Metrische Regelgewinde
Für so genannte metrische Regelgewinde wird der Nennwert als mit M ausgezeichnete Zahl angegeben. Bis auf drei Nennwerte mit kleinem Durchmesser, 1,2, 1,6 und 2,5 Millimeter, bestehen alle anderen Größen aus natürlichen Zahlen. Das Verhältnis zum Gewindedurchmesser in der Kerbe oder dem Gewindegang bestimmt die Gewindesteigung.
Wie die Nennwertermittlung und die Gewindesteigung ist der Flankenwinkel des metrischen Regelgewindes fest definiert. Der Winkel zweier benachbarter Gewindeflanken beträgt sechzig Grad. Der Nennwert abzüglich der zugeordneten Steigungsdifferenz ergibt den theoretischen Durchmesser des Verschraubungsobjekts, Mutter oder Schraube.
Nichtmetrische Gewindearten
Neben den Regelgewinden gibt es weitere Gewindearten mit anderen Steigungswinkeln. Die Gewindeflanken bei Rohrgewinden, meist mit Dichtungsfunktion, betragen 55 Grad. Metrische Trapezgewinde weisen Flankenwinkel von dreißig Grad auf. Sägengewinde haben je nach Bauart Flankenwinkel von dreißig bis fünfzig Grad.
Allen Gewindearten gleich ist die Nennwertermittlung des Durchmessers an den Gewindegangspitzen. Allerdings muss die Errechnung des Durchmessers für Schraubmittel wie Muttern und Schrauben unter Anwendung anderer mathematischer Formeln erfolgen.
Bewegungsdifferenz
Zwischen ermitteltem Nennwert des Durchmessers eines Gewindes und des Schraubmittels muss eine Differenz zwischen zwei und drei Zehnteln liegen. Dieses „Spiel“ erlaubt die Beweglichkeit und Drehfähigkeit der Schraube im Gewinde oder der Mutter auf dem Gewinde.