Werbeschilder an Hauswänden: Fast immer genehmigungspflichtig
Grundsätzlich sind Werbeschilder an Hauswänden immer dann genehmigungspflichtig, wenn diese vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Da Werbung grundsätzlich so angebracht wird, dass sie von der Öffentlichkeit auch wahrgenommen werden kann, ist damit jedes Werbeschild grundsätzlich genehmigungspflichtig. Allerdings gibt es hierfür Ausnahmen. Im Gegenzug gibt es Fälle, in denen das Werbeschild nicht genehmigt werden kann. Unter einem Werbeschild versteht der Gesetzgeber dabei übrigens auch Beklebungen von Fenstern oder Schaukästen.
Wann ist das Werbeschild nicht genehmigungsfähig?
Eine Genehmigung wird regelmäßig untersagt, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
- Das Schild ist geeignet, den Straßenverkehr zu beeinträchtigen oder Verkehrsteilnehmer übermäßig abzulenken.
- Das Schild ist aufgrund seiner Gestaltung dazu geeignet, den Betrachter zu verstören.
- Das Schild verdeckt den Ausblick auf eine Grünfläche oder stört anderweitig das Stadtbild.
- Das Schild befindet sich an einer Stelle, an der sich bereits viele andere Werbeschilder befinden.
- In geschlossenen Wohngebieten soll ein Schild fernab des eigenen Firmensitzes angebracht werden.
In welchen Fällen ist das Werbeschild genehmigungsfrei?
In einigen Fällen kann das Schild ohne Genehmigung aufgehängt werden, wobei Sie hierzu nochmal das jeweilige Landesbaurecht konsultieren sollte:
- Das Schild überschreitet eine gewisse Größe nicht, meist einen Quadratmeter.
- Das Schild weist direkt an einem Ladengeschäft auf einen stattfindenden Ausverkauf hin.
- Das Schild bewirbt eine in den nächsten 14 Tagen stattfindende Veranstaltung.
- In der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Dezember ist auch Weihnachtswerbung genehmigungsfrei.
Wie funktioniert der Genehmigungsantrag?
Um ein Werbeschild genehmigen zu lassen, müssen Sie einen herkömmlichen Bauantrag stellen. Das gilt auch, wenn Sie ein bereits vorhandenes Werbeschild verändern möchten, denn auch die Änderung ist genehmigungspflichtig. Planen Sie ausreichend Zeit ein, denn die Bearbeitung des Antrags kann bis zu drei Monate betragen. Bis zum Bescheid dürfen Sie das Schild nicht anbringen. Bringen Sie ein genehmigungspflichtiges Schild ohne Erlaubnis an, drohen der zwangsweise Rückbau sowie ein Bußgeld.