Reparatur bei Gewährleistung oder Garantie
Die gesetzlich garantierte Gewährleistung für einen neuen Gefrierschrank dauert 24 Monate. Weist das Gerät von Anfang an Funktionsstörungen oder Mängel auf, werden sie über die Gewährleistung abgedeckt. Sie können einen defekten Tiefkühlschrank innerhalb von sechs Monaten beim Lieferanten reklamieren. Nach Ablauf der sechs Monate müssen Sie nachweisen, dass der Defekt bereits direkt nach dem Kauf vorlag.
Garantiezeiten bestimmt der Lieferant selbst. Er gibt die Bedingungen und den Zeitraum vor. Meist können Sie beim Gerätekauf gegen einen Aufpreis eine Garantiezeit von mehreren Jahren mit erwerben.
Einfache Reparaturen selber machen
- Auswechseln der Türdichtung
- Austausch defekter Griffe
- Einsetzen neuer Gerätefüße
- Birnen Innenbeleuchtung wechseln
Schwere Defekte ausschließen
Bei Funktionsstörungen, deren Ursache Sie nicht gleich feststellen können, hilft das Ausschlussverfahren. Kontrollieren Sie daher zunächst, ob der Tiefkühlschrank sachgemäß betrieben wird. Sollte er vereist sein, muss er abgetaut und gereinigt werden. Kühlt er nicht ausreichend, kann dies ebenfalls an einer zu dick gewordenen Eisschicht liegen.
Ist das Eis entfernt und der Fehler bleibt bestehen, kann das Thermostat defekt sein. Prüfen Sie die Türdichtung. Schließt diese nicht mehr richtig, kommt es ebenfalls zu Störungen im Tiefkühlschrank.
Der Fachmann hilft
Sofern der Tiefkühlschrank noch über eine gültige Gewährleistung oder Garantie verfügt, dürfen Sie eine Störung nicht auf eigene Faust reparieren. Sie verlieren sonst das Recht auf Gewährleistung und Garantieleistungen. Sind Gewährleistung und Garantie bereits abgelaufen und eine Störung liegt vor, greifen Sie im Zweifelsfall besser auf den Fachmann zurück. Insbesondere Reparaturen in den elektronischen Bauteilen gehören nicht in die Hände eines Laien. Unsachgemäße Reparaturen können Totalschäden am Gerät zur Folge haben.