Keine Versicherungspflicht in Deutschland
Nun, grundsätzlich ist es zunächst einmal so, dass es in Deutschland keine Wohngebäudeversicherungspflicht mehr gibt. Bereits 1994 wurde die bis dahin geltende Versicherungspflicht für eine Feuerversicherung ersatzlos gestrichen. Jeder Hausbesitzer muss also heute selber wissen, ob er seine Immobilie gegen alle erdenklichen Gefahren absichern möchte oder nicht. Natürlich entscheiden sich so gut wie alle Hausbesitzer für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Nur mit einer guten und auf das Wohngebäude zugeschnittenen Wohngebäudeversicherung kann man sich vor dem großen Risiko eines finanziellen Desasters im Zusammenhang mit dem möglichen Verlust seines Hauses effektiv schützen.
Banken machen die Wohngebäudeversicherung zur Pflicht
Auch wenn es keine gesetzliche Grundlage für Wohngebäudeversicherungen mehr gibt, wer eine Immobilie finanziert, der muss zwingend eine solche Versicherung abschließen. Da die Banken die Immobilie als dingliche Besicherung für den Kredit benutzen, legen sie natürlich gesteigerten Wert darauf, dass die Immobilie ausreichend geschützt ist. Sollte dem Haus etwas passieren und der Besitzer zahlungsunfähig sein und es würde keine Wohngebäudeversicherung bestehen…. nicht auszudenken!
Die Vorgaben der Banken erstrecken sich in den meisten Fällen auf die so genannte Feuerversicherung. Eine moderne Wohngebäudeversicherung wird jedoch als Allgefahrendeckung gegen die Gefahren Feuer, Leistungswasser, Sturm und Hagel abgeschlossen. Zudem ist natürlich auch die Versicherung der „sonstigen Elementargefahren“ möglich. Dies wären z.B. Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Lawinen und Schneedruck.
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