Die Liste der geschützten Holzarten kann sich laufend ändern
Es entspricht der Natur der Sache, dass die Herausforderungen des Artenschutzes einem stetigen Wandel unterliegen. Sobald bestimmte exotische Holzarten unter Schutz gestellt wurden, verlagert sich der Handel oftmals rasch auf ähnliche Holzarten. Anschließend dauert es dann in der Regel nur wenige Jahre, bis sich auch der Bestand dieser Holzarten in Afrika, Asien oder Südamerika dramatisch reduziert hat. Dabei werden aus diesen edlen Holzarten nicht einmal unbedingt Möbelstücke und Kunstwerke hergestellt. Aufgrund der besonders ausgeprägten Haltbarkeit tropischer Hölzer im Außenbereich werden diese hierzulande bevorzugt als Terrassendielen verwendet.
Nicht nur für Laien sind diese Holzarten auf den ersten Blick gar nicht unbedingt zu erkennen. Selbst Profis aus den holzverarbeitenden Berufen tun sich gar nicht immer leicht, bestimmte exotische Holzarten einer bestimmten Unterart mit Schutzstatus zuzuordnen. So zählt beispielsweise die Familie der Palisanderhölzer allein etwa 250 unterschiedliche Unterarten. Eine aktuelle Liste der aktuell unter Schutz gestellten Holzarten wird in Deutschland durch das Bundesamt für Naturschutz veröffentlicht und in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Beispiele für geschützte Holzarten sind:
- Rio-Palisander
- Ramin
- verschiedene Unterarten des Bubinga-Baums
- Ebenholz aus Madagaskar
- Japanische Eibe
- etc.
Das Problem mit alten Restbeständen geschützter Hölzer
Die laufende Aktualisierung der Schutz-Listen bringt es mit sich, dass in vielen Betrieben und Privathaushalten alte Bestände geschützter Holzarten existieren. Nun ist deren Besitz an sich in der Regel nicht strafbar. Es kann aber sehr wohl gegen das Gesetz sein, solche Restbestände (auch unwissend) in Verkehr zu bringen. Selbst Online-Marktplätze werden von den zuständigen Stellen regelmäßig nach auffälligen Angeboten „durchforstet“.
Wenn es sich um Holz handelt, dass bereits vor dem Inkrafttreten eines Handelsverbots laut CITES-Regularien angeschafft wurde, so kann der Handel unter bestimmten Auflagen mit einer amtlichen Genehmigung durchaus noch möglich sein. Allerdings muss der Kauf hierfür exakt mit entsprechenden Dokumenten belegt werden können. Ist das nicht der Fall, können auch unbeabsichtigte Verstöße zu empfindlichen Strafen führen.
In Deutschland werden von dem u. a. auf Holzwirtschaft spezialisierten Thünen-Institut Holzanalysen und anerkannte Gutachten angeboten. Da sich der Preis für eine solche Analyse aber auf rund 100 Euro beläuft, stellt sich bei vielen Holzresten die Frage der Wirtschaftlichkeit einer solchen Vorgangsweise.
Besonders im Fokus: Musikinstrumente aus geschützten Holzarten
Besonders tückisch ist die Tatsache, dass gefährdete und geschützte Arten edler Tropenhölzer oftmals an relativ unverdächtigen Stellen identifiziert werden können: So sind beispielsweise manche Griffe von Mal- und Kosmetikpinseln aus Raminholz gefertigt. Aber auch Musikinstrumente enthalten oftmals Anteile von geschützten Holzarten. Daher werden Fahnder oft auf Musikmessen und -börsen für Vintage-Gitarren fündig. Deren Griffbretter sind besonders häufig aus Rio-Palisander gefertigt.
Sollten Sie also den Kauf eines Musikinstruments im Urlaub planen, müssen Sie auf Teile aus möglicherweise geschützten Holzarten achten. Die Zollmitarbeiter sind für diese Thematik mittlerweile sensibilisiert und müssen betroffene Instrumente beschlagnahmen. Das gilt zumindest dann, wenn keine entsprechenden Nachweisdokumente über den zulässigen Handel mit diesen Produkten vorgelegt werden können. Außerdem droht zusätzlich zum Verlust des Instruments auch ein empfindliches Bußgeld.