Aktiver oder passiver Frostschutz
Winterfestigkeit kann bedeuten, dass Pflanzen nur vor Frost geschützt werden sollen oder ein gewisses Temperaturniveau brauchen, um wärmebedürftige Bewohner zu versorgen. Generell wird zwischen Kalt- und Warmhäusern unterschieden.
Außer in extremen Lagen wie beispielsweise in Höhenlagen und auf Wetterseiten reicht im deutschen Klima meist eine passive Winterfestigkeit aus, ohne das beheizt werden muss. Wichtig sind bautechnische Ausführungen, die den Frost draußen halten. Das ist mit dem richtigen Untergrund, guter Isolierung und einer schonenden Belüftung hinzubekommen.
Mit folgende Maßnahmen lässt sich ein Gewächshaus passiv winterfest machen
- Fundamente sind mindestens achtzig Zentimeter tief
- Unter der Pflanzerde ist eine Kiesschicht eingebracht
- An den Seiten unter den Wänden sind bei Bodenkontakt Bretter im Boden eingelassen
- Gegebenenfalls lässt sich die Dämmwirkung durch innen aufgehängte Luftpolsterfolie verstärken
- Kältebrücken zum Boden durch Holzbauteile oder Gummimatten beseitigen
Aktiver Frostschutz
Wenn das Gewächshaus auch im Winter zum Anbau und Ernten von Nutzpflanzen dienen soll oder exotische Pflanzen beherbergt, muss beheizt werden. Dabei bestimmt der Wärmebedarf der Pflanzen den Aufwand.
Während die meisten heimischen Gemüse- und Obstpflanzen bei Temperaturen zwischen zwei und acht Grad Celsius gut gedeihen, brauchen manche exotische Gewächse dauerhafte Temperaturen ab zwölf bis zu zwanzig Grad.
In diesem Fall muss das Gewächshaus so vorbereitet werden, wie es von Wohnräumen bekannt ist. Als Wärmequellen können Heizkörper, Wärmestrahler und Lüftungsgebläse eingesetzt werden.
Im Gewächshaus zum Überwintern sollten die Pflanzen und ihre Bestandteile an keiner Stelle direkten Kontakt an die Scheiben oder Folien besitzen. Dort können Sie trotz angemessenen und frostfreien Innenklima festfrieren beziehungsweise Frostschäden erleiden.