Nachbarn nicht zu belästigen. Größere Umbaumaßnahmen oder dauerhafte Werkstatteinrichtungen sind ohne Genehmigung nicht erlaubt. Vor einer Nutzungsänderung sollten Sie auch die Bestimmungen Ihres Miet- oder Kaufvertrags prüfen.
Kraftstoff lagern
Das Lagern von Kraftstoff in der Garage unterliegt strengen Regelungen. In Kleingaragen dürfen begrenzte Mengen an Benzin und Dieselkraftstoff aufbewahrt werden. Achten Sie darauf, dass der Kraftstoff in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern gelagert wird.
Sicherheitsvorkehrungen
- Behälter: Verwenden Sie zugelassene, dicht verschlossene und bruchsichere Behälter.
- Belüftung: Sorgen Sie für eine gute Belüftung der Garage, um die Ansammlung von potenziell explosiven Gasen zu vermeiden.
- Abstand zu Zündquellen: Halten Sie Kraftstoffbehälter fern von Zündquellen und hitzeempfindlichen Geräten.
- Regelmäßige Kontrolle: Überprüfen Sie regelmäßig die Behälter auf Beschädigungen oder undichte Stellen.
Konsequenzen bei Ordnungswidrigkeit
Zweckentfremden Sie Ihre Garage, drohen rechtliche Konsequenzen. Die zuständige Behörde kann Bußgelder verhängen und Maßnahmen zur Behebung anordnen. Diese beinhalten die Räumung der Garage von nicht zugelassenen Gegenständen oder den Rückbau baulicher Veränderungen.
Bei gemieteten Garagen kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und das Mietverhältnis kündigen. Halten Sie sich daher an die Garagenverordnung und die mietvertraglichen Regelungen, um rechtliche Auseinandersetzungen und finanzielle Belastungen zu vermeiden.