Die gesetzlichen Grundlagen
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) dürften die meisten Hausbesitzer inzwischen kennen. Sie trifft zahlreiche Regelungen rund um die Immobilie, auch bezüglich der Heizung. Das Gesetz schreibt unter anderem eine regelmäßige Wartung durch fachkundige Personen vor.
Welche Personen das genau sind und wie oft gewartet werden soll, das bleibt ein wenig im Nebel. Allerdings können Sie sich ergänzend dazu die Betriebsanleitung Ihrer Gastherme vornehmen, dort steht sicher einiges zu diesem Thema drin.
Normalerweise sollten Gas-Zentralheizungen einmal pro Jahr gewartet werden, um ihre dauerhaft effiziente Funktion sicherzustellen. Denn genau darum geht es: Dass die Therme nicht aufgrund von Verschmutzungen immer mehr und mehr Gas verbraucht.
Sie möchten Ihre Gastherme nicht reinigen lassen? Das folgt daraus!
Eine Fachfirma für die Reinigung und Wartung der Gastherme zu engagieren kostet Geld. Falls Sie diese Kosten scheuen, dann müssen wir Ihnen leider sagen, dass Sie sie trotzdem bezahlen werden – nur anders. Und es kommen weitere Nachteile hinzu.
- Die Effizienz Ihrer Gastherme nimmt über die Jahre ab.
- Der Verbrauch erhöht sich, die Heizkosten steigen.
- Die Verschmutzungen verursachen Defekte.
- Daraus können größere Folgeschäden entstehen.
- Sie erhalten keine Auskünfte über voraussehbare Reparaturen.
- Sie lassen sich eine jährliche fachgerechte Beratung entstehen.
- Sie entsprechen nicht dem Gesetz der EnEV.
Kann ich meine Gastherme auch selbst reinigen?
Sie können die Reinigungs- und Wartungsarbeiten auch selbst übernehmen, im Grunde spricht nichts dagegen. Allerdings sollten Sie sich dafür auch das komplette Know-how aneignen, sodass Sie wirklich alles richtig machen.
Zudem sollten Sie Ihre Augen für bislang unerkannte Defekte schärfen, sodass Sie auch vorbeugend tätig werden können. Für einen Laien ist es allerdings schwer, die vollständigen Aufgaben eines Profis zu übernehmen.