Von Bundesland zu Bundesland verschiedene Bedingungen
Leider haben für den Bau eines Gartenhauses nicht nur die 16 Bundesländer unterschiedliche Bestimmungen. Diese ändern sich auch noch gern einmal. Dazu kommen örtliche Besonderheiten, die man gar nicht alle aufzählen kann. Dies können beispielsweise historische Ortsansichten oder ein Denkmal sein.
So korrekt wir auch versucht haben, die Gesetzeslage zusammenzutragen, wird sich doch schnell einmal etwas ändern. Darum ist es unerlässlich, sich vor dem Bau eines Gartenhauses beim örtlichen Bauamt zu erkundigen, welche Gesetzesgrundlagen für das eigene geplante Unternehmen zu dem Zeitpunkt korrekt sind.
Niemand möchte schließlich wenige Monate nach der Errichtung eines teuren Gartenhauses alles wieder abreißen und verschroten müssen. Wohin dann mit den ganzen Geräten und Werkzeugen?
Gute Nachbarschaft schützt etwas vor Ärger
Keinesfalls sollte man einfach so losbauen, denn der Nachbar sieht alles. Natürlich hilft eine gute und freundschaftliche Nachbarschaft ein wenig. Doch die wichtigsten Helfer der örtlichen Baumämter sind schon immer die Nachbarn gewesen. Daher ist man mit einer einfachen Baugenehmigung auf der sicheren Seite.
Schrebergärten haben eigene Bedingungen
Relativ leicht ist es, die Bedingungen für ein Gartenhaus im Schrebergarten einzuhalten. Hier kennt zumindest der Vorsitzende des Kleingartenvereins die Regeln und wird sie gern erklären. Ansonsten stehen auch alle Bedingungen im Bundeskleingartengesetz, das nur recht selten verändert wird.
Schrebergarten oder Pachtgarten
Die Lauben in Kleingartenkolonien unterliegen wie beschrieben dem Bundeskleingartengesetz. Das bedeutet, dass eine Gartenlaube höchstens eine Grundfläche von 24 Quadratmetern haben darf. Dazu zählt allerdings auch ein überdachter Freisitz oder eine Veranda.
Dennoch ist dies erheblich mehr als in den meisten Bundesländern für ein Gartenhaus genehmigungsfrei ist. Zum dauerhaften Wohnen darf die Laube aber trotzdem nicht genutzt werden, wobei bei einer Übernachtung am Wochenende oder einigen Nächten in den Ferien nicht vom Wohnen gesprochen wird.
Dennoch ist bei einer Schrebergartenlaube noch kein großer Jubel angesagt, denn die Fläche muss ebenfalls für alle Gartengeräte und Gartenmöbel ausreichen. Es darf kein weiterer Schuppen auf der Parzelle gebaut werden.
Länderübergreifende Regeln
Von den unten stehenden Regeln sind in den meisten Ländern Garagen, Ausstellungsstände und Verkaufsbuden ausgenommen. In den genehmigungsfreien Gartenhäusern dürfen sich keine Toiletten oder Feuerstätten befinden, sonst gelten wiederum andere Regelungen. Wenn es derzeit Ausnahmen gibt, haben wir diese jeweils erwähnt.
Minigartenhaus häufig ohne Baugenehmigung erlaubt
Innerhalb des Bebauungsplans oder der Bebauungszone einer Gemeinde sind häufig Gartenhäuser genehmigungsfrei zu errichten, die zehn Kubikmeter nicht überschreiten. Zusätzlich ist das Wohnen oder die Installation einer Toilette fast überall ausgeschlossen.
Die Toilette darf man allerdings wenigstens durch eine mobile Campingtoilette ersetzen. Die Entsorgung muss man dann leider auf sich nehmen. Außerdem sollte man sich vor Augen führen, wie wenig zehn Kubikmeter wirklich sind.
Selbst wenn die lichte Raumhöhe nur zwei Meter beträgt, bleiben gerade einmal fünf Quadratmeter Grundfläche. Das sind also etwa zwei Meter Breite und 2,5 Meter Länge. Die meisten Gartenhäuser sind aber schon etwas höher als zwei Meter, womit sich die Grundfläche noch weiter reduziert.
Niedersachsen, Hamburg und Bremen
Bereits an diesen ersten drei Bundesländern zeigt sich die unterschiedliche Handhabung bei den Baugenehmigungen oder besser gesagt beim baugenehmigungsfreien Bauen. Dabei sind diese Bundesländer noch längst nicht die Spitzenreiter, was die geringe Größe angeht, die ohne Baugenehmigung möglich ist.
Niedersachsen – zuletzt geändert 14.11.2010 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsräume
- bis 40 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- bis 20 Kubikmeter Rauminhalt – außerhalb Bebauungsgebiet
Hamburg – zuletzt geändert 11.05.2010 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsräume
- bis 30 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- kein Bau außerhalb Bebauungsgebiet ohne Genehmigung
Bremen – zuletzt geändert 06.10.2009 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsr
äume
- bis 30 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- bis 6 Kubikmeter Rauminhalt – außerhalb Bebauungsgebiet
Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
Auch die beiden Nachbarn Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben leider gänzlich unterschiedliche Bestimmungen festgelegt. Besonderheit ist das genehmigungsfreie Bauen von ganzen Wochenendhäusern in festgelegten Bereichen der Campingplätze von Mecklenburg-Vorpommern.
