Sattel- und Walmdach ähneln sich stark
Ein Walmdach ist vergleichbar mit einem Satteldach, wobei der Unterschied lediglich in den geneigten Giebelseiten liegt.
Wird eine Grenzbebauung überdacht, muss vor allem die korrekte Höhe eingehalten werden, um die Genehmigungsfreiheit beziehungsweise überhaupt die Erlaubnis zur Grenzbebauung zu erhalten.
Messpunkte für die Dachhöhe
In allen Bundesländern wird die Höhe einer Garage als Grenzbebauung auf drei Meter begrenzt. Ausnahmen bilden Rheinland-Pfalz mit 3,20 Meter und Schleswig-Holstein mit 2,75 Meter.
Wird ein Walmdach aufgesetzt, sind zwei Messvarianten möglich. Entweder beziehen sich die drei Meter auf den Abstand zwischen Boden und Dachfirst oder es darf die mittlere Wandhöhe als Bezugspunkt genutzt werden. Die mittlere Wandhöhe „schenkt“ der Garage einige Zentimeter über die drei Meter. Der Sachverhalt sollte allerdings unbedingt mit der zuständigen Baubehörde im Vorfeld geklärt werden.
Durch die Dachneigung lässt sich die Höhe anpassen
Walmdächer werden mit Neigungswinkeln ab 15 Grad konstruiert. Zwischen und 22 Grad wird der Regenablauf beschleunigt, ab 22 Grad entsteht die klassische Form, die auf Häusern gewählt wird. Mit 35 Grad kann von einem steilen Walmdach gesprochen werden.
Die Berechnung der Erhöhung des Dachfirsts auf einen Meter lässt sich an folgender Tabelle ablesen:
Neigungswinkel in Grad | Firsthöhe in cm |
---|---|
15 | 13,4 |
20 | 18,2 |
22 | 20,2 |
25 | 23,3 |
35 | 35 |
Wenn eine Garage vier Meter lang ist, muss die Hälfte der Strecke (bis zum Dachfirst) mit dem Höhenzuwachs pro Meter multipliziert werden. Bei einem Steigungswinkel von 15 Grad erhöht sich die Garage um 26,8 Zentimeter (2×13,4 cm).