Statt Abstandsregeln sind Gestaltungsvorgaben wichtig
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass bei einer Hecke als Grundstücksgrenze an der Grundstücksgrenze in erster Linie Abstandsregeln aus dem Nachbarschaftsrecht erfüllt werden müssen. Steht die Hecke auf der Grundstücksgrenze, wo mehrere Stämme die Grenzlinie schneiden, tritt der Bebauungsplan mit seinen Definitionen über Einfriedungspflicht und der Ortsüblichkeit in den Vordergrund.
Gemeinsame Rechte und Pflichten
Eine gemeinsame Grenzeinrichtung verteilt die Aufgaben und Beteiligungen tatsächlich zu gleichen Teilen.
- Anschaffung
- Anpflanzen
- Wässern
- Pflege
- Düngen
- Stutzen
- Verjüngen
- Ersetzen
Es ist sinnvoll, sich bereits bei der gemeinsamen Planung Gedanken über die praktische Verteilung der Arbeiten zu machen. Beispielsweise sind Abwesenheits- und Urlaubszeiten zu berücksichtigen. Sollen beidseitige Zugänge möglich sein oder soll sich jeder nur von seiner Seite aus beteiligen? Wichtig sind auch Vorabsprachen zum Umgang mit Wachstumsschäden wie Absterben, Braun werden und kippend wachsen. Auch über die Option, später möglicherweise einen Zaun zu integrieren, sollte gesprochen werden. Das kann beispielsweise notwendig werden, wenn Haus- oder Kleintiere auftauchen.
Prüfen der übergeordnete Bedingungen
Übergeordnete Informationen über Regeln bezüglich der gemeinsamen Hecke betreffen vor allem die Einfriedungspflicht und die Höhe der Hecke.
Wenn sichergestellt ist, dass die Hecke als Einfriedung an dieser Grundstücksgrenze zugelassen, muss geprüft werden, welche Höhe für die Hecke auf der Grundstücksgrenze erlaubt ist.
Im Nachbarschaftsrecht kann auch der zweimalige Rückschnitt pro Jahr verlangt sein, der dann zu möglichst gleichen Teilen unter den Heckeneigentümern aufgeteilt wird.
Der Bebauungsplan überstimmt das in den meisten Fällen das Nachbarschaftsrecht. Es reicht nicht, dem Nachbarschaftsrecht konform zu folgen. Eine Prüfung von Einschränkungen und Änderungen im Bebauungsplan ist zwingend erforderlich.