Was Sie beim Handel mit geschütztem Holz beachten müssen
Beim Handel mit geschütztem Holz müssen Sie sich bewusst sein, dass nur sorgfältig dokumentierte und genehmigte Transaktionen erlaubt sind. Die Ein- und Ausfuhr sowie der Handel innerhalb der Europäischen Union unterliegen strikten Regeln, um den Schutz bedrohter Baumarten zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:
1. Genehmigungen und Dokumente:
- Für die Einfuhr von geschütztem Holz benötigen Sie in der Regel ein CITES-Ausfuhrdokument des Ursprungslandes und eine Einfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde.
- Für die Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr sind ebenfalls entsprechende Genehmigungen erforderlich.
2. Nachweispflicht:
- Sie müssen die rechtmäßige Einfuhr und den legalen Erwerb des Holzes nachweisen können.
- Diese Nachweise müssen stets aktuell und griffbereit sein, da sie bei Kontrollen vorgelegt werden müssen.
3. Buchführungspflicht:
- Der Handel mit geschütztem Holz erfordert eine detaillierte und tägliche Buchführung nach § 6 der Bundesartenschutzverordnung.
- Diese Buchführung muss in dauerhafter Form erfolgen und sämtliche Ein- und Ausfuhrvorgänge sowie Bestandsveränderungen dokumentieren.
4. Besondere Regeln für Musikinstrumente:
- Musikinstrumente, deren Bestandteile aus geschützten Hölzern gefertigt sind, unterliegen speziellen Regelungen.
- Beispielsweise sind fertige Musikinstrumente sowie fertige Instrumententeile aus bestimmten Tropenhölzern bis zu einem maximalen Gewicht von 10 kg pro Sendung von einigen Dokumentationsanforderungen ausgenommen.
5. Regeln für Private und Gewerbliche Händler:
- Sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Händler unterliegen den gleichen Nachweis- und Genehmigungspflichten.
- Private Käufer sollten sich vor dem Erwerb solcher Hölzer über den Schutzstatus informieren.
6. Vermeidung von illegalem Handel:
- Um den illegalen Handel zu bekämpfen, ist es wichtig, sich mit den Bestimmungen und Verboten vertraut zu machen und nur zertifizierte Hölzer zu handeln.
- Überprüfen Sie stets die Herkunft des Holzes und die Einhaltung der CITES-Bestimmungen.
7. Digitale Hilfsmittel:
Nutzen Sie verfügbare Erkennungshilfen wie die CITESwoodID-App, die Sie beim Identifizieren von CITES-geschützten Holzarten unterstützen kann.
8. Regelmäßige Aktualisierungen:
Die CITES-Listen und nationalen Schutzregelungen werden regelmäßig aktualisiert. Bleiben Sie stets über die neuesten Änderungen informiert, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Wenn Sie diese Punkte beachten, tragen Sie nicht nur zum Schutz bedrohter Baumarten bei, sondern vermeiden auch rechtliche Schwierigkeiten und potenzielle Strafen.
Die verschiedenen Schutzstufen und ihre Bedeutung
Die Einteilung der Schutzstufen dient dazu, den Handel mit gefährdeten Holzarten zu regulieren und den Erhalt dieser Arten zu gewährleisten. Diese Schutzstufen sind detailliert im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und der EU-Verordnung festgelegt und reichen von strikten Handelsverboten bis zu milderen Regulierungen. Hier ist ein Überblick über die verschiedenen Schutzstufen und ihre spezifischen Anforderungen:
1. WA Schutz I / EU Schutz A (Anhang A)
- Handelsverbot: Für Holzarten dieser höchsten Schutzstufe gilt ein striktes Handelsverbot. Ausnahmen gibt es nur für Vorerwerbsbestände, die vor Inkrafttreten der Schutzliste legal erworben wurden.