Schleswig-Holstein – vom 22.01.2009 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsräume
- bis 30 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- bis 10 Kubikmeter Rauminhalt – außerhalb Bebauungsgebiet
Mecklenburg Vorpommern – vom 18.04.2006 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsräume
- bis 10 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- kein Bau außerhalb Bebauungsgebiet ohne Genehmigung
- bis 40 Quadratmeter Grundfläche – Wochenendhäuser auf bestimmten Bereichen und Campingplätzen – genehmigungsfrei
Bayern und Baden-Württemberg
In Bayern sind zwar auch Feuerungsanlagen ausgeschlossen für einen genehmigungsfreien Bau, doch Toiletten und Aufenthaltsräume nicht.
Bayern – zuletzt geändert 10.03.2006 – genehmigungsfrei
- bis 75 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- kein Bau außerhalb Bebauungsgebiet ohne Genehmigung
Baden-Württemberg – vom 01.03.2010 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsräume
- bis 40 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- bis 20 Kubikmeter Rauminhalt – außerhalb Bebauungsgebiet
Berlin und Brandenburg
Unterschiedlicher als in den beiden benachbarten Bundesländern Berlin und Brandenburg können Bauordnungen fast nicht aussehen. In Brandenburg gilt diese Bestimmung zudem nicht für einen Stall zur Viehhaltung und in Berlin sind von der Regelung zusätzlich Toiletten auf öffentlichen Verkehrsflächen ausgenommen.
Das betrifft wohl ohnehin keinen Eigenheimbesitzer, der lediglich ein schönes Gartenhaus für seine Geräte bauen möchte, aber dennoch bei dieser Gelegenheit noch einmal der Hinweis, sich vorsichtshalber bei der Baubehörde zu erkundigen, ob Änderungen eingetreten sind.
Berlin – zuletzt geändert 11.07.2006 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsräume
- bis 10 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- kein Bau außerhalb Bebauungsgebiet ohne Genehmigung
Brandenburg – vom 01.03.2010 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsräume
- bis 75 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- kein Bau außerhalb Bebauungsgebiet ohne Genehmigung
Sachsen und Sachsen-Anhalt
Sachsen ist recht geizig bei der Größe der Gartenhäuser, die man errichten darf. Doch Sachsen-Anhalt hat dafür einige Besonderheiten zu bieten.
Sachsen – vom 28.05.2004 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsräume
- bis 10 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- kein Bau außerhalb Bebauungsgebiet ohne Genehmigung
Sachsen-Anhalt – vom 20.12.2005 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsräume
- bis 10 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- Gartenlauben nach dem Kleingartengesetz sind genehmigungsfrei
- Wochenendhäuser auf bestimmten genehmigten Plätzen sind genehmigungsfrei
- kein Bau außerhalb Bebauungsgebiet ohne Genehmigung
Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz hat von seinen allgemeinen Regelungen noch eine wichtige Ausnahme, die rund um die Kultur- und Naturdenkmäler herum gilt. Hier darf grundsätzlich nicht ohne Genehmigung gebaut werden. Nordrhein-Westfalen ermöglicht wiederum den Bau von Wochenendhäusern auf speziellen dafür vorgesehenen Plätzen.
Saarland – vom 18.02.2004 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsräume
- bis 10 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- kein Bau außerhalb Bebauungsgebiet ohne Genehmigung
Rheinland-Pfalz – zuletzt geändert 28.09.2005 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsräume
- bis 50 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- bis 10 Kubikmeter Rauminhalt – außerhalb Bebauungsgebiet
Nordrhein-Westfalen – vom 01.03.2000 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsräume
- bis 30 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- nach dem Bundeskleingartengesetz dürfen Gartenlauben errichtet werden
- auf genehmigten Wochenendplätzen dürfen Wochenendhäuser gebaut werden
- außerhalb Bebauungsgebiet dürfen nur Gebäude errichtet werden, wenn sie zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören
Thüringen und Hessen
Einige Länder haben in ihren Bauordnungen extra erwähnt, dass Gartenlauben nach dem Bundeskleingartengesetz ohne zusätzliche Genehmigung errichtet werden dürfen, dazu zählt auch Thüringen. Doch Thüringen ist auch im Hinblick auf Wochenendhäuser sehr großzügig mit seiner generellen Bauerlaubnis.
Thüringen – vom 05.02.2008 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsräume
- bis 10 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- nach dem Bundeskleingartengesetz dürfen Gartenlauben errichtet werden
- Wochenendhäuser dürfen mit bis zu 40 Quadratmetern Grundfläche gebaut werden
- außerhalb Bebauungsgebiet dürfen keine Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet werden
Hessen – zuletzt geändert 10.12.2009 – genehmigungsfrei – Gebäude ohne Aufenthaltsräume
- bis 30 Kubikmeter Rauminhalt – innerhalb Bebauungsplanbereich
- kein Bau außerhalb Bebauungsgebiet ohne Genehmigung
Das Gartenhaus wird dazu auf liegenden Querbalken errichtet, die gegen aufsteigende Feuchtigkeit auf Betonplatten ruhen. Doch diese Variante funktioniert nur an windgeschützten Plätzen, da das kleine Gebäude schließlich nicht mit dem Untergrund verankert sein darf.
Sollte nun jemand auf die Idee kommen, das Bauamt zu informieren, kann man ganz einfach beweisen, dass dieses Gartenhäuschen beweglich ist und somit nicht unter das Baugesetz fällt.