Wie die Geruchsbelästigung durch Schuhe im Treppenhaus beenden?
Es gibt viele Hausmittel, um den Geruch von stinkenden Schuhen zu neutralisieren. Backpulver oder Natron kann in die Schuhe gestreut werden. Vor allem in feuchten und nassen Schuhen hilft Babypuder beim Trocknen und neutralisiert zusätzlich. Ätherische Öle können den Geruch überdecken, aber nicht wirklich neutralisieren. Als Basismaßnahme können viele Schuhe, insbesondere Sportschuhe und Sneaker, in der Waschmaschine gewaschen werden. Auch das Einfrieren in einem Plastikbeutel für 24 Stunden beseitigt Gerüche, die durch Bakterien verursacht werden.
Was tun bei Geruchsbelästigung durch Schuhe im Treppenhaus?
Ein grundsätzliches Problem bei Geruchsbelästigungen ist die unterschiedliche Wahrnehmung. Gerüche sind nicht objektiv messbar und es hängt vom rein subjektiven Empfinden des Einzelnen ab, ab wann er sich belästigt oder gestört fühlt. Manche beschreiben den Geruch von stinkenden Schuhen als beißend, andere nehmen ihn kaum wahr oder gewöhnen sich daran. Rechtliche Schritte gegen Geruchsbelästigungen sind fast immer aussichtslos. Abhilfe kann nur der Vermieter kann durch ein striktes und umfassendes Schuhverbot schaffen.
Wie über die Geruchsbelästigung durch Schuhe im Treppenhaus sprechen?
Bevor Dritte eingeschaltet werden, sollte immer versucht werden, die Geruchsbelästigung im direkten Kontakt zu beseitigen. Wem es unangenehm ist, den Nachbarn direkt darauf anzusprechen, kann mit einem dezenten Hinweis wie beispielsweise der Bereitstellung eines Schuhdeodorants, darauf aufmerksam machen. Auch ein Zettel mit Hausmitteln gegen Schuhgeruch kann hilfreich sein. Sollte der Schuhbesitzer diesen Hinweis nicht verstehen, muss der Vermieter oder die Hausverwaltung eingeschaltet werden.
Muss man eine kurze Geruchsbelästigung durch Schuhe im Treppenhaus dulden?
Der Vermieter darf das kurzzeitige Abstellen von stinkenden Schuhen nicht durch ein generelles Schuhverbot untersagen. Die Rechtsprechung hält dies für unverhältnismäßig. Was bei einem Verbot allerdings ausgeschlossen ist, ist die Anhäufung von Schuhen. Kurzzeitig bedeutet, dass höchstens so viele Schuhe vor der Wohnungstür stehen dürfen, wie es Bewohner gibt. Alles darüber hinaus unterläuft das Verbot, es sei denn, die Schuhe stammen von Besuchern.