- Dokumentationspflichten: Für den Import sind ein CITES-Ausfuhrdokument des Ursprungslandes und eine deutsche Einfuhrgenehmigung erforderlich. Bei der Wiederausfuhr innerhalb der EU benötigen Sie eine CITES-Wiederausfuhrbescheinigung.
2. WA Schutz II / EU Schutz B (Anhang B)
- Regulierter Handel: Der Handel ist nicht komplett verboten, aber strikten Kontrollen unterworfen. Diese Regelungen zielen darauf ab, den Handel nachhaltig zu gestalten.
- Erforderliche Dokumente: Für den Import benötigen Sie ein CITES-Ausfuhrdokument und eine Einfuhrgenehmigung der zuständigen Behörden. Auch für die Wiederausfuhr in andere EU-Länder ist eine CITES-Wiederausfuhrbescheinigung notwendig.
3. WA Schutz III / EU Schutz C (Anhang C)
- Geringere Schutzmaßnahmen: Diese Stufe betrifft Arten, bei denen einzelne Länder Unterstützung beim Schutz und der Überwachung benötigen.
- Dokumentenanforderungen: Für den Import müssen Sie ein CITES-Ausfuhrdokument oder ein Ursprungszeugnis der CITES-Behörde des Ausfuhrlandes sowie eine Einfuhrmeldung bei der Einfuhrzollstelle nachweisen. Für die Wiederausfuhr ist eine CITES-Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich.
4. EU Schutz D (Anhang D)
- Überwachungsmaßnahmen: Diese Kategorie umfasst Arten, bei denen die Handelsmengen in die EU zur Überwachung festgehalten werden sollen.
- Einfuhranmeldung: Für den Import reicht eine Einfuhrmeldung bei der deutschen Einfuhrzollstelle aus. Für die Wiederausfuhr sind keine weiteren CITES-Dokumente erforderlich.
Durch die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen tragen Sie aktiv zum Erhalt bedrohter Holzarten bei und vermeiden gleichzeitig rechtliche Konsequenzen. Achten Sie also stets darauf, welche Schutzstufe für das von Ihnen gehandelte Holz gilt und welche Dokumente erforderlich sind.
Zusätzliche Regelungen und Hinweise
Da der Handel mit geschützten Holzarten strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt, sollten Sie zusätzliche Pflichten und Richtlinien beachten, um rechtliche Herausforderungen zu vermeiden:
1. Sorgfaltspflichtregelungen:
- Erfüllen Sie alle Sorgfaltspflichten gemäß der EU-Holzhandelsverordnung. Dazu gehören die Informationsbeschaffung und Risikobewertung sowie spezifische Maßnahmen zur Risikominderung.
- Seien Sie besonders vorsichtig bei Holzlieferungen aus Ländern mit hohem Korruptionsrisiko und verifizieren Sie die Dokumente gründlich.
2. Risikomanagement:
- Implementieren Sie ein umfassendes Risikomanagementsystem, das sich auf die Herkunft des Holzes, die Möglichkeit illegaler Frachten und mögliche Verstöße gegen die Vorschriften fokussiert.
- Nutzen Sie verfügbare Hilfsmittel wie die CITESwoodID-App zur Bestimmung und Verifikation geschützter Holzarten.
3. Fremdsprachige Dokumente:
Achten Sie darauf, dass fremdsprachige Dokumente klar und verständlich übersetzt sind. In vielen Fällen sind offizielle Übersetzungen notwendig, um Missverständnisse bei der Überprüfung zu vermeiden.
4. Sanktionen und Strafen:
Beachten Sie, dass Verstöße gegen Nachweis- und Buchführungspflichten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Die genauen Sanktionen variieren je nach Schwere des Verstoßes und können erhebliche Bußgelder umfassen.
5. Spezielle Anforderungen für gewisse Produkte:
- Bestimmte Produkte, wie fertige Musikinstrumente oder Zubehörteile aus Dalbergia- und Guibourtia-Holz, unterliegen erleichterten Regelungen, sofern das Gewicht des geschützten Holzes pro Sendung 10 kg nicht überschreitet.
