Die Genehmigungspflicht für Werbeschilder an der Hauswand
Werbeschilder, die an Hauswänden angebracht und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind, unterliegen in der Regel der Genehmigungspflicht durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Dies dient dazu, das Stadtbild zu erhalten und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Beispiele für genehmigungspflichtige Werbeanlagen
- Fassadenbemalungen
- Beschriftungen auf Schildern und Markisen
- Leuchtkästen und Leuchtschriften
- Plakattafeln
Selbst beklebte Schaufenster können genehmigungspflichtig sein, wenn sie dauerhaft angebracht werden. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Maximalgröße: Kleinere Schilder bis zu einer bestimmten Fläche sind in vielen Bundesländern genehmigungsfrei.
- Temporäre Werbung: Werbung für zeitlich begrenzte Veranstaltungen oder Aktionen, wie Ausverkäufe oder saisonale Angebote, ist oft zeitlich begrenzt genehmigungsfrei.
- Anliegergebrauch: Werbeträger im unmittelbaren Umfeld des eigenen Ladengeschäfts können von der Genehmigungspflicht ausgenommen sein, sofern sie die örtlichen Regularien einhalten.
Die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland variieren. Daher sollten Sie sich bei der lokalen Bauaufsichtsbehörde informieren. In denkmalgeschützten Bereichen oder innerstädtischen Gebieten mit spezifischen Gestaltungssatzungen müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden.
Auch Änderungen an einer bereits genehmigten Werbeanlage, wie eine Vergrößerung oder eine Änderung des Inhalts, erfordern eine erneute Genehmigung. Andernfalls drohen Bußgelder oder die Aufforderung zur Entfernung des Schildes.
Der Weg zur Genehmigung für dauerhafte Werbeschilder
Wenn Sie eine Genehmigung für dauerhaft angebrachte Werbeschilder an Ihrer Hauswand benötigen, sollten Sie systematisch vorgehen. Hier sind die wichtigsten Schritte:
1. Erstberatung und Information:
Kontaktieren Sie die örtliche Bauaufsichtsbehörde, um die benötigten Unterlagen und Formulare zu erfragen. Berücksichtigen Sie besondere Vorschriften, insbesondere in denkmalgeschützten Gebieten oder bei speziellen Gestaltungssatzungen.
2. Vorbereitung der Antragsunterlagen:
Bereiten Sie alle relevanten Unterlagen wie Liegenschaftskarten, detaillierte Lagepläne und Bauzeichnungen vor. Fotos oder Montagen der geplanten Werbeanlage sind ebenfalls erforderlich. Bei Mietobjekten benötigen Sie zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers.
3. Einreichung des Antrags:
Reichen Sie den formell korrekten Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Achten Sie darauf, dass alle geforderten Dokumente im notwendigen Format und in ausreichender Anzahl eingereicht werden.
4. Behördliche Prüfung:
Die Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag auf Konformität mit den baurechtlichen und gestalterischen Vorschriften. Dabei werden auch Sicherheitsaspekte und die ästhetische Wirkung der Werbeanlage im Straßenbild berücksichtigt.
5. Erhalt und Umsetzung des Genehmigungsbescheids:
Nach Erhalt des Genehmigungsbescheids und Erfüllung aller Auflagen können Sie mit der Installation der Werbeanlage beginnen. Halten Sie sich strikt an die Vorgaben des Bescheids, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Genehmigungsfreie Werbeschilder
Nicht alle Werbeschilder an Hauswänden benötigen eine Genehmigung. Bestimmte Arten von Werbeschildern sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen.
Kleinere Werbeschilder
Werbeanlagen bis zu einer Fläche von 0,5 bis 1 Quadratmeter sind in vielen Bundesländern genehmigungsfrei. Beachten Sie jedoch, dass andere kommunale Vorschriften, wie Gestaltungssatzungen, möglicherweise spezifische Anforderungen stellen.
Temporäre Werbung
Werbung für vorübergehende Veranstaltungen oder Aktionen, wie Schlussverkäufe oder saisonale Angebote, ist oft für einen begrenzten Zeitraum genehmigungsfrei. Diese Regelungen variieren, aber in den meisten Fällen kann temporäre Werbung für bis zu 14 Tage vor und nach der Veranstaltung ohne Genehmigung aufgestellt werden.
Besondere Regelungen
Genehmigungsfreie Werbung umfasst auch Hinweise an Verkehrsstrecken für außerhalb gelegene Betriebe, sofern sie im Interesse des Verkehrs dienen. In Gewerbe- oder Industriegebieten sind Werbeanlagen oft von der Genehmigungspflicht ausgenommen, besonders wenn sie durch einen Bebauungsplan festgelegt sind.
Mobile und nicht ortsfeste Werbeanlagen
Mobile Werbeanlagen wie Kundenstopper oder Werbeanhänger benötigen in der Regel keine Baugenehmigung. Für ihre Aufstellung im öffentlichen Raum ist jedoch häufig eine Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde erforderlich. Achten Sie darauf, dass mobile Werbeanlagen den Fußgängerverkehr nicht behindern und bestimmte Größen- und Platzierungsvorgaben einhalten.
