Wer legt Gegenstände im Treppenhaus vor der Eigentumswohnung fest?
Die Regeln im Treppenhaus muss der vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflicht genügen. Gestaltungsspielräume beispielsweise hinsichtlich der Ausstattung und Nutzung können durch Mehrheitsbeschluss in der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung festgelegt werden. Dies gilt jedoch nur für bewegliche Gegenstände wie Bilder, Fußmatten, Kinderwagen, Pflanzkübel, Rollatoren und Schuhe. Sollen Garderoben zugelassen werden, ist ein einstimmiger Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich, da es sich um eine bauliche Maßnahme handelt. Idealerweise werden die Abstellflächen konkret bezeichnet und festgelegt.
Welche Gegenstände der Eigentumswohnung im Treppenhaus sind unzulässig?
Wie in normalen Mehrfamilienhäusern mit einem Eigentümer oder Vermieter steht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Brandschutz im Treppenhaus im Vordergrund. Die Mindestdurchgangsbreite, in der Regel ein Meter, muss ständig freigehalten werden. Die einschlägigen baulichen und funktionellen Vorschriften für Beleuchtung, Geländer, Handlauf und Stufen einschließlich Belag sind einzuhalten. Sind bewegliche Gegenstände im Treppenhaus von den Eigentümern mehrheitlich zugelassen, dürfen diese nur angeschlossen werden, wenn die Verkehrssicherungspflicht erfüllt bleibt. Gefährliche Stoffe wie Benzin und Farben und Müll sind grundsätzlich verboten.
Sind Schuhe Gegenstände im Treppenhaus vor der Eigentumswohnung?
Wie in allen Mehrfamilienhäusern sind Schuhe im Treppenhaus oft ein Konfliktpunkt. Auch für die Schuhe vor der Eigentumswohnung im Treppenhaus gilt, dass sie die Fluchtwege nicht behindern dürfen. Außerdem werden getragene Schuhe als Geruchsbelästigung empfunden werden, ganz abgesehen vom ästhetischen Aspekt. Die Eigentümerversammlung kann das kurzfristige Abstellen von gerade getragenen Schuhen bei schlechtem Wetter erlauben. Schuhablagen, -schränke oder -ständer sind nur im Rahmen eines einstimmigen Garderobenbeschlusses möglich.
Wer wacht über Gegenstände im Treppenhaus der Eigentumswohnung?
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz verpflichtet, eine Hausverwaltung zu beschäftigen. Je nach Beschlussfassung beauftragt diese einen Hausmeister und/oder externe Reinigungskräfte. Die Eigentümergemeinschaft muss die Hausverwaltung in der jährlichen Versammlung entlasten, was sich auch auf die Einhaltung und Kontrolle der Verkehrssicherungspflicht bezieht.
Zählt Deko zu Gegenständen im Treppenhaus der Eigentumswohnung?
Bilder und Blumentöpfe gehören zu den häufigsten Dekorationsgegenständen im Treppenhaus. In der Rechtsprechung werden solche Dekorationen von den Gerichten als zulässig angesehen, wenn sie den Fluchtweg nicht versperren und nicht anstößig sind. Will eine Wohnungseigentümergemeinschaft den „Wildwuchs“ im Treppenhaus eindämmen, muss sie einen möglichst detaillierten Mehrheitsbeschluss über die Hausordnung fassen.