- Informieren Sie sich genau über die Definitionen dieser Produkte, um die geltenden Ausnahmen korrekt anzuwenden.
6. Fortlaufende Schulungen und Ressourcen:
- Nutzen Sie regelmäßig verfügbare Schulungen und Leitfäden, um auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen zu bleiben.
- Besuchen Sie relevante Websites und Dokumentationszentren, um sich über Änderungen und Updates bei den Vorschriften zu informieren.
Indem Sie diese zusätzlichen Regelungen und Hinweise im Auge behalten, können Sie sicherstellen, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten und gleichzeitig zum nachhaltigen Handel mit geschützten Holzarten beitragen.
Alternativen zu Tropenhölzern
Angesichts der ökologischen Herausforderungen und rechtlichen Anforderungen beim Handel mit geschützten Tropenhölzern ist es ratsam, nach Alternativen zu suchen. Es gibt verschiedene Optionen, die sowohl umweltfreundlich als auch praktisch sind:
Heimische Holzarten
Viele heimische Holzarten bieten Eigenschaften, die Tropenhölzern ähneln, jedoch ohne deren ökologische Nachteile. Zu den geeigneten heimischen Alternativen zählen:
- Douglasie: Beständig und gut für den Außenbereich geeignet.
- Eiche: Sehr robust und bietet eine attraktive, vielseitige Optik.
- Ulme: Ideal für Möbel und Innenausbau.
- Lärche: Wasserabweisend und langlebig, perfekt für den Außenbereich.
- Robinie: Besonders widerstandsfähig gegen Pilze und Insekten, hervorragend für Terrassen und Gartenmöbel.
Thermoholz
Thermoholz entsteht durch eine spezielle Hitzebehandlung, die das Holz widerstandsfähiger gegen Feuchtigkeit, Pilze und Insekten macht. Diese Behandlung verleiht dem Holz auch eine dunkle Farbe, was es zu einer ästhetisch ansprechenden Alternative zu Tropenhölzern macht. Heimische Holzarten wie Esche, Buche oder Eiche können durch diese Methode aufgewertet und für den Einsatz im Außenbereich geeignet gemacht werden.
Recyceltes Holz
Das Wiederverwenden von Holz reduziert die Nachfrage nach neuen Rohstoffen und minimiert die Umweltbelastung. Recyceltes Holz kann aus abgerissenen Gebäuden oder alten Möbeln stammen und wird oft für neue Bau- und Designprojekte verwendet.
Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoffe (WPC)
WPC, also Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoffe, kombinieren Holzfasern mit Kunststoff. Diese Materialien sind äußerst langlebig, pflegeleicht und witterungsbeständig und eignen sich daher perfekt für den Einsatz im Außenbereich, z.B. als Terrassendielen.
Bambus
Obwohl Bambus technisch gesehen kein Holz, sondern ein Gras ist, kann er in vielen Bereichen eine nachhaltige Alternative darstellen. Bambus wächst sehr schnell nach und hat eine hohe Zugfestigkeit, was ihn besonders für den Einsatz in Möbeln und Bodenbelägen geeignet macht. Allerdings sollten Sie beachten, dass Bambus in feuchten Umgebungen zu Schimmel neigen kann und daher für bestimmte Anwendungen zusätzliche chemische Behandlungen nötig sind.
Zertifizierte Hölzer
Falls der Einsatz von Tropenholz unumgänglich ist, achten Sie darauf, dass das Holz mindestens aus zertifizierten, nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. Zertifikate wie das FSC-Siegel (Forest Stewardship Council) oder das PEFC-Siegel (Programme for the Endorsement of Forest Certification) gewährleisten, dass das Holz den Prinzipien der nachhaltigen Forstwirtschaft entspricht.
Durch die Wahl einer dieser Alternativen können Sie aktiv zum Umweltschutz beitragen und gleichzeitig sicherstellen, dass Ihre Projekte langlebig und ästhetisch ansprechend bleiben.