Diese Freistellungen erleichtern es Ihnen, flexibel und kurzfristig auf Werbemaßnahmen zu reagieren. Stellen Sie jedoch sicher, dass Ihre Werbung die lokalen Vorschriften einhält, um Bußgelder oder die Aufforderung zur Beseitigung der Anlage zu vermeiden.
Werbung auf Privatgrundstücken – Sichtbarkeit vom öffentlichen Raum
Werbeschilder auf Privatgrundstücken, die vom öffentlichen Raum sichtbar sind, erfordern eine Genehmigung. Dies gilt für Hauswände, Zäune oder andere bauliche Anlagen. Das öffentliche Interesse am Schutz und Erhalt des Straßenbildes spielt hierbei eine wichtige Rolle.
Schritte zur Genehmigung
1. Kontaktaufnahme mit der Bauaufsichtsbehörde:
Erkundigen Sie sich über spezifische Anforderungen und benötigte Unterlagen für die Genehmigung. Diese können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
2. Vorbereitung der Antragsunterlagen:
Erstellen Sie detaillierte Lagepläne, Bauzeichnungen und Fotomontagen der geplanten Werbung. Bei Mietobjekten benötigen Sie eine Einverständniserklärung des Eigentümers.
3. Einreichung des Antrags:
Reichen Sie den komplett vorbereiteten Antrag formal korrekt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein.
4. Bearbeitungszeit einplanen:
Die Prüfung des Antrags durch die Bauaufsichtsbehörde kann mehrere Wochen dauern.
5. Genehmigungsbescheid abwarten und umsetzen:
Nach Erhalt des Genehmigungsbescheids können Sie die Werbeanlage gemäß den vorgegebenen Auflagen installieren.
Durch die Einhaltung dieser Schritte stellen Sie sicher, dass Ihre Werbeanlage gesetzeskonform und ohne rechtliche Schwierigkeiten angebracht wird.
Sondernutzungserlaubnis für mobile Werbeanlagen
Mobile Werbeanlagen, die im öffentlichen Raum platziert werden, erfordern häufig eine Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde. Dies gilt insbesondere, wenn die Nutzung über den regulären Gemeingebrauch hinausgeht.
Kriterien für die Erlaubnispflicht
1. Primäre Werbenutzung:
Wenn der Werbeanhänger nicht im regulären Geschäftsbetrieb genutzt wird, sondern primär als Werbeträger dient.
2. Platzierung:
Die Positionierung im öffentlichen Raum darf den Fußgängerverkehr nicht behindern. Beachten Sie hierbei bestimmte Abstände und Größenvorgaben, wie eine maximale Höhe und Breite für Gehwegaufsteller.
Schritte zur Beantragung
1. Informationseinholung:
Kontaktieren Sie die örtliche Ordnungsbehörde, um die spezifischen Anforderungen und erforderlichen Unterlagen zu erfahren.
2. Vorbereitung der Unterlagen:
Erstellen Sie einen formlosen Antrag, der Art und Umfang der Sondernutzung beschreibt. Fügen Sie Entwürfe des Werbeträgers und Lagepläne bei.
3. Einreichung des Antrags:
Reichen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Dokumenten bei der zuständigen Behörde ein und planen Sie eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen ein.
4. Umsetzung nach Genehmigung:
Nach Erhalt der Sondernutzungserlaubnis dürfen Sie die mobile Werbeanlage aufstellen. Beachten Sie strikt die erteilten Auflagen und Vorgaben.
Durch die gewissenhafte Einhaltung dieser Schritte können Sie sicherstellen, dass Ihre mobile Werbeanlage ordnungsgemäß genehmigt und ohne rechtliche Komplikationen genutzt wird. Denken Sie daran, die Erlaubnis regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern, um Bußgelder oder die Aufforderung zur Entfernung zu vermeiden.
Zusätzliche Hinweise
- Kalkulieren Sie ausreichend Zeit für das Genehmigungsverfahren ein, da je nach Umfang und Ort der Werbeanlage längere Bearbeitungszeiten entstehen können.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre geplante Werbung die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt, insbesondere keine Sichtbehinderungen für den Straßenverkehr oder Fußgänger verursacht.
- Prüfen Sie vorab, ob spezielle Gestaltungssatzungen oder Schutzvorschriften, wie Denkmalschutzauflagen, an Ihrem Standort gelten, da diese zusätzliche Anforderungen an die Werbeanlage stellen können.
- Denken Sie daran, dass auch mobile Werbeanlagen, wie Kundenstopper oder Werbeanhänger, in vielen Fällen eine Sondernutzungserlaubnis benötigen.
- Informieren Sie sich regelmäßig über etwaige Änderungen der regionalen Vorschriften zur Außenwerbung, da diese sich ändern können und eine Neubeurteilung bestehender Werbeanlagen erforderlich machen können.
- Beachten Sie, dass neben der Baugenehmigung oft auch andere behördliche Genehmigungen, wie zum Beispiel Umwelt- oder Denkmalschutzauflagen, erforderlich sein können.