Gewächshaus – wann braucht man eine Baugenehmigung?
In Deutschland unterliegt ja bekanntlich alles, was man sich auf seinem Grundstück errichten möchte, ganz klaren baurechtlichen Bestimmungen. Gewächshäuser sind davon nicht ausgenommen – jedenfalls in einigen Fällen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Gewächshäuser unter bestimmten Bedingungen nicht [gewaechshaus-baugenehmigung]baugenehmigungspflichtig[/link] sind.
In der Tat kommt es bei den baurechtlichen Fragen ganz auf die individuelle Situation an. Relevante Faktoren sind folgende:
- in welchem Bundesland und welcher Kommune leben Sie?
- wie groß soll das Gewächshaus sein?
- wo genau soll das Gewächshaus errichtet werden?
- wozu soll das Gewächshaus genutzt werden?
Ortsspezifische baurechtliche Bestimmungen
Im Baurecht haben immer die örtlichen Behörden das Sagen. Das heißt für Ihren Plan eines Balkon-Gewächshauses, dass einerseits die Bauordnung Ihres Bundeslandes und andererseits ortsspezifische Satzungen wie der Bebauungs- und Flächennutzungsplan Ihres Wohngebietes zu berücksichtigen sind.
Größe ist entscheidend
Dabei spielen wiederum meist folgende Faktoren eine Rolle: ganz wichtig ist zunächst die Größe des geplanten Gewächshauses. Eine Baugenehmigung wird überall erst ab einer bestimmten Größe fällig, ab der ein Gebäude als „bauliche Anlage“ gilt. Klein-Gewächshäuser wie ein Tisch-Folientunnel oder ein kleines [lin ku=ueberdachung-tomaten-selber-bauen]Anlehn-Tomatenhäuschen[/link] können Nachbarn oder den optischen Charakter des Gebäudes kaum stören und sind daher nicht genehmigungspflichtig.
Ab welcher Größe und bei welcher Bauform Sie eine Genehmigung einholen müssen, erfragen Sie also beim Landes-Bauamt und bei Ihrer örtlichen Baubehörde.
Baufenster können ausschlaggebend sein
Bei der genauen Lage Ihres Balkons und Ihrem darauf geplanten Gewächshaus können sogenannte Baufenster Ihnen Glück oder Pech sein. Baufenster werden in den örtlichen Satzungen wie dem Bebauungsplan festgelegt- Sie weisen Flächen in Wohngebieten aus, auf denen Nebengebäude errichtet werden dürfen – also auch ein Gewächshaus.
Nutzungszweck
Ein Gewächshaus kann freilich zu unterschiedlichen Nutzungszwecken errichtet werden: neben privatgärtnerischen Zwecken sind grundsätzlich auch kommerzielle, bildungsbezogene und soziale oder unternehmensimagefördernde Zwecke denkbar. Wie das örtliche Bauamt entscheidet, ist auch davon abhängig, wozu das Gewächshaus langfristig dienen soll.