An einer Seite vergrößern
Beim Umbauen aus Platzgründen muss die Gebäudehaut mindestens an einer Seite geöffnet werden. Je nach Stützkonstruktion können die Scheiben einfach herausgenommen werden. Die Eckprofile sollten stehen bleiben, um die verbleibenden Wände weiter zu halten. Die offenen Einschubnuten werden mit Silikon verfüllt. Neue senkrechte Stützelemente werden an die ehemaligen Eckprofile angeschraubt. Die schmaleren Stirnseiten machen deutlich weniger Arbeit als die längeren Seiten.
Bei der Erweiterung muss auch der Untergrund des Gewächshauses mit „wachsen“. Er kann identisch zum vorhandenen Boden angelehnt werden. Auch das Einziehen eines abweichenden Bodenbelags wie Fliesen oder Holzdielen ist möglich. Bei der Raumvergrößerung muss eine Anfrage bei der Baubehörde bezüglich einer neuen Baugenehmigung erfolgen. Die „Betriebserlaubnis“ bezieht sich nur auf den Bestandsbau.
Die am wenigsten aufwendigste Methode der Erweiterung ist die Konstruktion eines zweiten in sich selber stabilen Gewächshauses. Es wird einfach vor die Tür des bestehenden Baus gesetzt und die ehemalige Tür herausgenommen und als offener Durchgang genutzt. Auch ein kleineres oder gleichgroßes Bausatzgewächshaus eignet sich gut als Partner des Bestandsbaus.
Optische Aufwertung
Soll durch Umbauen lediglich das optische Erscheinungsbild verbessert werden, sind oft Blenden die beste und einfachste Lösung. Sie können auch gleichzeitig als Verstärkungen fungieren. Folgende Lösungen sind möglich:
- Holzstützen beziehungsweise Balken vor die senkrechten Streben stellen
- Waagerechte Querstreben mit Holzleisten verkleiden
- Stützgerüst und Streben mit Dekorfolie bekleben
- Am unteren Rand eine etwa fünfzig Zentimeter hohe Ziermauer aufmauern
- Einseitig eine gebäudehohe Mauer aufmauern
- Dach- und/oder Wandscheiben teilweise oder komplett durch „blinde“ Einsätze ersetzen