Bezugs- und Handelsprinzip
Schutzgase für das Schweißen werden als technische Gase bezeichnet. Anders als Antriebs- und Heizgase werden sie daher im baurelevanten Handel vertrieben. Ein Kaufen oder Tauschen der Gasflasche auf der Tankstelle ist nicht möglich.
Übliche Bezugsquellen sind Baumärkte und Baustoffhändler. Gasflaschen können gemietet, gekauft oder getauscht werden. Wie bei anderen Gasflaschen trägt der Händler die Verantwortung für die ausreichende Haltbarkeit und entsprechende technische TÜV-Prüfung. Wenn eine Gasflasche zurückgegeben wird, übernehmen die meisten Händler die fachgerechte Entsorgung.
Schweißmethoden mit Schutzgas
Schweißen mit Schutzgas ist anspruchsvoll und in sechs Ausführungsmethoden zum Einsatz:
- Wolframschutzgasschweißen mit nicht abschmelzender Elektrode
- Wolframinertgasschweißen (WIG) mit offenem Lichtbogen
- Plasmaschweißen mit eingeschnürtem Lichtbogen
- Metallschutzgasschweißen mit abschmelzender Elektrode
- Metallinertgasschweißen (MIG) in Edelgasmilieu
- Metallaktivgasschweißen (MAG) mit Kohlendioxid oder Sauerstoff im Gas
Regeln und Vorschriften
Entsprechend der unterschiedlichen Schweißmethoden und den vielfältigen Metallen und Legierungen gibt es etwa vierzig gängige Schutzgasarten. Sie sind sowohl den möglichen Methoden als auch den Metall- und Legierungskomponenten zugeordnet. Um die passenden und richtig befüllten Gasflaschen zum Schweißen zu erhalten, muss der Verkäufer qualifiziert sein.
Alle Schutzgase für das Schweißen sind frei verkäuflich. Diese Erreichbarkeit enthebt den Verwender aber nicht von den bautechnischen Vorschriften, die bei Schweißarbeiten laut der DIN EN 1090 eingehalten werden müssen. Für einige Schweißarbeiten sind sogar spezielle Qualifikationen vorgeschrieben. Generell sind folgende elementare Gasbestandteile in Gasflaschen erhältlich:
- Acetylen, das beim Gasschweißen und Löten verwendet wird
- Sauerstoff, mit dem auch mittels Brennen Metall geschnitten werden kann
- Spezifisches Schutzgas zum MAG-Schweißen
- Argon zum MIG- und WIG-Schweißen
Im Prinzip dürfen alle Schweißarbeiten von jeder Person ausgeführt werden. Die Einschränkung entsteht aus dem Ergebnis. Die DIN EN 1090 oder ähnliche Normen im Fahrzeugbau bestimmen Ansprüche an die Haltbarkeit und Festigkeit der Schweißnähte. Laien erfüllen diese Normen fast nie.