Beendigung oder Unterbrechung des Austauschs
Wer Gasflaschen einsetzt, steigt im Normalfall in ein Austausch- und Mietsystem ein. Die einmal angeschaffte erste Gasflasche dient als Tauschobjekt für die Folgenden. Tauschhändler wie Tankstellen händigen nur bei Abgabe der alten leeren Gasflasche eine Neue aus.
Ein Tauschstation beziehungsweise ein Händler ist immer auch gesetzlich autorisiert, eine
zurückgegebene Gasflasche anzunehmen, ohne eine neue auzuhändigen. Es gibt allerdings Fälle, bei denen eine abgelaufen ist oder ihre Haltbarkeit überschritten hat und der ursprüngliche Kaufort nicht bekannt oder weit entfernt liegt.
Gründe für die Entsorgung
Generell gilt, das Betreiber des Tauschsystems verpflichtet sind, den Zustand der Gasflaschen zu prüfen und schadhafte Exemplare aus dem Verkehr zu ziehen. Auf diese Weise fallen Entsorgungsfälle für den leihenden Käufer im Normalfall weg. Als Gründe, eine Gasflasche endgültig entsorgen zu müssen, kommen in Betracht:
- Umstellung eines technischen Systems wie einer Heizung
- Umzug und Ortsveränderung des Ausleihers
- Einmaliger und temporärer Bedarf wie für Schweißarbeiten oder Urlaubstauchflaschen
Händler oder Spezialentsorger
Gashändler wie Tankstellen, Campingausstatter oder Baumärkte sind in den meisten Fällen dem Pfandsystem der Tauschwirtschaft angeschlossen. Bei der Rücknahme der Gasflasche erhält der Abgebende den beim Kauf entrichteten Pfand zurück. Wenn die Gasflasche beschädigt ist oder sich kein Händler in der Nähe zur Rücknahmen bereit erklärt, muss ein Spezialentsorger aufgesucht werden.
Der Weltmarktführer für Gase, das für Deutschland in Düsseldorf ansässige Unternehmen Air Liquide entsorgt alle Druckgasbehälter in jedem Zustand. Danach richten sich die in ganz Deutschland verteilten Annahemstellen nach den gesetzlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und/oder dem Abfall- und Gefahrgutrecht. Einige regionale Entsorger bieten die gleichen Leistungen.
Vorgehen bei der professionellen Entsorgung
Neben Brenn- und Flüssiggasen wie Buthan und Methan fallen auch Heliumflaschen und Sauerstoffflaschen zur Entsorgung an. Zugelassene und zertifizierte Entsorgungsbetriebe bieten folgendes Leistungsspektrum:
- Beurteilung und Prüfung der Gasflaschen vor dem Transport
- Feststellen und Identifizieren von unbekannten Inhalten
- Prüfung von Ventil und Auslassöffnungen aus Schadensfreiheit
- Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Dokumentation
- Fachgerechter Abtransport gegebenenfalls in druckfesten Schutzbehältnissen
- Umweltgerechte Entsorgung und/oder Wiederverwertung von Bauteilen, Hülle und Inhalt
Entleerter Metallschrott
Ein besonderer Fall des Entsorgens kann durch ein professionelles Restentleeren geschaffen werden. Insbesondere für regelmäßige Nutzer mehrerer Gasflaschen wie es in wissenschaftlichen Laboren oder einigen Arten an Handwerksbetrieben anfällt, kann diese Entsorgungsart vorteilhafter sein. Die alten Gasflaschen werden gesetzeskonform und schriftlich dokumentiert durch Ventildemontage oder Bohrung entleert. Bei der „Restflasche“ handelt es sich dann um Metallschrott.