Das Bundeskleingartengesetz und die 24-Quadratmeter-Regelung
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) legt fest, dass in Kleingartenanlagen Lauben mit einer maximalen Grundfläche von 24 Quadratmetern einschließlich überdachtem Freisitz errichtet werden dürfen. Diese Größe soll ausreichen, um sowohl den Aufenthalt im Garten als auch die Lagerung von Gartengeräten zu ermöglichen.
Es ist entscheidend zu beachten, dass die festgelegten 24 Quadratmeter die gesamte Laubenfläche umfassen und keine zusätzlichen eigenständigen Gebäude, wie etwa Geräteschuppen, erlaubt sind. Eine mögliche Lösung wäre, den benötigten Stauraum innerhalb der bestehenden Laube zu integrieren, ohne jedoch die zulässige Gesamtfläche zu überschreiten.
Zusätzlich müssen diese Lauben in einfacher Ausführung errichtet werden und dürfen nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Dies dient dazu, die Kleingärten primär als Erholungs- und Anbauflächen für Gartenbauerzeugnisse zu erhalten und ihre Umwandlung in Wohnanlagen zu verhindern.
Falls Ihre Laube kleiner als die maximale Gesamtfläche ist, könnte ein Anbau in Betracht gezogen werden, um zusätzlichen Stauraum zu schaffen. Hierfür ist es jedoch zwingend erforderlich, die Zustimmung des Vorstands Ihres Kleingartenvereins einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und vereinspezifischen Vorschriften eingehalten werden.
Alternative Lösungen für zusätzlichen Stauraum
Das Fehlen eines eigenständigen Geräteschuppens bedeutet nicht, dass Sie keinen zusätzlichen Stauraum schaffen können. Es gibt praktische und genehmigungsfreie Lösungen, die einfach umzusetzen sind:
- Gartenregale: Widerstandsfähige Regale aus wetterfesten Materialien, die an der Außenwand Ihrer Laube oder freistehend aufgestellt werden können, bieten eine flexible Möglichkeit, zusätzlichen Platz zu schaffen. Hier können Sie Töpfe, Pflanzutensilien und kleinere Gartengeräte übersichtlich verstauen.
- Gartenbänke mit Stauraum: Diese multifunktionalen Möbelstücke bieten eine Sitzgelegenheit und gleichzeitig Platz zur Aufbewahrung von Kissen, Werkzeugen oder Spielzeug. Sie fügen sich unauffällig in das Gartenbild ein und sind meist aus Holz oder Metall gefertigt.
- Pflanztische mit Schubladen und Fächern: Diese Tische ermöglichen es, beim Umtopfen sauber zu arbeiten und gleichzeitig kleinere Werkzeuge oder Gartenzubehör in integrierten Fächern und Schubladen zu verstauen. Schützen Sie den Pflanztisch nach Benutzung vor Witterungseinflüssen, indem Sie ihn abdecken.
- Wandmontierte Aufbewahrungssysteme: Hakenleisten und Hängetaschen, die an der Innenwand Ihrer Laube befestigt werden, nutzen den vertikalen Raum optimal und halten den Boden frei. Diese Systeme eignen sich hervorragend zur platzsparenden Aufbewahrung von Werkzeugen und Gartenzubehör.
- Aufbewahrungstruhen: Wetterfeste Truhen bieten viel Stauraum für Gartenpolster, Werkzeuge und andere Utensilien. Sie können auch als Sitzgelegenheit oder Tisch dienen und sind besonders praktisch für kleinere Gärten.
Egal für welche dieser Lösungen Sie sich entscheiden, achten Sie stets darauf, die spezifischen Vorschriften Ihres Kleingartenvereins zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass Ihre Maßnahmen konform sind.
Genehmigungspflicht und Gartenordnung
Wenn Sie in Erwägung ziehen, bauliche Veränderungen oder einen neuen Schuppen in Ihrem Kleingarten zu errichten, müssen stets die aktuellen Vorschriften und Bestimmungen beachtet werden. Es gilt zu klären, welche Bauten genehmigungspflichtig sind. In den meisten Kleingartenanlagen sind eigenständige Schuppen ohne Weiteres nicht erlaubt, da das Bundeskleingartengesetz den Bau zusätzlicher Gebäude neben der Laube weitestgehend beschränkt.
Regionale Vorgaben können variieren. Beispielsweise sind in einigen Bundesländern Gartenhäuser bis zu einer bestimmten Kubikmeterzahl genehmigungsfrei, wenn sie sich im Innenbereich von Kleingartenanlagen befinden. Zusätzlich müssen möglicherweise Brandschutz- und Nachbarschaftsgesetze beachtet werden.
Bevor Sie bauliche Veränderungen vornehmen, sollten Sie:
- Die Gartenordnung Ihrer Kleingartenanlage gründlich lesen. Diese enthält oft spezifische Regelungen zur Größe und Beschaffenheit von Bauten und kann Ihnen unnötigen Aufwand und Rückbauanordnungen ersparen.
- Regionale Bauverordnungen überprüfen. Städte und Gemeinden haben oft eigene Regelungen, die über das Bundeskleingartengesetz hinausgehen könnten.
- Den Vereinsvorstand und gegebenenfalls die Gemeinde konsultieren. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Ihre geplanten Maßnahmen genehmigungsfrei oder genehmigt sind. In bestimmten Fällen kann auch eine formelle Bauanfrage erforderlich sein.
Durch die Beachtung dieser Schritte stellen Sie sicher, dass Ihre baulichen Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben und den Vereinsregeln entsprechen. So können Sie Ihren Kleingarten optimal und regelkonform gestalten und nutzen.
So gehen Sie auf Nummer sicher
Um rechtliche Probleme zu vermeiden und Ihren Kleingarten optimal zu nutzen, sollten Sie einige wichtige Schritte beachten:
- Vereinssatzung prüfen: Überprüfen Sie die Satzung Ihres Kleingartenvereins auf spezifische Regelungen bezüglich baulicher Veränderungen und zusätzlicher Anlagen. Diese Dokumente enthalten oft Details, die über die allgemeinen gesetzlichen Regelungen hinausgehen.
- Bauanfrage stellen: Stellen Sie eine formelle Bauanfrage bei Ihrem Kleingartenverein oder dem zuständigen Bauamt. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Bauvorhaben entweder genehmigungsfrei ist oder die erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden. Solche Voranfragen bieten rechtliche Sicherheit und sind oft kostenfrei.
- Grenzbebauungskontrolle: Achten Sie auf Abstandsregelungen und Grenzbebauungsprinzipien. Diese Vorschriften helfen, Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden und die Sicherheit in der Kleingartenanlage zu gewährleisten.
- Nachbarn informieren: Teilen Sie Ihren direkten Nachbarn geplante bauliche Änderungen mit. Dies fördert ein gutes Nachbarschaftsverhältnis und kann mögliche Einwände im Vorfeld klären.
- Mobile Aufbewahrungslösungen nutzen: Falls Ihr Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig ist, könnten mobile Aufbewahrungslösungen wie wetterfeste Gartenboxen eine Alternative sein. Diese bieten Flexibilität und umgehen oft die strikten Vorgaben für feststehende Bauten.
Indem Sie diese Schritte beachten, können Sie sicherstellen, dass Ihre baulichen Maßnahmen und Aufbewahrungslösungen gesetzeskonform sind. So bleibt Ihr Kleingarten ein geordneter und erholsamer Ort.